von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 157, Zeilen: 09-15 |
Original: Seite(n): 7-8, Zeilen: 34 (S.7) - 3 (S.8) |
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Die Verfassungen der anderen Mitgliedsstaaten lassen sich innerhalb der beiden "Pole" - einerseits Konzentrierung aller Verfassungsbestimmungen in einer Urkunde, andererseits weitgehend ungeschriebene, nur in Einzelaspekten auf bestimmte Urkunden zurückgreifende Verfassung - ansiedeln. Am nächsten kommen der ersteren Erscheinungsform mit übersichtlichen, einheitlichen Verfassungsurkunden die Verfassungen von Belgien (1831), Luxemburg (1868), Griechenland (1975) und Portugal (1976). |
Zwischen diesen beiden Polen – einerseits Bündelung der Verfassung in einer Urkunde, andererseits weitgehend ungeschriebene, nur in Teilaspekten auf bestimmte Urkunden gestützte Verfassung – bewegen sich die Verfassungen der anderen Mitgliedstaaten. Übersichtliche, einheitliche Verfassungsurkunden finden sich etwa in Belgien (Verfassung von 1831), Luxemburg (Verfassung von 1868), Griechenland (Verfassung von 1975) und Portugal (Verfassung von 1976). |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 157, Zeilen: 15-21 |
Original: Seite(n): 9, Zeilen: 1-18 |
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Ebenso sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen in Polen (Verfassung von 1997), der Slowakei (1992), Slowenien (1991), Litauen (1992) und beim Konventsteilnehmer Bulgarien (1991) in einer Urkunde zusammengeführt. In Zypern beanspruchte während des Konventsverfahrens die Verfassung von 1960 nur für den griechischen Teil der Insel Geltung, weshalb zu einem gewissen Grade von "ungeklärten Verfassungsverhältnissen" gesprochen werden kann. |
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen sind in einer einzigen Urkunde zusammengeführt in Polen (Verfassung von 1997), der Slowakei (Verfassung von 1992), Slowenien (Verfassung von 1991), Litauen (Verfassung von 1992), und Bulgarien (Verfassung von 1991). [...] In Zypern gilt die Verfassung von 1960 nur für den griechischen Teil der Insel, insoweit bestehen ungeklärte Verfassungsverhältnisse.
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 157, Zeilen: 116-119 |
Original: Seite(n): 9, Zeilen: 15-17 |
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In der Türkei galt zu diesem Zeitpunkt noch die Verfassung von 1982 [...]. Eine Reihe von kemalistischen Reformgesetzen bleiben allerdings gegen diese Verfassung abgeschirmt (Art. 174 der türkischen Verfassung). |
In der Türkei schließlich gilt die Verfassung von 1982. Eine Reihe von kemalistischen Reformgesetzen sind allerdings gegen diese Verfassung abgeschirmt (Art. 174). |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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