von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 101, Zeilen: 1-23 |
Original: Seite(n): 29, Zeilen: [links]28-40[rechts]1-37 |
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[Aus politischer Sicht ist allerdings hervorzuheben, dass mit einem abgeschlossenen Verfassungsgebungsprozess auch eine Manifestierung der "Politisierung" der Europäischen Union einherginge251 und dass dadurch ihre Legitimität erhöht würde, entsprechend] der Maßgabe, dass dort, wo (europäisches) Recht gilt und durch- bzw. umgesetzt wird, auch der (verfassungsmäßige) Ursprung dieser Rechtsetzung offensichtlich sein muss.252 Zudem bedeutet die Realisierung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einen qualitativen Integrationsschritt, der steter politischer Begleitung bedarf. Und drittens ist zu betonen, dass eine europäische Verfassung der Europäischen Union, die sich als Staaten-, aber auch als Bürgerunion versteht, den europäischen Bürgern die Souveränität über den europäischen Integrationsprozess zurückgeben würde. Denn eine europäische Verfassung bedeutet im Gegensatz zu den bestehenden Europäischen Verträgen insofern eine qualitative Veränderung bezüglich der Legitimität, als dass eine Verfassung normalerweise Ausdruck von Volkssouveränität und damit, in der besten Tradition von J. Bodin und T. Hobbes, Ausdruck eines freien Volkswillen ist.253 Idealiter würden nicht mehr seine Hoheit, der König von Belgien, ihre Majestät, die Königin von Dänemark, noch der deutsche Bundeskanzler oder der französische Staatspräsident dann ein Vertragsdokument unterzeichnen, sondern die europäischen Bürger, ähnlich wie es in dem fiktiven Verfassungsentwurf ("We, the people of Europe ..."), den der britische Economist veröffentlichte254, zum Ausdruck kam. Eine bewusst gesetzte Analogie zum amerikanischen Verfassungstext. Politisch sprach (und spricht) indes dagegen, dass die Diskussion über eine Europäische Verfassung vor allem von den Gegnern einer tiefer gehenden Integration dazu genutzt werden konnte, indirekt, insbesondere über die Frage der Kompetenzabgrenzung, eine versteckte Renationalisierungsdebatte zu führen.255 |
Dafür spricht aus politischer Sicht, dass damit eine "Politisierung" der EU einherginge9 und dass dadurch ihre Legitimität erhöht würde, entsprechend der Maßgabe, dass dort, wo (europäisches) Recht gilt und durch- bzw. umgesetzt wird, auch der (verfassungsmäßige) Ursprung dieser Rechtsetzung klar sein muss.10 Dafür spricht zweitens, dass die Realisierung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einen qualitativen Integrationsschritt bedeutet, der politisch begleitet werden muss. Und drittens, dass eine europäische Verfassung der EU, die sich als Staaten-, aber auch als Bürgerunion versteht, den europäischen Bürgern die Souveränität über den europäischen Integrationsprozess zurückgeben würde. Denn eine europäische Verfassung bedeutete im Gegensatz zu den bestehenden Europäischen Verträgen insofern eine qualitative Veränderung bezüglich der Legitimität, als dass eine Verfassung normalerweise Ausdruck von Volkssouveränität und damit, in der besten Tradition von Jean Bodin und Thomas Hobbes, Ausdruck eines freien Volkswillen ist. Nicht mehr seine Hoheit, der König von Belgien, ihre Majestät, die Königin von Dänemark, noch der deutsche Bundeskanzler oder der französische Staatspräsident würden dann ein Vertragsdokument unterzeichnen, sondern die europäischen Bürger, ähnlich wie es in dem fiktiven Verfassungsentwurf ("We, the people of Europe ..."), den der britische Economist11 jüngst veröffentlichte, zum Ausdruck kam. Politisch spricht indes dagegen, dass die Diskussion über eine Europäische Verfassung vor allem von den Gegnern einer tiefer gehenden Integration dazu genutzt werden könnte, indirekt, insbesondere über die Frage der Kompetenzabgrenzung, eine versteckte Renationalisierungsdebatte zu führen. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 101, Zeilen: 101-113 |
Original: Seite(n): 29, 36, Zeilen: [29 rechts]37-41[36 links]36-44 |
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[252] Vgl. J. Rau, Die Quelle der Legitimation deutlich machen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.11.1999; ders., Wir brauchen eine europäische Verfassung, in: Die Welt, 15.9.2000 sowie A. von Bogdandy, A Bird’s Eye View on the Science of European Law, in: European Law Journal, Bd. 6, Nr. 3, September 2000, S. 208ff., 215ff.; vgl. auch die "Mailänder Erklärung zur Europäischen Verfassung" von DGAP, ifri und ISPI, 28.11.2000, abrufbar über: www.dgap.org, Stichwort: "European Constitution Watch". [253] Siehe auch U. Guérot, Eine Verfassung für Europa – Neue Regeln für den alten Kontinent?, in: IP 2/2001, S. 28 ff. [254] A Constitution for the European Union‚ in: The Economist, 28.10.2000, S. 22. [255] Der luxemburgische Premierminister J.-C. Juncker formulierte in der Financial Times Deutschland vom 16.1.2001: "Die Regierungskonferenz 2004 darf keine Abbaukonferenz werden". |
[10] Rau, a.a.O. (Anm. 1) sowie von Bogdandy, a.a.O., S. 215–217; vgl. auch die "Mailänder Erklärung zur Europäischen Verfassung" von DGAP, ifri und ISPI, 28.11.2000, abrufbar über: www.dgap.org, Stichwort: "European Constitution Watch". [11] A Constitution for the European Union‚ in: The Economist, 28.10.2000, S. 22. Oder, wie es der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker formulierte: "Die Regierungskonferenz 2004 darf keine Abbaukonferenz werden".12 [12] Financial Times Deutschland, 16.1.2001. |
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