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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 01-17
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 08-27

[Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen [242], die zu einer politischen Auf-]wertung der Union führten, die Einführung einer Unionsbürgerschaft [243] und die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins sowie die an Resonanz gewinnende Überzeugung, dass mit zunehmender Ausweitung des demokratischen Defizits Vertragsänderungen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden konnten. Das Bewusstsein über die Notwendigkeit einer verfassungsgestaltenden und letztlich verfassungsmäßigen „Generalüberholung“ der Union sowie die Erkenntnis, die Union sollte den Geboten von Transparenz, Effizienz und Demokratie wahrhaftig genügen, reifte in den vergangenen Jahren über die Ebene einzelner Staats- und Regierungschefs hinaus auch in der Wahrnehmung einer beträchtlichen Mehrheit der Bürger in der Europäischen Union [244].

Es ist müßig darüber zu debattieren, ob eine solche, mit aller Konsequenz geführte Verfassungsdiskussion bereits zu Beginn der europäischen Einigung zu einer Blockierung des Integrationsprozesses geführt hätte, noch bevor er richtig begonnen worden wäre. Gleichwohl war die schrittweise Integration in der Gründerphase der europäischen Einigung, die oftmals so apostrophierte „Monnet-Methode“ [245], während dieses Abschnittes der europäischen Integration insgesamt die adäquate Methode.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen, die zu einer politischen Aufwertung der Union führten, die Einführung einer Unionsbürgerschaft [6] und die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins sowie die zunehmend an Resonanz gewinnende Überzeugung, dass mit zunehmender Ausweitung des demokratischen Defizits Vertragsänderungen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden konnten. Den Staats- und Regierungschefs ist zunehmend bewusst geworden, dass die Union, soll sie den Geboten von Transparenz, Effizienz und Demokratie wahrhaftig genügen, einer verfassungsmäßigen „Generalüberholung“ bedarf. Inzwischen ist auch eine große Mehrheit der Bürger in der Europäischen Union von der Notwendigkeit einer europäischen Verfassung überzeugt [7].

Hätte man eine solche Verfassungsdiskussion mit aller Konsequenz bereits zu Beginn der europäischen Einigung geführt, wäre der Integrationsprozesses wahrscheinlich blockiert worden, noch bevor er richtig begonnen worden hätte. Insofern war die schrittweise Integration in der Gründerphase der europäischen Einigung, die so genannte Monnet-Methode, in der Gründerphase der europäischen Integration insgesamt die adäquate Methode. [8]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
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Fuchs 2002
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 101-102
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 101

[243] Siehe den 3. Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft v. 7. 9. 2001 (KOM (2001) 506) [...]

[6] Vgl. 3. Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft v. 7. 9. 2001 (KOM (2001) 506 endg.)

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Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
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Fuchs 2002
Anmerkung
Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 102-111
Original:
Seite(n): 353f., Zeilen:

Fussnote 243:

[...] sowie aus dem Schrifttum P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 353 ff. Siehe bereits E. Grabitz, Europäisches Bürgerrecht zwischen Marktbürgerschaft und Staatsbürgerschaft, 1970; S. Magiera, Die Europäische Gemeinschaft auf dem Weg zu einem Europa der Bürger?, in: DÖV 1987, S. 221 ff.; später ders., Der Rechtsstatus der Unionsbürger, in: K. Dicke u. a. (Hrsg.), Weltinnenrecht, Liber amicorum Jost Delbrück, 2005, S. 429 ff.; vgl. auch M. Degen, Die Unionsbürgerschaft nach dem Vertrag über die Europäische Union, in: DÖV 1993, S. 749 ff.; A. Randelzhofer, Marktbürgerschaft – Unionsbürgerschaft – Staatsbürgerschaft, in: A. Randelzhofer / R. Scholz / D. Wilke (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Eberhard Grabitz, 1995, S. 581 ff.; N. Kotalakidis, Von der nationalen Staatsangehörigkeit zur Unionsbürgerschaft, 2000.


Fussnote 265:

Aus der Lit.: E. Grabitz, Europäisches Bürgerrecht zwischen Marktbürgerschaft und Staatsbürgerschaft, 1970; N. Kotalakidis, Von der nationalen Staatsangehörigkeit zur Unionsbürgerschaft, 2000; [...] M. Degen, Die Unionsbürgerschaft nach dem Vertrag über die Europäische Union, DÖV 1993, S. 749 ff.; A. Randelzhofer, Maktbürgerschaft [sic!] – Unionsbürgerschaft – Staatsbürgerschaft, GS Grabitz, 1995, S. 581 ff.; [...] S. Magiera, Die Europäische Gemeinschaft auf dem Weg zu einem Europa der Bürger, DÖV 1987, S. 221 ff.; [...] S. Magiera, Der Rechtsstatus der Unionsbürger, FS Delbrück, 2005, S. 429 ff.

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VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
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Häberle 2006
Anmerkung
G. distanziert sich von Häberle, dessen Nachweise er kopiert, mit "Siehe bereits". Die Fussnote ist fast identisch zur Fussnote 184 auf S. 78.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 112-114
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 102-104

[244] Von der Notwendigkeit einer europäischen Verfassung überzeugt zeigten sich 2002 nach der 56. Ausgabe des Eurobarometers 2/3 der Bevölkerung, vgl. Bulletin Quotidien Europe Nr. 8192 v. 15. / 16. 4. 2002, S. 7 und Nr. 8194 v. 18. 4. 2002, S. 6.

[7] Nach der 56. Ausgabe des Eurobarometers 2/3 der Bevölkerung der Ansicht, dass die Union eine Verfassung haben sollte, vgl. Bulletin Quotidien Europe Nr. 8192 v. 15. / 16. 4. 2002, S. 7 und Nr. 8194 v. 18. 4. 2002, S. 6.

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Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
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Fuchs 2002
Anmerkung
Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 115-118
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 23-27

[245] Ein Vorgehen, das die Union schrittweise, orientiert am jeweils Machbaren und ohne die Beteiligten zu überfordern, fortentwickelt, aber umgekehrt auch zu derjenigen Unübersichtlichkeit des Vertragswerks beigetragen hat, die zu einem weiteren ernst zu nehmenden Argument für die gegenwärtige Verfassungsdiskussion wurde. Vgl. zur sog. „Monnet-Methode“ u. a. W. Wessels, Jean Monnet – Mensch und Methode, 2001.

Sie hat die Union schrittweise, orientiert am jeweils Machbaren und ohne die Beteiligten zu überfordern, fortentwickelt, aber umgekehrt auch zu derjenigen Unübersichtlichkeit des Vertragswerks beigetragen, die zu einem weiteren ernst zu nehmenden Argument für die gegenwärtige Verfassungsdiskussion wurde.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
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Fuchs 2002
Anmerkung
Auslagerung eines Satzes des Originaltextes in eine Fußnote.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 098, Zeilen: 120-126
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 105-112

[246] Neben den grundlegenden Erwägungen und in dieser Hinsicht Pionierwerken P. Häberles (vgl. nur ders., Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 36 ff.) hebt diese verfassunggebenden Elemente etwa auch A. Peters, Elemente einer Theorie der Verfassung Europas, 2001 hervor, die Züge einer „Kontinuierlichen Verfassungsgebung“ konstatiert und eine „Konstitution durch Evolution“ (S. 375 ff.) sowie eine „Legitimation durch Bewährung“ (S. 580 ff.) postuliert. Grundsätze, nach denen der Union bereits heute unstreitig Verfassungsqualität zukommt; vgl. dazu lediglich noch I. Pernice / P.M. Hu-[ber / G. Lübbe-Wolff / C. Grabenwarter, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: VVDStRL 60 (2001) und H. Steinberger / E. Klein/ D. Thürer, Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft, in: VVDStRL 50 (1991).]

[8] Neuere Stimmen in der Literatur sehen aber auch in dieser evolutionären Entwicklung schon verfassunggebende Elemente: So konstatiert etwa Anne Peters, Elemente einer Theorie der Verfassung Europas, 2001 Züge einer „Kontinuierlichen Verfassungsgebung“ und postuliert eine „Konstitution durch Evolution“ (S. 375 ff.) sowie eine „Legitimation durch Bewährung“ (S. 580 ff.) postuliert. Grundsätze, nach denen der Union bereits heute unstreitig Verfassungsqualität zukommt; vgl. dazu lediglich noch Ingolf Pernice / Peter M. Huber / Gertrude Lübbe-Wolff / Christoph Grabenwarter, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, VVDStRL 60 (2001), und Helmut Steinberger / Eckart Klein/ Daniel Thürer, Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft, VVDStRL 50 (1991).

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
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Fuchs 2002
Anmerkung
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