von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 093, Zeilen: 01-05 |
Original: Seite(n): 18, Zeilen: 13-17 |
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[In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissions-präsidenten J. Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs] Gründungsstaaten in der Integration schneller voranschreiten zu lassen, die durch einen „Vertrag im Vertrag“ – nicht einer Verfassung – eine „Föderation der Nationalstaaten“ bilden sollten. [227] Die ehemaligen Regierungschefs H. Schmidt und – im Hinblick auf seine spätere Rolle nicht ohne Pikanterie – V. Giscard d’Estaing stimmten diesem Vorschlag zu. [228] |
[In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs] Gründungsstaaten in der Integration schneller voranschreiten zu lassen, die durch einen „Vertrag im Vertrag“ – nicht einer Verfassung – eine „Föderation der Nationalstaaten“ bilden sollten. [80] Die ehemaligen Regierungschefs Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing stimmten diesem Vorschlag zu. [81] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Fragment 093 06-09 Fragment 093 10-19
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 093, Zeilen: 20-32 |
Original: Seite(n): 35-36, Zeilen: 41-42;01-11 |
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Freilich wurden zu diesem Zeitpunkt – trotz gelegentlich aufflammender Tendenzen Unionskompetenzen zu renationalisieren – der Union bereits zahlreiche „souveräne“ Hoheitsrechte übertragen, weshalb ihre Organe allein schon deshalb zu einem gewissen Grade handlungsfähig, demokratisch und rechtsstaatlich „verfasst“ sein müssen [229]. Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich verpflichtet, diesen „Acquis“ zu erhalten und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Demzufolge hat bislang noch jede Vertragsänderung die gemeinschaftlichen Elemente der Union weiterentwickelt. Als Korrektiv und Grenze dieser Entwicklung wurden zugleich die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Grundsatz der Subsidiarität zu fundamentalen Prinzipien der Union erhoben. Dabei gab es immer schon die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vertiefung der Union, zwischen „Integrationisten“ und „Souveränisten“, die jedoch zumeist pragmatisch überbrückt werden konnten. |
[...] oder sogar bestehende Unionskompetenzen renationalisieren. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Union bereits zahlreiche „souveräne“ Hoheitsrechte übertragen wurden und ihre Organe allein schon deshalb handlungsfähig, demokratisch und rechtsstaatlich „verfasst“ sein müssen. [2] Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich verpflichtet, diesen Acquis zu erhalten und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Deshalb hat bislang noch jede Vertragsänderung die gemeinschaftlichen Elemente der Union weiterentwickelt. Als Korrektiv und Grenze dieser Entwicklung wurden zugleich die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Grundsatz der Subsidiarität zu fundamentalen Prinzipien der Union erhoben. Dabei gab es immer schon die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vertiefung der Union, zwischen „Integrationisten“ und „Souveränisten“, die jedoch zumeist pragmatisch überbrückt werden konnten. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 093, Zeilen: 101-107 |
Original: Seite(n): 18, Zeilen: 17-18 + 104-109 |
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[227] Vgl. nur das Interview mit J. Delors in Le Monde vom 19. 1. 2000. [228] Vgl. J.-L. Arnaud, Die Franzosen und Europa: Der Stand der Debatte in Frankreich bei Eröffnung der französischen Ratspräsidentschaft. Studien und Forschung Nr. 10, Notre Europe, Groupement d’Études et de Recherches, Paris, Juli 2000, S. 3. Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag im Jahre 2000 in Essen deutlich machte, vgl. Essener Erklärung, Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000. |
[80] Vgl. Interview mit Jacques Delors in Le Monde, 19. Januar 2000, abgedruckt in: Internationale Politik, Nr. 8, 55. Jg., August 2000. [81] Vgl. Arnaud, Jean-Louis: Die Franzosen und Europa: „Der Stand der Debatte in Frankreich bei Eröffnung der französischen Ratspräsidentschaft“. Studien und Forschung Nr. 10, Notre Europe, Groupement d’Études et de Recherches, Paris, Juli 2000, S. 3. Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag in Essen wieder deutlich machte. [82: Vgl. Essener Erklärung. Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000, a.a.O.] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 093, Zeilen: 104-107 |
Original: Seite(n): 18, Zeilen: 17-18 |
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Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag im Jahre 2000 in Essen deutlich machte, vgl. Essener Erklärung, Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000. |
Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag in Essen wieder deutlich machte. [82: Vgl. Essener Erklärung. Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000, a.a.O.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 093, Zeilen: 108-109 |
Original: Seite(n): 41, Zeilen: 35-39 |
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[229] Vgl. I. Pernice, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: VVDStRL 60 (2001), S. 148 ff. |
[2] Vgl. insbesondere Ingolf Pernice, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, 60 (2001), (im Erscheinen). |
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