von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 100, Zeilen: 1-5 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 33-36 |
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[Verfassungsmodelle oder sogar eine damit verbundene „Neugründung" der Europäischen Union] hätten sich hingegen stets an der politischen Durchsetzbarkeit zu messen. Dies würde grundsätzlich bedeuten, den notwendigen, eigenen Befindlichkeiten folgenden Ratifikationsprozess bereits im Vorfeld im Auge zu behalten und den Mehrwert gegenüber den bestehenden, in fünfzig Jahren ausgebildeten Vertragsgrundlagen der „europäischen Bevölkerung" verständlich darzustellen. |
[Verfassungsmodelle und eine damit verbundene “Neugründung” der EU] sind hingegen politisch nicht durchsetzbar, würden einen kaum erfolgreich abzuschließenden Ratifikationsprozess nach sich ziehen und im Ergebnis nicht unbedingt einen Mehrwert gegenüber den bestehenden, in fünfzig Jahren ausgebildeten Vertragsgrundlagen bieten. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 100, Zeilen: 11-15 |
Original: Seite(n): 29, Zeilen: [links]24-36 |
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Die Diskussion, ob Europa tatsächlich einer Verfassung bedarf und was deren Vor- und Nachteile sein könnten, wurde erschöpfend geführt.250 Aus politischer Sicht ist allerdings hervorzuheben, dass mit einem abgeschlossenen Verfassungsgebungsprozess auch eine Manifestierung der "Politisierung" der Europäischen Union einherginge251 und dass dadurch ihre Legitimität erhöht würde, entsprechend [der Maßgabe, dass dort, wo (europäisches) Recht gilt und durch- bzw. umgesetzt wird, auch der (verfassungsmäßige) Ursprung dieser Rechtsetzung offensichtlich sein muss.252] |
Vorab aber ist grundsätzlich zu diskutieren, ob Europa tatsächlich einer Verfassung bedarf und was deren Vorteile sein könnten. Dafür spricht aus politischer Sicht, dass damit eine "Politisierung" der EU einherginge9 und dass dadurch ihre Legitimität erhöht würde, entsprechend der Maßgabe, dass dort, wo (europäisches) Recht gilt und durch- bzw. umgesetzt wird, auch der (verfassungsmäßige) Ursprung dieser Rechtsetzung klar sein muss.10 |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 100, Zeilen: 102-126 |
Original: Seite(n): 35, 163, 181, Zeilen: |
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Fussnote 250: Die Lit. ist Legion : vgl. etwa D. Grimm, Braucht Europa eine Verfassung?, in: JZ 1995, S. 581 ff.; J.-C. Piris, Hat die Europäische Union eine Verfassung? Braucht sie eine?, in: EuR 2000, S. 311 ff.; T. Stein, Europas Verfassung, in: Festschrift Krause, 2000, S. 233 ff.; G. Hirsch, Kein Staat, aber eine Verfassung, in: NJW 2000, S. 46 f.; P. Häberle, Europäische Verfassungslehre in Einzelstudien, 1999; W. Hertel, Suprantionalität als Verfassungsprinzip, 1999. Siehe auch G.C. Rodriguez Iglesias, Zur „Verfassung“ der Europäischen Gemeinschaft, in: EuGRZ 1996, S. 125 ff.; ders., Gedanken zum Entstehen einer Europäischen Rechtsordnung, in: NJW 1999, S. 1 ff.; I. Pernice, Die Dritte Gewalt im europäischen Verfassungsverbund, in: EuR 1996, S. 27 ff.; T. Schilling, Die Verfassung Europas, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 1996, S. 387 ff.; A. von Bogdandy / M. Nettesheim, Die Europäische Union: Ein eineheitlicher [sic!] Verband mit eigener Rechtsordnung, in: EuR 1996, S. 3 ff.; P.M. Huber, Differenzierte Integration und Flexibilität als neues Ordnungsmuster der Europäischen Union?, in: EuR 1996, S. 347 ff.; R. Hrbek (Hrsg.), Die Reform der Europäischen Union, 1997; H. Heberlein, Regierungskonferenz 1996: Eine Neue Verfassung für die Europäische Union? (Tagungsbereicht) [sic!], in: BayVBl. 1997, S. 78 ff. Vgl. auch I. Pernice, Vertragsrevision oder Verfassunggebung?, in: FAZ vom 7.7. 1999; J.H.H. Weiler, The Constitution of Europe, 1999. Siehe auch die Sammelbände von J. Schwarze (Hrsg.), Die Entstehung einer euopäischen Verfassungsordnung, 2000; J. Schwarze / P.-C. Müller-Graff (Hrsg.), Europäische Verfassungsentwicklung, EuR Beiheft 1, 2000; R. Herzog / S. Hobe (Hrsg.), Die europäische Union auf dem Weg zum verfassten Staatenverbund: Perspektiven der europäischen Verfassungsordung, 2004; M. Jopp, S. Matl (Hrsg.), Der Vertrag über eine Verfassung für Europa – Analysen zur Konstitutionalisierung der EU, 2005. Von manchen als „klassisch“ bezeichnet: P. Pescatore, Die Gemeinschaftsverträge als Verfassungsrecht – ein Kapitel Verfassungsgeschichte in der Perspektive des Europäischen Gerichtshofs, in: W.G. Grewe / H.H. Rupp, H. Schneider (Hrsg.), Festschrift zum 70. Geburtstag von Hans Kutscher, 1981, S. 319 ff. |
Fussnote 139: Zur Frage nach einer europäischen Verfassung sei im Folg. vor allem die Lit. zitiert, die zugleich mehrere nationale Stimmen, meist in Sammelbänden, zu Wort kommen lässt: vgl. etwa J. Schwarze (Hrsg.), Die Entstehung einer euopäischen Verfassungsordnung, 2000; J. Schwarze/P.-C. Müller-Graff (Hrsg.), Europäische Verfassungsentwicklung, EuR Beiheft 1, 2000, S. 5 ff.; J.-C. Piris, Hat die Europäische Union eine Verfassung? Braucht sie eine?, in: EuR 2000, S. 311 ff. Zuletzt: T. Stein, Europas Verfassung, FS Krause, 2000, S. 233 ff.; [...] J.H.H. Weiler, The Constitution of Europe, 1999.; G. Hirsch, EG. Kein Staat, aber eine Verfassung, NJW 2000, S. 46 f.; [...] Klassisch: P. Pescatore, Die Gemeinschaftsverträge als Verfassungsrecht, FS Kutscher, 1981, S. 319 ff. Fussnote 285 (S. 163) Vgl. D. Grimm, Braucht Europa eine Verfassung?, 1995, bes. S. 44: "Der europäische Politikebene fehlt die Öffentlichkeitsentsprechung". S. aber auch G.C. Rodriguez Iglesias, Zur "Verfassung" der Europäischen Gemeinschaft, in: EuGRZ 1996, S. 125 ff.; ders., Gedanken zum Entstehen einer Europäischen Rechtsordnung, NJW 1999, S. 1 ff.; A. von Bogdandy/M. Nettesheim, Die Europäische Union: Ein einheitlicher Verband mit eigener Rechtsordnung, EuR 1996, S. 3 ff.; I. Pernice, Die Dritte Gewalt im europäischen Verfassungsverbund, EuR 1996, S. 27 ff.; T. Schilling, Die Verfassung Europas, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 1996, S. 387 ff.; P.M. Huber, Differenzierte Integration und Flexibilität als neues Ordnungsmuster der Europäischen Union?, EuR 1996, S. 347 ff.; R. Hrbek (Hrsg.), Die Reform der Europäischen Union, 1997; [...] H. Heberlein, Regierungskonferenz 1996: Eine Neue Verfassung für die Europäische Union? (Tagungsbericht), in: BayVBl. 1997, S. 78 ff.; [...] P. Häberle, Europäische Verfassungslehre in Einzelstudien, 1999; W. Hertel, Suprantionalität als Verfassungsprinzip, 1999. [...] S. noch unten Anm. 338. Fussnote 338 (Seite 181): Vgl. I. Pernice, Vertragsrevision oder europäische Verfassunggebung?, FAZ vom 7. Juli 1999, S. 7; [...] [Anmerkung: Die folgenden Nachweise in G. sind in diesen Fussnoten von Häberle nicht enthalten: R. Herzog / S. Hobe (Hrsg.), Die europäische Union auf dem Weg zum verfassten Staatenverbund: Perspektiven der europäischen Verfassungsordung, 2004; M. Jopp, S. Matl (Hrsg.), Der Vertrag über eine Verfassung für Europa – Analysen zur Konstitutionalisierung der EU, 2005.]
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 100, Zeilen: 128-129 |
Original: Seite(n): 36, Zeilen: [links]33-35 |
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[251] Vgl. auch S. Goulard, C. Lequesme, Une constitution européenne, si et seulement si ..., in: Politique étrangère, no 2, 2001, S. 1 ff. |
[9] Sylvie Goulard / Christian Lequesne, Une constitution européenne, si et seulement si ..., (CERI, Paris), 4.1.2001, S. 1. |
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