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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 111, Zeilen: 01-19
Original:
Seite(n): 30 und 54, Zeilen:

[Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist] daher zum Teil durch „institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen" [Fn 290] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbanden mit den Begriffen „Verfassung" und „Föderation" immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits forderten die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, während die Verfassungsskeptiker die Europäische Union vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sahen.

(4) Das Wechselspiel zwischen Verfassungsfunktionen und politischer Diskussion

Maßgeblich für diese Untersuchung ist die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der Europäischen Union habe sich bereits weitgehend zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, sind vier essentielle Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung anzusetzen und auf den europäischen Kontext zu übertragen, nämlich die Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten), Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung), Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte) sowie die Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten).

[Seite 30: Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist ] daher zum Teil durch „institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen“[Fn 183] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbinden mit den Begriffen „Verfassung“ und „Föderation“ immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits fordern die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, während die Verfassungsskeptiker die EU vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sehen.

[Seite 54] Maßgeblich für diese Untersuchung war die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der EU habe sich bereits zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, wurden zunächst die vier wesentlichen Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung herausgearbeitet und auf den europäischen Kontext übertragen, nämlich die

- Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten)

- Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung)

- Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte)

- Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten).

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 111, Zeilen: 22-32
Original:
Seite(n): 33, Zeilen: 4-14

Alle Beobachter und Politiker betonten während der Debatte um eine künftige Verfassung, dass die Legitimationsquelle der Europäischen Union nicht allein aus dem bisherigen Europäischen Parlament entspringen könne. J. Fischer griff hier - wenn auch nicht explizit - die These auf, dass das Europäische Parlament nie die Rolle der nationalen Parlamente übernehmen könne, denn ein „Faktum der europäischen Realität sind [...] die unterschiedlichen politischen Nationalkulturen und deren demokratische Öffentlichkeiten, getrennt zudem noch durch die auffälligen Sprachgrenzen" [Fn 291]. Ähnlich argumentierte auch J. Chirac: Wegen ihrer „politischen, kulturellen und sprachlichen Traditionen" würden „auch in Zukunft die Nationen die wichtigsten Bezugspunkte unserer Völker darstellen".[Fn 292] Laut C. Ciampi sollte eine europäische Verfassung erforderlich sein, um zu „de-[monstrieren, dass die letztliche Quelle für die Legitimität der Institutionen der Europäischen Union bei den Bürgern liegt", ohne dass sie dabei „die Identität der einzelnen Nationen auslöscht".[Fn 293]]

Alle Politiker gehen davon aus, dass die Legitimationsquelle der EU nicht allein aus dem bisherigen EP entspringen könne. Fischer greift hier – wenn auch nicht explizit – die These auf, dass das EP nie die Rolle der nationalen Parlamente übernehmen könne, denn ein „Faktum der europäischen Realität sind ... die unterschiedlichen politischen Nationalkulturen und deren demokratische Öffentlichkeiten, getrennt zudem noch durch die auffälligen Sprachgrenzen“[Fn 213]. Ähnlich argumentiert auch Chirac: Wegen ihrer „politischen, kulturellen und sprachlichen Traditionen“[Fn 214] würden „auch in Zukunft die Nationen die wichtigsten Bezugspunkte unserer Völker darstellen“. Laut Ciampi ist eine europäische Verfassung erforderlich, um zu „demonstrieren, dass die letztliche Quelle für die Legitimität der Institutionen der Europäischen Union bei den Bürgern liegt“, ohne dass sie dabei „die Identität der einzelnen Nationen auslöscht“.[Fn 215]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Die üblichen Stilanpassungen. Fußnoten von Volkmann-Schluck mit übernommen.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 111, Zeilen: 101-103
Original:
Seite(n): 30, Zeilen:

290 K. v. Beyme, Fischers Griff nach einer Europäischen Verfassung, in: C.Joerges/Y. Mény/J.H.H. Weiler (Hrsg.), What Kind of Constitution for What Kind of Policy? Responses to Joschka Fischer, 2000, S. 61 ff., 67.

[Fn 183: Beyme: Fischers Griff..."[sic], 2000, a.a.O., S. 67.] Fn 184 Fischer: „Vom Staatenverbund...“, 2000, a.a.O.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Fn aus Fundstelleübernommen.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 111, Zeilen: 104-107
Original:
Seite(n): 33, Zeilen:

Fn 291 J. Fischer, Vom Staatenverbund zur Föderation - Gedanken über die Finalität der Europäischen Integration, Rede an der Humboldt-Universität Berlin, 12. Mai 2000. Fn 292 J. Chirac, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 27. Juni 2000. in: FAZ Nr. 147 v.28.6.2000, S. 10 f.

213 Fischer: „Vom Staatenverbund...“, 2000, a.a.O. 214 Chirac: „Unser Europa...“, 2000, a.a.O., S. 319.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Fn zum Plagiatstext übernommen.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

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