von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 01-04 |
Original: Seite(n): 13, Zeilen: 16-20 |
|
---|---|---|
„In ihm findest Du alle die juristischen Begriffe, mit denen Du Dich auf Erden so viel beschäftigt hast, wieder. Aber nicht in ihrer unvollkommenen Gestalt, in ihrer Verunstaltung, die sie auf Erden durch Gesetzgeber und Praktiker erfahren haben, sondern in ihrer vollendeten, fleckenlosen Reinheit und idealen Schönheit.“ [Fn 396] |
„In ihm findest Du alle die juristischen Begriffe, mit denen Du Dich auf Erden so viel beschäftigt hast, wieder. Aber nicht in ihrer unvollkommenen Gestalt, in ihrer Verunstaltung, die sie auf Erden durch Gesetzgeber und Praktiker erfahren haben, sondern in ihrer vollendeten, fleckenlosen Reinheit und idealen Schönheit [Fn 4]”. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 06-10 |
Original: Seite(n): 13, Zeilen: 21-26 |
|
---|---|---|
Bereits G. Jellinek hatte Anfang des 20. Jahrhunderts diese „im Fluss des historischen Geschehens“ gesehen.[Fn 397] Auch angesichts eines erforderlichen Schutzes gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus sollte alles in allem nicht von einem „idealen Wesen der Verfassung“, sondern höchstens von einem geschichtlichen Typus ausgegangen werden. |
Dass die juristischen Grundbegriffe im Gegenteil „im Fluss des historischen Geschehens“ gestellt sind, hatte schon Anfangs des XX. Jahrhunderts der grosse Staatsrechtler Georg Jellinek fest behauptet[5]. Die Bemerkung sollte uns etwas gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus schützen. Es gibt kein ideales Wesen der „Verfassung“ nur einen geschichtlichen Typus. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 20-30 |
Original: Seite(n): 55-56, Zeilen: 45-47,1-5 |
|
---|---|---|
In diesem Kontext ist festzuhalten, dass neben den genannten Gründen die bisherige etatistische Ausrichtung europäischer Verfassunggebung schon deshalb zum Scheitern verurteilt war, weil im Gegensatz zur gelegentlich idealisierten Verfassunggebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit auch tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er in den Argumentationslinien auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte weitgehend im Bereich der symbolischen Politik. |
Diese etatistische Ausrichtung war zum Scheitern verurteilt, weil im Gegensatz zur idealtypischen Verfassungsgebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er immer auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte im Bereich der symbolischen Politik. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 101-102 |
Original: Seite(n): 22, Zeilen: 15-16 |
|
---|---|---|
[Fn 396] R. von Ihering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, Neudruck, Darmstadt 1992, S. 249 f. |
[Fn 4] R. von Ihering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, Neudruck, Darmstadt, 1992, S. 249 f. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 103 |
Original: Seite(n): 22, Zeilen: 17 |
|
---|---|---|
[Fn 397] Vgl. G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1914, S. 39. |
[Fn 5] Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin, 1914, S. 39. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 104-107 |
Original: Seite(n): 14, Zeilen: 02-05 |
|
---|---|---|
[Fn 398] Siehe den Text der Erklärung, u. a. abgedruckt in EuGRZ 2001, S. 662, wonach der Bürger „mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen [erwartet], nicht aber einen europäischen Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen.“ |
Der Bürger „erwartet mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen, nicht aber einen europäischen Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen [Fn 6: S. den Text der Erklärung in: EuGRZ 2001, S. 662.]”. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: Goalgetter
(Sichtungsergebnis: Gut) Zweitsichter: MoonofA
(Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:MoonofA, Zeitstempel: 20110312131040