von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 99, Zeilen: 12-25 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 18-30 |
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Im Vorfeld der erneuten Verfassungsdebatte rückten vier qualitativ unterschiedliche Herangehensweisen zur Reform der Vertragsstruktur ins Blickfeld.
- Fusionsmodelle, die die wichtigsten Verträge (EUV, EGV, EGKSV, EAGV) in einem Vertrag zusammenführen und dabei weniger wichtige Bestandteile, z.B. Protokolle ausgliedern. - Grundvertragsmodelle, die eine rechtsqualitative Zweiteilung in einen Kernvertrag mit den konstitutionellen Bestandteilen der Gemeinschaftsverträge sowie in einen oder mehrere Ausführungsteile vorsehen, deren Revision dann auch unterschiedlich strengen Anforderungen genügen muss.
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In Anlehnung an eine Systematik von Prof. Müller-Graff lassen sich vier qualitativ unterschiedliche Herangehensweisen zur Reform der Vertragsstruktur unterscheiden: 1. Redaktionelle Vereinfachungen, wie sie in Amsterdam begonnen wurden. 2. Fusionsmodelle, die die wichtigsten Verträge (EUV, EGV, EGKSV, EAGV) in einem Vertrag zusammenführen und dabei weniger wichtige Bestandteile z.B. durch Protokolle ausgliedern 3. Grundvertragsmodelle, die eine rechtsqualitative Zweiteilung in einen Kernvertrag mit den konstitutionellen Bestandteilen der Gemeinschaftsverträge sowie in einen oder mehrere Ausführungsteile vorsehen, deren Revision dann auch unterschiedlich strengen Anforderungen genügen muss 4. Verfassungsmodelle, die einen neuen Text generieren, der in der Regel von einer verfassungsgebenden Institution (z.B. Konvent) erarbeitet wird – wobei allerdings unterschiedliche Leitmotive zu unterschiedlichen Lösungsmodellen führen. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 099, Zeilen: 28-31 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 31-34 |
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So sollten redaktionelle Vereinfachungen oder eine reine Fusion der vorhandenen Vertragstexte nicht ausreichen, um das notwendige Maß an Vereinfachung und Transparenz zu schaffen. Verfassungsmodelle oder sogar eine damit verbundene „Neugründung" der Europäischen Union [hätten sich hingegen stets an der politischen Durchsetzbarkeit zu messen.] |
=> Redaktionelle Vereinfachungen oder eine reine Fusion der vorhandenen Vertragstexte reichen nicht aus, um das notwendige Maß an Vereinfachung und Transparenz zu schaffen. Verfassungsmodelle und eine damit verbundene “Neugründung” der EU [sind hingegen politisch nicht durchsetzbar (...).] |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 099, Zeilen: 109-111 |
Original: Seite(n): 431, Zeilen: |
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248 Im Einzelnen U. Karpenstein, Der Vertrag von Amsterdam im Lichte der Maastrichtentscheidung des BVerfG, in: DVBl 1998, S. 942 ff.; R. Streinz, Der Vertrag von Amsterdam, in: JURA 1998, S. 57 ff. |
534 Zu "Amsterdam" etwa: U. Karpenstein, Der Vertrag von Amsterdam im Lichte der Maastricht-Entscheidung des BVerfG, DVBl. 1998, S. 942 ff.; R. Streinz, Der Vertrag von Amsterdam, Jura 1998, S. 57 ff. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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