von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 110, Zeilen: 01-09 |
Original: Seite(n): 27-28, Zeilen: 26-7 |
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gezeigt. Nur einheitliches Handeln, welches auf dem institutionellen Dreieck der Gemeinschaftsmethode beruhe, würde auch in Zukunft zu Ergebnissen führen. 286 Das Parlament verfolgte wohl eine ähnliche Absicht, als es ein Leitbild der „Union der Staaten und Bürger“ benannte, die den Ministerrat und das Parlament als wirklich gleichberechtigte Legislativen vorsehen sollte. 287 Gleichzeitig betonten die meisten der genannten Akteure, dass sie damit weder für die „Staatswerdung Europas“ noch etwa für einen „europäischen Superstaat“ plädierten. 288 Einmal mehr sollte der Hinweis folgen, die Europäische Union sei eine Rechtsordnung sui generis. |
gezeigt. Nur einheitliches Handeln, welches auf dem institutionellen Dreieck der Gemeinschaftsmethode beruhe, würde auch in Zukunft zu Ergebnissen führen. 160 [...]Das Parlament verfolgt eine ähnliche Absicht, wenn es ein Leitbild der „Union der Staaten und Bürger“ 164 entwirft, die den Ministerrat und das Parlament als wirklich gleichberechtigte Legislativen vorsieht. Gleichzeitig betonen die genannten Akteure, dass sie damit nicht die Staatswerdung Europas wollen. „Es ist nicht meine Absicht, für einen europäischen Superstaat zu plädieren“ 165,[...]. Auch das EP bezeichnet die EU als eine Rechtsordnung sui generis,[...]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 110, Zeilen: 11-20 |
Original: Seite(n): 30, Zeilen: |
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keiner der benannten Spitzenpolitiker - unabhängig von seiner Meinung zur Konstitutionalisierung der Europäischen Union - einen ,Superstaat Europa' errichten wollte. Zumal die vehementesten Befürworter einer Verfassung wie Fischer oder Rau sich ausdrücklich von einem Europa á la Bundesrepublik distanzierten und mittels der Staatenkammer und dem Kompetenzkatalog Zentralisierungshindernisse in ihr Konzept mit einbauten bzw. sogar die Renationalisierung einzelner Politiken befürworteten.289 Die Bedeutung des Begriffs „Föderation" wurde vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließlich von Verfassungsbefürwortern benutzt, sondern beispielsweise auch von kritischen Stimmen wie J. Delors. Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist [... Seite 111] ____ Fn 289 Vgl. umfassend auch 5. Volkmann-Schluck, Die Debatte um eine europäische Verfassung, CAP-Working Paper. 2001. S. 30 f. |
Es lässt sich also feststellen, dass keiner der genannten Politiker – unabhängig von seiner Meinung zur Konstitutionalisierung der EU – einen ‚Superstaat Europa’ errichten will. Im Gegenteil: Gerade die vehementesten Befürworter einer Verfassung wie Fischer oder Rau distanzieren sich ausdrücklich von einem Europa á la Bundesrepublik, sondern bauen mittels der Staatenkammer und dem Kompetenzkatalog Zentralisierungshindernisse in ihr Konzept mit ein bzw. befürworten sogar die Renationalisierung einzelner Politiken. Die Bedeutung des Begriffs „Föderation“ wird vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließlich von Verfassungsbefürwortern benutzt, sondern beispielsweise auch von Delors, welcher sich kritisch zu den deutschen Verfassungsplänen geäußert hat. Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist [...] |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 110, Zeilen: 101-114 |
Original: Seite(n): 27-28, Zeilen: 29-1 |
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[286] R. Prodi, Rede vor dem Europäischen Parlament am 17. Januar 2001, abrufbar unter europe.eu.int/ comm/ igc2000/ dialogue/ info/ offdoc/ index_de.htm. Nach G. Verhofstadt, Welche Zukunft für welches Europa? Rede am 24. Juni 2001, abrufbar unter www.europa-digital.de/ aktuell/ dossier/ reden/ verhofstadt.shtml, könnten „Transparenz, Effizienz, Legitimität“ nur mit der Gemeinschaftsmethode gewährleistet werden. „Eine ‚starke Kommission‘ müsse ihre Kraft aus einem ‚neuen Verhältnis mit den anderen Institutionen‘ schöpfen, mit einem Rat, der die Prioritäten der Union festlege und zusammen mit dem Parlament als Gesetzgeber fungiere (vgl. ders. A Vision of Europe, Rede vom 21. 9. 2000, abrufbar unter www.theepc.be/ About_The_EPC/ EPC_Documents/ Communications_Doc/ 305.asp ?ID=305). Für P. Lipponen, Speech at the College of Europe, Brügge, 10. November 2000, abrufbar unter www.vn.fi/ english/ speech/ 20001110e.htm., war die Kommission von „ausschlaggebender Bedeutung“, damit in Zukunft nicht mehr die größeren über die kleineren Staaten dominieren könnten. Dies würde auch die Gleichberechtigung jedes Mitglieds im Ministerrat nötig machen. |
Verhofstadt geht es nicht um den Namen, sondern um „Transparenz, Effizienz, Legitimität“. Diese können nur mit der Gemeinschaftsmethode gewährleistet werden. [161: Verhofstadt: „Welche Zukunft...“, 2001, a.a.O., S. 7.] „Eine „starke Kommission“ müsse ihre Kraft aus einem „neuen Verhältnis mit den anderen Institutionen“ schöpfen, mit einem Rat, der die Prioritäten der Union festlege und zusammen mit dem Parlament als Gesetzgeber fungiere [162: Verhofstadt: „A Vision...“, 2000, a.a.O., S. 8.] Lipponen fügt hinzu, die Kommission sei von „ausschlaggebender Bedeutung“, damit in Zukunft nicht mehr die größeren über die kleineren Staaten dominieren könnten. Dies mache auch die Gleichberechtigung jedes Mitglieds im Ministerrat nötig [163: Lipponen: „Speech to the…”, 2000, a.a.O., S .5.]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 110, Zeilen: 115-120 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 102-103 |
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[287] So im Bericht des Europäischen Parlaments zu der Konstitutionalisierung der Verträge, 2000, S. 17. [288] Vgl. G. Verhofstadt, A Vision of Europe, Rede des belgischen Ministerpräsidenten v. 21. 9. 2000, ebenda sowie K. Hänsch, Ziel und Zukunft der Einigung Europas, Rede auf der Landestagung der Europa-Union Hessen, 3. Juni 2000, abrufbar unter www.europa-web.de/ europa/ 01lvkvjf/ 102LV/ haensch.htm. |
[164] So im Bericht zu Konstitutionalisierung der Verträge 2000, a.a.O., S. 17. [165] Verhofstadt: „A Vision“, 2000, a.a.O., S. 7. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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