von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 01-12 |
Original: Seite(n): 24, Zeilen: optional, evtl. hilfreich |
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Fischers Leitbild ist in seiner Berliner Rede vom Interesse geprägt, den Nationalstaat auch bei einer verstärkten Integration zu erhalten: „Die Nationalstaaten werden fortexistieren und in der Föderation einen stärkeren Rang haben als die Bundesländer". Vor diesem Hintergrund wird erklärbar, dass etwa Abgeordnete des Europäischen Parlaments Fischer vorwarfen, das von ihm entworfene Europa sei keine Föderation, sondern eine „lockere Konföderation von Nationalstaaten im Sinne von de Gaulle"267. Fischer bemühte sich mit seiner unorthodoxen Verwendung des Begriffs „Fö- deration" um ein vermittelndes Leitbild, das über „Entweder-Oder-Sichtweisen hinausführt"268. Bereits im Januar 1999 hatte er darauf hingewiesen, es gehe ihm „nicht darum, eine neue Föderalismus-Debatte zu entfachen. Europa ist bereits zu weit entwickelt, um sich in Kategorien wie Staatenbund und Bundesstaat ein- [... Seite 105] |
Fischers Leitbild ist also in seiner Berliner Rede vom Interesse geprägt, den Nationalstaat auch bei einer verstärkten Integration zu erhalten: „Die Nationalstaaten werden fortexistieren und in der Föderation einen stärkeren Rang haben als die Bundesländer“. Vor diesem Hintergrund wird erklärbar, dass EP-Abgeordnete Fischer vorwarfen, das von ihm entworfene Europa seine keine Föderation, sondern eine „lockere Konföderation von Nationalstaaten im Sinne von de Gaulle“133. Fischer bemühte sich mit seiner unorthodoxen Verwendung des Begriffs „Föderation“ um ein „vermittelndes Leitbild“, das über „Entweder-Oder-Sichtweisen hinausführt“.134 Bereits im Januar 1999 hatte er darauf hingewiesen, es gehe ihm „nicht darum, eine neue Föderalismus-Debatte zu entfachen. Europa ist bereits zu weit entwickelt, um sich in Kategorien wie Staatenbund und Bundesstaat einzwängen zu lassen. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 101-109 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 31-37 |
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politischen Realitäten“. Statt dessen definiert Fischer den Föderationsbegriff jenseits der althergebrachten Begriffsbestimmungen, die hinter jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Zielsetzung der Europapolitik standen, vgl. auch H. Schneider, Alternativen der Verfassungsfinalität: Föderation, Konföderation – oder was sonst?, in: Integration 3/2000, S. 171 ff., 172. Seine „Föderation der Nationalstaaten“ beruht auf dem Prinzip der „Souveränitätsteilung“ zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischen Union nach dem Subsidiaritätsgrundsatz, die sich aus einer doppelten Legitimation ableitet: Eine Bürgerkammer mit direkt gewählten Abgeordneten vertritt die Bürger direkt, eine Staatenkammer wahrt die Interessen der Nationen. |
politischen Realitäten“. Statt dessen definiert Fischer den Föderationsbegriff jenseits der „althergebrachten Begriffsbestimmungen, die hinter jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Zielsetzung der Europapolitik standen“ [127: Schneider: „Alternativen...“, 2000, a.a.O., S. 172.]. Seine „Föderation der Nationalstaaten“ beruht auf dem Prinzip der „Souveränitätsteilung“ zwischen Mitgliedsstaaten und EU nach dem Subsidiaritätsgrundsatz, die sich aus einer doppelten Legitimation ableitet: Eine Bürgerkammer mit direkt gewählten Abgeordneten vertritt die Bürger direkt, eine Staatenkammer wahrt die Interessen der Nationen |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 109-129 |
Original: Seite(n): 24, Zeilen: 1-13 |
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Damit diese Dualität gewährleistet bleibt, baut Fischer „Unitarisierungsbremsen“ ein, die „bundesstaatlichen Tendenzen einen Riegel“ vorschieben sollen, z. B. mit einer klaren Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Organen. Dabei tendierte er teilweise sogar zu einer stärkeren Intergouvernementalisierung: Fischer konnte sich im Streitgespräch mit seinem französischen Amtskollegen Chevènement (vgl. DIE ZEIT, 7. Juni 2000, S. 13 ff., 18), „sehr gut vorstellen, dass bestimmte Aufgaben wieder [auf die Nationalstaaten] rückübertragen werden“. Die von Fischer erwogene Alternative, den Ministerrat als „echte Regierung“ der Europäischen Union zu etablieren, würde die Kommission allerdings zu einer bloßen administrativen Körperschaft degradieren. Vgl. dazu die vergleichsweise intellektuell klare, wenngleich durchaus streitbare Replik auf Fischers „Humboldt-Rede“ von C. Leben, A Federation of Nation States or a Federation of States?, in: C. Joerges / Y. Mény / J.H.H. Weiler (Hrsg.), What Kind of Constitution for What Kind of Policy? Responses to Joschka Fischer, 2000, S. 100 ff., insb. 103: „The Commission would become only an administrative body“. Fischers ursprüngliches Konzept des Doppelmandats in der ersten Kammer stellt in der Konsequenz einen Rückschritt zu den Zeiten dar, als das Europäische Parlament noch aus Delegierten der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt war. Des weiteren erwähnt Fischer entscheidende föderationsqualifizierende Merkmale nicht, wie etwa die Übertragung des Haushaltsrechts auf die europäische Ebene (s. auch T.A. Börzel/T. Risse, Who is afraid of a European Federation? How to Constitutionalize a Multi-Level Governance System, in: C. Joerges / Y. Mény / J.H.H. Weiler (Hrsg.) (2000), S. 45 ff., 48). |
Damit diese Dualität gewährleistet bleibt, baut Fischer „Unitarisierungsbremsen“ ein, die „bundesstaatlichen Tendenzen einen Riegel“ vorschieben sollen, z. B. mit einer klaren Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Organen. [128: Schneider: „Alternativen...“, 2000, a.a.O., S. 174] Dabei tendiert er teilweise sogar zu einer stärkeren Intergouvernementalisierung: Fischer kann sich „sehr gut vorstellen, dass bestimmte Aufgaben wieder [auf die Nationalstaaten] rückübertragen werden“ [129: Im Streitgespräch mit Chevènement, 2000, a.a.O., S. 18.]. Auch die von ihm erwogene Alternative, den Ministerrat als „echte Regierung“ der EU zu etablieren [130: Wie am 6. Juli 2000 vor dem EP angedeutet, SZ, 7. Juli 2000, a.a.O.], würde die Kommission zu einer „bloßen administrativen Körperschaft“ [131: Leben, Charles: “A Federation of Nation States or a Federation of States?”, in: Joerges, Christian/Mény, Yves/Joseph H. H. Weiler (Hrsg.): What Kind of Constitution for What Kind of Policy? Responses to Joschka Fischer. Florenz, 2000, S. 100-108, hier S. 103: “The Commisiosn would become only an administrative body“] degradieren. Fischers ursprüngliches Konzept des Doppelmandats in der ersten Kammer stellt einen Rückschritt zu den Zeiten dar, als das EP noch aus Delegierten der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt war. Des weiteren erwähnt Fischer entscheidende föderationsqualifizierende Merkmale nicht, wie etwa die Übertragung des Haushaltsrechts auf die europäische Ebene. [...] [132: Vgl.: Börzel, Tanja A./Risse, Thomas: “Who is afraid of a European Federation? How to Constitutionalize a Multi-Level Governance System”, in: Joerges et. al.: What Kind of… 2000, a.a.O., S. 45-61, hier: S. 48.] |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 130-132 |
Original: Seite(n): 24, Zeilen: 109 |
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[267] So beispielsweise in einem Vortrag J. Voggenhuber, Das Europäische Parlament und die konstitutionellen Reformen der Europäischen Union, 2000, Bericht von M.O. Pahl abrufbar unter www.rewi.hu-berlin.de/WHI/english/fce/fce600/bericht-voggenhuber.htm. |
[133] MdEP Voggenhuber, in: Pahl: Bericht zum Forum Constutionis..., 2000, a.a.O. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 133-134 |
Original: Seite(n): 24, Zeilen: 110 |
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[268] Vgl. H. Schneider, Alternativen der Verfassungsfinalität: Föderation, Konföderation – oder was sonst?, in: Integration, 3/2000, S. 171 ff., 173. |
[134] Schneider: „Alternativen der Verfassungsfinalität...“, 2000, a.a.O., S. 173 |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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