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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 137, Zeilen: 01-02
Original:
Seite(n): 41, Zeilen: 30-33

[Hinsichtlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gremi-]ums betonten die Delegationen die Notwendigkeit einer starken und frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung.

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gremiums betonten die Delegationen die Notwendigkeit einer starken und frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
"betonten die Delegation" übernommener Fehler
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 137, Zeilen: 03-19
Original:
Seite(n): 42, Zeilen: 20-32

Ebenso wie in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten gewann die Diskussion um den Post-Nizza-Prozess auch innerhalb des Rates immer deutlichere Konturen. Insbesondere die belgische EU-Ratspräsidentschaft vertrat die Idee des Konventmodells während des 2. Halbjahres 2001 mit großem Nachdruck. [374] Im Oktober 2001 konnten im Allgemeinen Rat und beim informellen Treffen der EU-Außenminister in Genval auf belgische Initiative erste Festlegungen auf die Konventmethode zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 erreicht werden. Einig waren die Außenminister über die Zusammensetzung des zweiten Konvents nach dem Vorbild des Grundrechtekonvents – und damit über die starke parlamentarische Komponente –, die gleichberechtigte Einbeziehung der Beitrittsländer sowie den Beginn der Arbeiten unter der folgenden spanischen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2002. Weitere wichtige Verfahrensfragen wie der Umfang des Konventmandats, die Frage eines Gesamttextes oder einer Optionslösung sowie die Einrichtung eines Präsidiums blieben allerdings mangels Konsens noch in der Diskussion. Parallel dazu berieten seit September 2001 die Europaausschüsse des Deutschen Bundestages [375] und der Assemblée Nationale über einen gemeinsamen Text zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des neuen Konvents. [376]

Ebenso wie in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten gewann die Diskussion um den Post-Nizza-Prozess auch innerhalb des Rates immer deutlichere Konturen. Insbesondere die belgische EU-Ratspräsidentschaft vertrat die Idee des Konventmodells während des 2. Halbjahres 2001 mit großem Nachdruck. Im Oktober 2001 konnten im Allgemeinen Rat und beim informellen Treffen der EU-Außenminister in Genval auf belgische Initiative erste Festlegungen auf die Konventmethode zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 erreicht werden. Einig waren die Außenminister über die Zusammensetzung des zweiten Konvents nach dem Vorbild des Grundrechtekonvents – und damit über die starke parlamentarische Komponente –, die gleichberechtigte Einbeziehung der Beitrittsländer sowie den Beginn der Arbeiten unter der folgenden spanischen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2002. Weitere wichtige Verfahrensfragen wie der Umfang des Konventmandats, die Frage eines Gesamttextes oder einer Optionslösung sowie die Einrichtung eines Präsidiums blieben allerdings mangels Konsens noch in der Diskussion.

Parallel dazu berieten seit September 2001 die Europaausschüsse des Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale über einen gemeinsamen Text zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des neuen Konvents.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 137, Zeilen: 101-114
Original:
Seite(n): 41, Zeilen: 01-19

[Am 4. Juli 2001 fasste er mit den Stimmen aller Fraktionen einen weiteren Konventsbeschluss, vgl. M. Fuchs / S. Hartleif / V. Popovic (2002), S. 245, in dem er unter anderem forderte, das Mandat des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 auf Vorschläge zur], in dem er unter anderem forderte, das Mandat des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 auf Vorschläge zur] zukünftigen Rolle der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander, zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, zur Vereinfachung der Verträge, zur künftigen Rolle der nationalen Parlamente sowie zur Integration der Europäischen Grundrechtecharta in die Verträge auszuweiten. Um den Ergebnissen eines zweiten Konvents in der anschließenden Regierungskonferenz Gewicht zu verleihen, betonte der Ausschuss die Bedeutung der Erarbeitung eines einzigen Ergebnisentwurfs mit der Möglichkeit, in Ausnahmefällen bei kontroversen Meinungen alternative Optionen in Form von Mehrheits- und Minderheitsvoten anzuzeigen. Mit diesem Beschluss, der nach den geschäftsordnungsrechtlichen Sonderbefugnissen des Europaausschusses stellvertretend für den Deutschen Bundestag gefasst wurde, vgl. § 93a Abs. 4 GO-BT, sprach sich der Bundestag klar für die Ausdehnung des Konventmandats auf die künftige Gewaltenteilung zwischen den europäischen Institutionen aus, die in der Erklärung Nr. 23 zur Zukunft der EU von den Staats- und Regierungschefs als Thema der Zukunftsdebatte noch nicht explizit genannt worden war.

[Am 4. Juli 2001 fasste er mit den Stimmen aller Fraktionen einen weiteren Konventsbeschluss [27: s. Seite 245 (Teil II, Teil D)], in dem er unter anderem forderte, das Mandat des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 auf Vorschläge zur] zukünftigen Rolle der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander, zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, zur Vereinfachung der Verträge, zur künftigen Rolle der nationalen Parlamente sowie zur Integration der Europäischen Grundrechtecharta in die Verträge auszuweiten. Um den Ergebnissen eines zweiten Konvents in der anschließenden Regierungskonferenz Gewicht zu verleihen, betonte der Ausschuss die Bedeutung der Erarbeitung eines einzigen Ergebnisentwurfs mit der Möglichkeit, in Ausnahmefällen bei kontroversen Meinungen alternative Optionen in Form von Mehrheits- und Minderheitsvoten anzuzeigen. Mit diesem Beschluss, der nach den geschäftsordnungsrechtlichen Sonderbefugnissen des Europaausschusses stellvertretend für den Deutschen Bundestag gefasst wurde [28: vgl. § 93a Abs. 4 GO-BT], sprach sich der Bundestag klar für die Ausdehnung des Konventmandats auf die künftige Gewaltenteilung zwischen den europäischen Institutionen aus, die in der Erklärung Nr. 23 zur Zukunft der EU von den Staats- und Regierungschefs als Thema der Zukunftsdebatte noch nicht explizit genannt worden war.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 137, Zeilen: 115-118
Original:
Seite(n): 22, Zeilen: 5-8

Fn 374 Zum Auftakt seiner Ratspräsidentschaft erklärte der belgische Premierminister G. Verhofstadt, dass der Post-Nizza-Prozess in „die Konstitutionalisierung der Union“ münden müsse. Vgl. ders., Rede am 24. Juni, „Welche Zukunft für welches Europa?“, 2001.

Zum Auftakt seiner Ratspräsidentschaft sprach sich der belgische Premierminister Guy Verhofstadt nachdrücklich dafür aus, dass der Post-Nizza-Prozess in „die Konstitutionalisierung der Union“ [FN 117: Rede am 24. Juni, „Welche Zukunft für welches Europa?“, a.a.O.] münden müsse.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 137, Zeilen: 119-127
Original:
Seite(n): 40, Zeilen: 06-11;26-33

[375] So befasste sich der Deutsche Bundestag bereits in einer Sondersitzung des Europaausschusses am 15. Dezember 2000 (vgl. M. Fuchs/S. Hartleif /V. Popovic (2002), S. 49 ff.) mit der Initiative der Bundesregierung zum Anstoß der europaweiten Zukunftsdebatte; die Abgeordneten machten mehrheitlich deutlich, dass die Ausgestaltung des Prozesses zur Zukunft der EU und die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 einen neuen Verfahrensansatz erfordere. Dabei wurde das Konventsmodell „als kreative, transparente und unmittelbar demokratisch legitimierte Methode zur Vorbereitung der nächsten Vertragsrevisionsverhandlungen". vgl. M. Fuchs usw. (2002), ebenda, angesehen. Die Bundestagsabgeordneten stellten sich damit auf den gleichen Standpunkt, den auch das Europäische [Parlament auf europäischer Ebene gegenüber den Staats- und Regierungschefs in seiner Bewertung zu Nizza einnahm, vgl. M. Fuchs usw. (2002), S. 561 ff.]

In einer Sondersitzung des Europaausschusses am 15. Dezember 2000 würdigten die Abgeordneten im Gespräch mit Bundesaußenminister Joschka Fischer [20: s. Seite 49 (Teil II, Teil A).] die Initiative der Bundesregierung zum Anstoß der europaweiten Zukunftsdebatte, machten aber gleichzeitig deutlich, dass die Ausgestaltung des Prozesses zur Zukunft der EU und die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 einen neuen Verfahrensansatz erfordere. [...] sah der Europaausschuss das Konventsmodell als kreative, transparente und unmittelbar demokratisch legitimierte Methode zur Vorbereitung der nächsten Vertragsrevisionsverhandlungen an. Damit stellten sich die Bundestagsabgeordneten auf den gleichen Standpunkt, den auch das Europäische [Parlament auf europäischer Ebene gegenüber den Staats- und Regierungschefs in seiner Bewertung zu Nizza einnahm [23: s. Seite 561 (Teil III, Teil C, 2).].]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
Der Verweis auf Fuchs macht dieses Plagiat nicht auf ein Bauernopfer, da sich die Verweise Guttenberg auf das Protokoll der Sitzung des Europaausschusses beziehen, nicht auf die Einleitung, aus der kopiert wurde.


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