von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 114, Zeilen: 101-123 |
Original: Seite(n): 34-35, Zeilen: 30-37,1-8 |
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Das gleiche Konzept schlug auch J. Rau vor: „Der Ministerrat soll zur Staatenkammer werden, in der jeder Staat, vertreten durch seine Regierung, abstimmt“. Das Europäische Paralment [sic!] würde zur „Bürgerkammer“ werden. Beide Kammern sollten „gleichwertig und gleichberechtigt entscheiden“ (J. Rau, Plädoyer für eine Europäische Verfassung, Rede vor dem Europäischen Parlament am 4.April 2001, S. 5). Auch W. Clement forderte, dass das Europäische Parlament „als Bürgerkammer in allen Bereichen mit dem Rat gleichberechtigt entscheiden“ sollte (vgl. ders, Europa gestalten – nicht verwalten. Die Kompetenzordnung der EU nach Nizza, 12.Febr. 2001). Ähnlich argumentierte auch E. Stoiber, der beiden – Rat und Europäischem Parlament – ein Initiativrecht zubilligte (ders., Reformen für Europas Zukunft, Rede in Berlin, 27.September 2000, abrufbar unter www.bayern.de/Berlin/ Veranstaltungen /Redenarchiv /?PHPSESSID=eb06875d90a340f2d38d4976). Am weitesten ging Bundeskanzler G. Schröder. Er plädierte nicht nur für den „Ausbau des Rates zu einer europäischen Staatenkammer“ und für die „weitere Stärkung der Rechte des Europäischen Parlamentes mittels Ausweitung der Mitentscheidung“, sondern forderte damals als einziger Regierungschef die „volle Budgethoheit“ für das Europäische Parlament (hier G. Schröder in seiner Funktion als SPD-Parteichef, zitiert nach dem SPD-Leitantrag „Verantwortung für Europa“, 30.April 2001, S. 2). Überlegungen auf französischer Seite waren diesen bundesstaatlichen Tendenzen entgegengesetzt. Die Neogaullisten A. Juppé und J. Toubon verorteten Legitimität und Kompetenzkompetenz hauptsächlich bei den Nationalstaaten. In ihrem Verfassungsentwurf vom Juni 2000 ist die „Chambre des Nations“ der Kammer der europäischen Abgeordneten deutlich übergeordnet, vgl. eingehender S. Volkmann-Schluck, Die Debatte um eine europäische Verfassung, CAP-Working Paper, 2001, S. 34 ff. |
Das gleiche Konzept schlägt auch Rau vor: „Der Ministerrat soll zur Staatenkammer werden, in der jeder Staat, vertreten durch seine Regierung, abstimmt“. Das EP würde zur „Bürgerkammer“ werden. Beide Kammern sollten „gleichwertig und gleichberechtigt entscheiden“.[Fn 227 Rau: „Plädoyer für eine europäische Verfassung“, 2001, S. 5.] Auch Clement fordert, dass das EP „als Bürgerkammer in allen Bereichen mit dem Rat gleichberechtigt entscheiden“ [Fn 228 Clement: „Europa gestalten...“, 2001, a.a.O.] soll. Ähnlich argumentiert auch Stoiber, der beiden – Rat und EP – ein Initiativrecht zubilligt. [Fn 229 Stoiber: Rede am 27. Sept. 2001 in Berlin.] Am weitesten geht Schröder. Er plädiert nicht nur für den „Ausbau des Rates zu einer europäischen Staatenkammer“ und für die „weitere Stärkung der Rechte des EP mittels Ausweitung der Mitentscheidung“, sondern fordert als einziger Regierungschef die „volle Budgethoheit“ für das EP. [Fn 230 Schröder: „Verantwortung für Europa“, 2001, S. 2.] [...] Überlegungen auf französischer Seite sind diesen bundesstaatlichen Tendenzen entgegengesetzt. Die Neogaullisten Juppé und Toubon verorten Legitimität und Kompetenzkompetenz hauptsächlich bei den Nationalstaaten. In ihrem Verfassungsentwurf vom Juni 2000 ist die „Chambre des Nations“ [Fn 232 Juppé/Toubon/Gamard: «Constitution de l’Union…», 2000, a.a.O.] der Kammer der europäischen Abgeordneten deutlich übergeordnet. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 114, Zeilen: 124-138 |
Original: Seite(n): 35, Zeilen: 28-38 |
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So argumentierten etwa K. Biedenkopf in seiner Rolle als Ministerpräsident, sowie die Regierungschefs der kleineren Staaten. Während vor allem in den bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaaten der Nationalstaat nur einen „geringen Bezug zur Bevölkerung“ herstellen würden, erlaube die „kleinere, überschaubare Einheit“ der Region den Bürgern mehr Partizipationsmöglichkeiten. Die Regionen wären demnach „angesichts ihrer besseren Vergleichbarkeit nach äußerer Größe und innerer Homogenität eine geeignetere Basis staatlicher Repräsentanz in Europa“ als die „größeren, sehr verschiedenen Nationalstaaten“ (K. Biedenkopf, Europa vor dem Gipfel in Nizza: Perspektiven, Aufgaben und Herausforderungen, Rede am Walter-Hallstein-Institut der Humboldt Universität Berlin, 4. Dezember 2000, S. 8). Auch P. Lipponen und G. Verhofstadt betonten die „wachsende Bedeutung der Regionen“ (P. Lipponen, Speech at the College of Europe in Brügge, 10.November 2000, S. 4; G. Verhofstadt, A Vision for Europe, Rede vor dem European Policy Center in Brüssel, 21.September 2000, S. 7). Biedenkopf schlug sogar vor, dass die Zweite Kammer überhaupt nicht die Nationalstaaten vertreten solle, sondern sich aus dem Ausschuss der Regionen entwickeln könnte (ebenda (2000)). |
So argumentieren Biedenkopf in seiner Rolle als Ministerpräsident, sowie die Regierungschefs der kleineren Staaten. Während vor allem in den bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaaten der Nationalstaat nur einen „geringen Bezug zur Bevölkerung“ herstelle, erlaube die „kleinere, überschaubare Einheit“ der Region den Bürgern mehr Partizipationsmöglichkeiten. Die Regionen sind demnach „angesichts ihrer besseren Vergleichbarkeit nach äußerer Größe und innerer Homogenität eine geeignetere Basis staatlicher Repräsentanz in Europa“ als die „größeren, sehr verschiedenen Nationalstaaten“. [Fn 234: Biedenkopf: „Europa vor dem Gipfel...“, 2000, a.a.O., S. 8]. Lipponen betont die „wachsende Bedeutung der Regionen“ [Fn 235: Verhofstadt: „A Vision...“, 2000, a.a.O., S. 7; vgl. auch Lipponen: “Speech to…”, 2000, a.a.O., S. 4.]. [...] Biedenkopf schlägt sogar vor, dass die Zweite Kammer überhaupt nicht die Nationalstaaten vertreten solle, sondern „sich aus dem Ausschuss der Regionen“ [Fn. 237: Biedenkopf: „Europa vor dem Gipfel...“, 2000, a.a.O., S. 7.] entwickeln könne. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
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