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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 115, Zeilen: 1-11
Original:
Seite(n): 39, Zeilen: 3-11

Die Forderung nach einer eindeutigeren Zuständigkeitsverteilung zwischen Europäischer Union und Mitgliedsstaaten bzw. Regionen stand und steht bis heute in zahlreichen Überlegungen an zentraler Stelle. Ein Kompetenzkatalog stellte – neben der Grundrechtecharta – für viele die Konkretion des Verfassungsgedankens dar. [keine Fußnote] Mit einem Kompetenzkatalog sollte das Prinzip funktional definierter Handlungsbefugnisse zugunsten rechtsgebietlich definierter Zuständigkeiten überwunden werden.[Keine Fußnote] Statt der Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene als Ergebnis der induktiven Vergemeinschaftung sollten bereits in Fischers Humboldt-Rede die Kompetenzen nach dem Prinzip der horizontalen (zwischen den Institutionen), besonders aber der vertikalen Gewaltenteilung zwischen EU-Ebene und Mitgliedsstaaten geordnet werden.[keine Fußnote]

Die Forderung nach einer eindeutigeren Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten bzw. Regionen steht in allen Überlegungen an zentraler Stelle. Ein Kompetenzkatalog stellt – neben der Grundrechtecharta – „gegenwärtig die Konkretion des Verfassungsgedankens dar [Fn. 266] Mit einem Kompetenzkatalog soll das Prinzip funktional definierter Handlungsbefugnisse“ [sic] zugunsten rechtsgebietlich definierter Zuständigkeiten überwunden werden. [Fn. 267] Statt der Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene als Ergebnis der induktiven Vergemeinschaftung sollen die Kompetenzen nach dem Prinzip der horizontalen (zwischen den Institutionen), besonders aber der vertikalen Gewaltenteilung zwischen EU-Ebene und Mitgliedsstaaten geordnet werden. [Fn 268]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Im Wesentlichen Textgleich mit dem Original. Entfernung von Fußnoten des Originals. Entfernung eines direkten Zitats aus dem Original (Gänsefüßchen für "gegenwärtig die Konkretion")

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 115, Zeilen: 12-23
Original:
Seite(n): 57, Zeilen: 18-27

Während die früheren Entwürfe des Europäischen Parlamentes darauf abzielten, zunehmend mehr Macht auf die europäische Ebene zu übertragen, gestaltete sich die Organisationsfunktion der Verfassungsentwürfe um die Jahrtausendwende tatsächlich anders. Sowohl Befürworter als auch Gegner einer Verfassung waren sich weitgehend einig, dass das Subsidiaritätsprinzip durch einen klaren Kompetenzkatalog gesichert werden sollte und der Übertragung von Kompetenzen verfassungsmäßige Schranken entgegengesetzt werden müssten. So sollte die horizontale Gewaltenteilung besser organisiert werden, indem die Kommission klarer der Exekutive zugeordnet würde und der Ministerrat sich auf legislative Aufga- ben konzentriert hätte. Die vertikale Gewaltenteilung, d. h. auf welcher Ebene die unterschiedlichen Politikbereiche ausgeübt werden sollen, hing jedoch – wie historisch erwartbar – von den Interessen der einzelnen Akteure ab.

Während die früheren Entwürfe des EPs darauf abzielten, immer mehr Macht auf die europäische Ebene zu übertragen, gestaltet sich die Organisationsfunktion der aktuellen Verfassungsentwürfen ganz anders. Befürworter und Gegner einer Verfassung sind sich einig, dass das Subsidiaritätsprinzip durch einen klaren Kompetenzkatalog gesichert werden soll und der Übertragung von Kompetenzen verfassungsmäßige Schranken entgegengesetzt werden. So soll die horizontale Gewaltenteilung besser organisiert werden, indem die Kommission klarer der Exekutive zugeordnet wird und der Ministerrat sich auf legislative Aufgaben konzentriert. Die vertikale Gewaltenteilung, d.h. auf welcher Ebene die unterschiedlichen Politikbereiche ausgeübt werden sollen, hängt jedoch von den Interessen der einzelnen Akteure ab: [...].

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 115, Zeilen: 24-30
Original:
Seite(n): 44, Zeilen: 12-16

Überlegungen zur verfassungsmäßigen Begrenzungsfunktion [Hervorhebung in der Diss.] politischer Macht gegenüber dem Einzelnen in Form von Menschen- und Bürgerrechten bildeten neben der Frage der Kompetenzabgrenzung den zweiten Kernpunkt der Verfassungsdiskussion. Nicht zufällig trieb demnach die auf dem Kölner Rat vom Juni 1999 beschlossene Ausarbeitung einer "Grundrechtecharta"[Fn.304] , welche die in den Verträgen verstreuten Grundrechte sichtbar machen sollte, die Verfassungsdiskussion in allen Mitgliedsstaaten an. Die meisten Akteure versprachen sich von dem [Menschen- und Bürgerrechtskatalog auch eine Verbesserung der Akzeptanz der Europäischen Union, weil jene als „Wertegemeinschaft"305 identifizierbar würde.]

Überlegungen zur verfassungsmäßigen Begrenzungsfunktion politischer Macht gegenüber dem Einzelnen in Form von Menschen- und Bürgerrechten bilden neben der Frage der Kompetenzabgrenzung den zweiten Kernpunkt einer möglichen Verfassung. Die auf dem Kölner Rat vom Juni 1999 beschlossene Ausarbeitung einer „Grundrechtecharta“, welche die in den Verträgen verstreuten Grundrechte sichtbar machen sollte, trieb die Verfassungsdiskussion in allen Mitgliedsstaaten an.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Injektion von "Nicht zufällig trieb demnach die auf dem ..." beim zweiten Satz. Neue eigene Fußnote 304.

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 115, Zeilen: 101-112
Original:
Seite(n): 407,422f, Zeilen:

Fussnote 303, S. 115:

Aus der Lit. P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 137 f., 406 ff.; M. Brenner, Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der Europäischen Union, 1996, S. 157 ff., R.A. Lorz, Der gemeineuropäische Bestand von Verfassungsprinzipien zur Begrenzung der Ausübung von Hoheitsgewalt – Gewaltenteilung, Föderalismus, Rechtsbindung, in: P.-C. Müller-Graff / E. Riedel (Hrsg.), Gemeinsames Verfassungsrecht in der Europäischen Union, 1998, S. 99 ff.; P. Kirchhof, Die Gewaltenbalance zwischen staatlichen und europäischen Organen, in: JZ 1998, S. 965 ff.; H.-D. Horn, Über den Grundsatz der Gewaltenteilung in Deutschland und Europa, in: JöR 49 (2001), S. 287 ff. Aus der Perspektive der amerikanischen Bundesstaatskonzeption bereits E. Fraenkel, Das amerikanische Regierungssystem, 2. Aufl. 1962, S. 106. Siehe des weiteren M. Simm, Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im föderalen Kompetenzkonflikt, 1998. Zum „institutionellen Gleichgewicht“ R. Streinz, Europarecht, 6. Aufl. 2003, S. 217.

Fussnote 504, S. 422 (aber auch Fussnote 445, S. 404 identisch):

Zum Gewaltenteilungsprinzip in der EU: M. Brenner, Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der europäischen Union, 1996, S. 157 ff. („Gewaltenteilungsprinzip als gemeineuropäisches Verfassungsprinzip"); R A. Lorz, Der gemeineuropäische Bestand von Verfassungsprinzipien zur Begrenzung der Ausübung von Hoheitsgewalt — Gewaltenteilung, Föderalismus, Rechtsbindung, in: P.-C. Müller-Graff/E. Riedel (Hrsg.), Gemeinsames Verfassungsrecht in der Europäischen Union, 1998, S. 99 ff.; H.-D. Horn, Über den Grundsatz der Gewaltenteilung in Deutschland und Europa, JöR 49 (2001), S. 287 ff., 288.

Fussnote 454, S. 407:

[...]; über Wirkungen der vertikalen Gewaltenteilung aus Sicht der amerikanischen Bundesstaatskonzeption schon klassisch E. Fraenkel, Das amerikanische Regierungssystem, 2. Aufi. 1962, S. 106.

Fussnote 505, S. 422:

Im weiteren Kontext "vertikaler Gewaltenteilung" siehe auch M. Simm, Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im föderalen Kompetenzkonflikt, 1998.

Fussnote 507, S. 423 (zu "institutionellen Gleichgewicht" im Fliesstext):

[...] R. Streinz, Europarecht, 6. Aufl. 2003, S. 217; [...]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
Hier bedient sich G. aus vier Fussnoten bei Häberle (2006), um allgemeine Fachbegriffe zu klären. Die hingeklecksten Seitenzahlen für den Verweis auf Häberle (137f und 406ff) treffen nicht wirklich ins Schwarze.

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral)


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