von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 142, Zeilen: 25-32 |
Original: Seite(n): 30, Zeilen: |
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Die Frage nach der Konstitutionalisierung der Europäischen Union hat ihren Bezugspunkt in der Problematik des Gemeinwesens der Europaeischen Union in ihrer (gegenwaertigen) Verfasstheit. Derzeit ist die Europäische Union eine "Komposition" aus drei Europäischen Gemeinschaften und zwei Formen der Zusammenarbeit. Hinzu kommen gemeinsam verfasste Grundaufgaben und materielle (z.B. wirtschafts- und sozialpolitische) Ziele (Art. 2. EUV), ein einheitlicher, institutioneller Rahmen (Art. 3-5 EUV) sowie eine gemeinsame Grundwerteorientierung (Art. 6-7 EUV und Europaeische Grundrechtecharta). Dies allerdings [legt nahe, dass die Europaeische Union, auch wenn sie als Gemeinwesen sui generis ohne „Staatsqualität" gelten muss, grundsaetzlich ein verfassungsbedürftiges Gemeinwesen darstellt.] |
Die Frage nach der (notwendigen?) Konstitutionalisierung der EU verweist auf die Problematik des Gemeinwesens der EU in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit. Derzeit ist die EU eine Kombination aus drei Europäischen Gemeinschaften und zwei Formen der Zusammenarbeit. Dazu kommen gemeinsam verfasste Grundaufgaben und materielle (z.B. wirtschafts- und sozialpolitische) Ziele (Art. 2. EUV), ein einheitlicher, institutioneller Rahmen (Art. 3-5 EUV) sowie eine gemeinsame Grundwerteorientierung (Art. 6-7). Dies allerdings [legt nahe, dass die EU, auch wenn sie als Gemeinwesen sui generis ohne „Staatsqualität" gelten muss, ein verfassungsbedürftiges Gemeinwesen darstellt.] |
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