von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 109, Zeilen: 1-26 |
Original: Seite(n): 26-27, Zeilen: 26:31-27:25 |
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zwischen dem Erhalt der Nationalstaaten und der Stärkung der Regionen: Ein "Verfassungsvertrag, der die Souveränitäts- und Kompetenzverteilung zwischen Europa und den Nationalstaaten horizontal und vertikal regelt", sollte nämlich gleichzeitig "den Regionen und Ländern Spielräume verschaffen, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Verfassungen die Kompetenzen mit ihren Nationalstaaten zu regeln". Allen Konzepten der Bundesländer ist die zentrale Forderung nach einer verfassungsmäßigen Kompetenzabgrenzung zwischen den Regionen und der Europäischen Union gemeinsam, um der "Erosion regionaler Handlungsspielräume"283 durch immer weitere Kompetenzerweiterung der europäischen Ebene entgegenzuwirken und diese wiederzugewinnen. So forderte im trivialen Duktus der rheinland-pfälzische Ministerpräsident K. Beck: "Die Rechte der Bundesländer müssen in die EU-Verfassung".284 (d) Ein offenes Leitbild mit Gemeinschaftsansatz In diese Kategorie fallen jene Akteure, die in ihren Reden und Äußerungen keinem fest definierten Muster folgten, aber mit einer Verfassung die Einbeziehung der supranationalen Institutionen garantieren wollen. Dazu sind die Kommision, das Europäische Parlament (bereits aufgrund der Heterogenität der immanenten Ansätze), sowie G. Verhofstadt (bis 2005) und P. Lipponen als Vertreter kleinerer Mitgliedsstaaten zu zählen. Auch C. Ciampi wollte sich nicht an "starre Schemata" gebunden fühlen".285 Die Kommission, Lipponen und Verhofstadt richteten ihr Leitbild im Wesentlichen am Gemeinschaftsmodell aus. So zeigte sich Kommissionspräsident R. Prodi fest davon überzeugt, dass die "Gemeinschaftsmethode" unter der Prämisse ihrer "Rationalisierung, Vereinfachung und Erweiterung die Zukunft der Union" wäre. Der Gipfel von Nizza hätte die Schwächen der zwischenstaatlichen Methode [gezeigt.] |
zwischen dem Erhalt der Nationalstaaten und der Stärkung der Regionen: Ein "Verfassungsvertrag, der die Souveränitäts- und Kompetenzverteilung zwischen Europa und den Nationalstaaten horizontal und vertikal regelt", soll nämlich gleichzeitig „den Regionen und Ländern Spielräume verschaffen, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Verfassungen die Kompetenzen mit ihren Nationalstaaten zu regeln".151 Allen Konzepten der Bundesländer ist die zentrale Forderung nach einer verfassungsmäßigen Kompetenzabgrenzung zwischen den Regionen und der EU gemeinsam, um der "Erosion regionaler Handlungsspielräume"152 durch immer weitere Kompetenzerweiterung der europäischen Ebene entgegenzuwirken und diese wiederzugewinnen"153. So fordert z.B. der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck: "Die Rechte der Bundesländer müssen in die EU-Verfassung"154. [...] 4.4 Offenes Leitbild mit Gemeinschaftsansatz In diese Kategorie fallen jene Akteure, die in ihren Reden und anderen Statements keinem fest definierten Leitbild folgen, aber mit einer Verfassung die Einbeziehung der supranationalen Institutionen garantieren wollen. Dazu gehören die Kommission, das EP, sowie Verhofstadt und Lipponen als Vertreter der kleinen Mitgliedsstaaten. Auch Ciampi will sich nicht an "starre Schemata gebunden fühlen", [...] Das EP, die Kommission, Lipponen und Verhofstadt richten ihr Leitbild am Gemeinschaftsmodell aus. So ist Prodi fest davon überzeugt, dass die Gemeinschaftsmethode unter der Prämisse ihrer "Rationalisierung, Vereinfachung, Erweiterung die Zukunft der Union ist. [...] Der Gipfel von Nizza habe die Schwächen der zwischenstaatlichen Methode gezeigt. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 109, Zeilen: 101-104 |
Original: Seite(n): 26, Zeilen: 107 |
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[283] So der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens W. Clement, Europa gestalten – nicht verwalten. Die Kompetenzordnung der EU nach Nizza, Rede in Berlin, 12. Febr. 2001, abrufbar unter www.pressearchiv.nrw.de/ 01_textdienst/ 12_reden/ 2001/ mskr20010212_1.htm. |
[152] Clement: „Europa gestalten...“, 2001, a.a.O |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 109, Zeilen: 105 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 103 |
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[284] Interview mit K. Beck in der FAZ, 2. Juli 2000, S. 5. |
[154] Interview in der FAZ, 2. Juli 2000, S. 5 |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 109, Zeilen: 105-109 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 3-4 |
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Auch E. Stoiber sah den Kernpunkt eines Verfassungsvertrags Europas in der Frage: „Welche Kompetenzen behalten die Nationen und Regionen?“, vgl. ders., Rede am 13. November 1999 in München, abrufbar unter www.bayern.de/Presse-Info/ Regierungserklaerungen/ pdf/ reg_000322.pdf?PHPSESSID. |
Auch Stoiber sieht den Kernpunkt eines Verfassungsvertrags Europas in der Frage: Welche Kompetenzen behalten die Nationen und Regionen? [155: Stoiber: Rede zur Verleihung...“, 1999, a.a.O., S. 7.]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 109, Zeilen: 110-114 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 10-12 |
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[285] C. Ciampi, Rede anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Leipzig, 6. Juli 2000, abrufbar unter www.quirinale.it/ ex_presidenti/ Ciampi/ Discorsi/ Discorso.asp? id=12718, mit dem weiteren Hinweis, dass „[...] die Begriffe Bundesstaat, Staatenbund oder Staatenverbund unterschiedliche Hypothesen [verkörpern], die in neuen, kombinierten Formen allesamt brauchbar sind“. |
[...], denn „die Begriffe Bundesstaat, Staatenbund oder Staatenverband verkörpern unterschiedliche Hypothesen, die in neuen, kombinierten Formen allesamt brauchbar sind“ [156: Ciampi: „Rede anlässlich...“, 2000, a.a.O., S. 138.]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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