von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 097, Zeilen: 04-08 |
Original: Seite(n): 24-25, Zeilen: 27-27;01-07 |
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Vor allem zwei politische Entwicklungen von historischem Ausmaß haben die neuerliche Verfassungsdiskussion entfacht und befördert. Zum einen die „Wiedervereinigung Europas“ als historische Aufgabe der Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas sowie Maltas und Zyperns. [241] |
Es waren und sind vor allem zwei politische Entwicklungen von fundamentaler Bedeutung und historischem Ausmaß. die die neuerliche Verfassungsdiskussion entfacht und befördert haben [...]. Das eine ist die historische Aufgabe der Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas sowie Maltas und Zyperns oder [...] die „Wiedervereinigung Europas“. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 097, Zeilen: 08-22 |
Original: Seite(n): 25-26, Zeilen: 26-35;01-04 |
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Als zweites politisches, im besonderen Maße auch – ungelöstes – gesellschaftspolitisches Ereignis, das die gegenwärtige Verfassungsdiskussion in der Europäischen Union entscheidend befördert hat, sticht der 11. September 2001 hervor. Neben zahlreichen anderen Konsequenzen hat dieses schreckliche Ereignis maßgeblich die Einsicht gefördert, dass innerhalb der Europäischen Union eine offensichtliche Diskrepanz nicht mehr länger hinnehmbar ist: nämlich einerseits die Verantwortung einer Weltmacht, andererseits jedoch das evidente Unvermögen auf Grund ihres institutionellen Gefüges – vor allem im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch im Bereich der Zusammenarbeit Inneres und Justiz – derzeit dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dieses Missverhältnis ist innerhalb einer „europäischen Grundsatzdebatte“ kaum den „europäischen Bürgern“ zu vermitteln, es untergräbt auch und vor allem die Glaubwürdigkeit und den eigenen Anspruch der Union und trägt damit im Ergebnis mit dazu bei, die Entfernung – zuweilen Entfremdung – zwischen den Bürgern und der Union zu vergrößern anstatt zu verringern. |
Das zweite politische Ereignis, das die gegenwärtige Verfassungsdiskussion in der Europäischen Union entscheidend befördert hat, ist der 11. September 2001 gewesen. Neben vielen anderen Konsequenzen hat dieses schreckliche Ereignis in der Europäischen Union wesentlich die Einsicht gefördert, dass es nicht mehr länger hinnehmbar ist, dass die Europäische Union zwar einerseits die Verantwortung einer Weltmacht innehat, aber auf Grund ihres institutionellen Gefüges – vor allem im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch im Bereich der Zusammenarbeit Inneres und Justiz – derzeit nicht in der Lage ist, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden. Diese Diskrepanz hat eine ganze Reihe nachteiliger Konsequenzen. Sie ist einerseits den Bürgern schlechterdings nicht zu vermitteln, sie untergräbt andererseits aber auch und vor allem die Glaubwürdigkeit und den eigenen Anspruch der Union und trägt damit im Ergebnis mit dazu bei, die Entfernung zwischen den Bürgern und der Union zu vergrößern anstatt zu verringern. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 097, Zeilen: 23-26 |
Original: Seite(n): 26, Zeilen: 06-13 |
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Freilich traten weitere Elemente und Überlegungen hinzu, die letztendlich die Auffassung manifestierten, dass die Zeit für die formale Konstitutionalisierung der Europäischen Union überreif sei. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen [242], die zu einer politischen Auf-[wertung der Union führten, die Einführung einer Unionsbürgerschaft [243] und die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins sowie die an Resonanz gewinnende Überzeugung, dass mit zunehmender Ausweitung des demokratischen Defizits Vertragsänderungen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden konnten.] |
Andere Elemente und Überlegungen traten hinzu und führten letztendlich zu der Auffassung, dass die Zeit für die Konstitutionalisierung der Europäischen Union überreif sei. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen, die zu einer politischen Auf-[wertung der Union führten, die Einführung einer Unionsbürgerschaft [6] und die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins sowie die an Resonanz gewinnende Überzeugung, dass mit zunehmender Ausweitung des demokratischen Defizits Vertragsänderungen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden konnten.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 097, Zeilen: 103-105 |
Original: Seite(n): 217, Zeilen: |
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Mit grundsätzlichen Erwägungen H. Roggemann, Verfassungsentwicklung und Verfassungsrecht in Osteuropa, in: Recht in Ost und West, 1996, S. 177 ff.; A. Stolz / B. Wieser (Hrsg.), Verfassungsvergleichung in Mitteleuropa, 2000. [Es geht weiter mit: "Zu den einzelnen osteuropäischen Staaten vgl. den Literaturhinweis bei P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 217 Fn. 93."]
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Fussnote 93: [...] allgemein: H. Roggemann, Verfassungsentwicklung und Verfassungsrecht in Osteuropa, in: Recht in Ost und West, 1996, S. 177 ff.; A. Stolz/B. Wieser (Hrsg.), Verfassungsvergleichung in Mitteleuropa, 2000. [...] |
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