von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 139, Zeilen: 03-14 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 12-24 |
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Die Staats- und Regierungschefs haben mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 [378] zur Zukunft der Union dies unterstrichen, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären galt: − Zum einen wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann; − sodann der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln; − eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern; − die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. |
Diesen Auftrag haben die Staats- und Regierungschefs nämlich mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 zur Zukunft der Union erteilt, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären gilt: − Die Frage, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann; − der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln; − eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern; − die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 139, Zeilen: 15-23 |
Original: Seite(n): 43-44, Zeilen: 30-35;01-03 |
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Neben der Forderung nach einer Vereinfachung und Neuorganisation des europäischen Vertragswerks und der Integration der Grundrechtecharta in die Verträge wurden konkrete Reformkomplexe wie die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission, die Frage der Beibehaltung der halbjährlichen Rotation des EU-Ratsvorsitzes, die Verteilung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der europäischen und der nationalstaatlichen Ebene, die Stärkung der Rolle der Europäischen Union in den Bereichen Verteidigung, Außenpolitik, Zuwanderung, Kriminalitätsbekämpfung, und der Anstoß zu Veränderungen der Gesetzgebungsinstrumente der Europäischen Union formuliert. |
Neben der Forderung nach einer Vereinfachung und Neuorganisation des europäischen Vertragswerks und der Integration der Grundrechtecharta in die Verträge wurden konkrete Reformkomplexe wie die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission, die Frage der Beibehaltung der halbjährlichen Rotation des EU-Ratsvorsitzes, die Verteilung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der europäischen und der nationalstaatlichen Ebene, die Stärkung der Rolle der Europäischen Union in den Bereichen Verteidigung, Außenpolitik, Zuwanderung, Kriminalitätsbekämpfung, und der Anstoß zu Veränderungen der Gesetzgebungsinstrumente der EU formuliert. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 139, Zeilen: 24-31 |
Original: Seite(n): 39, Zeilen: 12-18 |
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Die der Einsetzung des Europäischen Konvents zugrunde liegende Entscheidung der EU-Staats- und Regierungschefs im belgischen Laeken, die Debatte über die künftige Gestalt der Europäischen Union im Rahmen eines Konvents unter maßgeblicher Beteiligung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments zu führen, wurde zu Recht als historischer Schritt bezeichnet und verdiente sich angesichts der weitgehend zustimmenden Reaktionen in großen Teilen der „europäischen Öffentlichkeit“ den Begriff einer „stillen Revolution“ der europäischen Integrationsgeschichte. |
Die der Einsetzung des Europäischen Konvents zugrunde liegende Entscheidung der EU-Staats- und Regierungschefs im belgischen Laeken, die Debatte über die künftige Gestalt der Europäischen Union im Rahmen eines Konvents unter maßgeblicher Beteiligung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments zu führen, wurde zu Recht als historischer Schritt und stille Revolution der europäischen Integrationsgeschichte bezeichnet. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 139, Zeilen: 32-37 |
Original: Seite(n): 39, Zeilen: 21-28 |
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Mit der Festlegung auf einen überwiegend aus Parlamentariern zusammengesetzten Konvent hatten die Staats- und Regierungschefs die Unzulänglichkeit der „Methode Regierungskonferenz“ für die gewünschte europaweite Zukunftsdebatte erkannt. Gleichzeitig entsprach der Europäische Rat in Laeken dem begründeten Ringen der Parlamente in der Europäischen Union um mehr und direkten Einfluss bei der Fortentwicklung der Europäischen Verträge. |
Mit der Festlegung auf einen überwiegend aus Parlamentariern zusammengesetzten Konvent [...] hatten die Staats- und Regierungschefs die Unzulänglichkeit der „Methode Regierungskonferenz“ für die gewünschte europaweite Zukunftsdebatte erkannt. Gleichzeitig entsprach der Europäische Rat in Laeken dem begründeten Ringen der Parlamente in der Europäischen Union um mehr und direkten Einfluss bei der Fortentwicklung der Europäischen Verträge. |
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