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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 093, Zeilen: 01-05
Original:
Seite(n): 18, Zeilen: 13-17

[In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissions-präsidenten J. Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs] Gründungsstaaten in der Integration schneller voranschreiten zu lassen, die durch einen „Vertrag im Vertrag“ – nicht einer Verfassung – eine „Föderation der Nationalstaaten“ bilden sollten. [227] Die ehemaligen Regierungschefs H. Schmidt und – im Hinblick auf seine spätere Rolle nicht ohne Pikanterie – V. Giscard d’Estaing stimmten diesem Vorschlag zu. [228]

[In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs] Gründungsstaaten in der Integration schneller voranschreiten zu lassen, die durch einen „Vertrag im Vertrag“ – nicht einer Verfassung – eine „Föderation der Nationalstaaten“ bilden sollten. [80] Die ehemaligen Regierungschefs Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing stimmten diesem Vorschlag zu. [81]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Kleiner Einschub "nicht ohne Pikanterie", sonst KomplettPlagiat.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 093, Zeilen: 06-19
Original:
Seite(n): 35, Zeilen: 24-35

Die Proklamation der Grundrechtecharta ist im Rückblick, jedoch teilweise auch im damaligen Verständnis lediglich als Vorstufe zur vertraglichen Regelung oder Verfassung zu sehen. Sie war notwendig, weil in einigen Mitgliedstaaten weiterhin starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Verankerung der Charta bestanden. Grund hierfür war zumeist das Festhalten an einem Verfassungs- und Souveränitätsverständnis, das die Verbindlichkeit der Grundrechtecharta als weiteren Schritt zu einem staatsähnlichen Zustand der Union ablehnte. Das rechtsstaatliche Gebot, die Grundrechte als Beschränkung von Hoheitsrechten möglichst klar und verbindlich zu regeln, sollte sich letztlich als das stärkere Argument erweisen. Das gilt in besonderem Maße für eine überstaatliche Gemeinschaft, die ihre zwangsläufig größere Bürgerferne überwinden und um Vertrauen und Zustimmung ihrer Bürger werben muss. Dennoch offenbarten sich auch in dieser Debatte die zu erwartenden Widerstände, die sich regelmäßig im europäischen Kontext an Begriffen wie „Verfassung“, „Föderation“ und „Souveränität“ heraus kristallisieren.

Die Proklamation ist somit nur Vorstufe zur vertraglichen Regelung. Sie war notwendig, weil in einigen Mitgliedstaaten weiterhin starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Verankerung der Charta bestehen. Grund hierfür ist zumeist das Festhalten an einem Verfassungs- und Souveränitätsverständnis, das die Verbindlichkeit der Grundrechtecharta als weiteren Schritt zu einem staatsähnlichen Zustand der Union ablehnt. [...] Das rechtsstaatliche Gebot, die Grundrechte als Beschränkung von Hoheitsrechten möglichst klar und verbindlich zu regeln, dürfte sich als das stärkere Argument erweisen. Das gilt in besonderem Maße für eine überstaatliche Gemeinschaft, die ihre zwangsläufig größere Bürgerferne überwinden und um Vertrauen und Zustimmung ihrer Bürger werben muss.

Dennoch sind die Widerstände, die sich an Begriffen wie „Verfassung“, „Föderation“ und „Souveränität“ kristallisieren, ernst zu nehmen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
Link
Dix 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 093, Zeilen: 20-32
Original:
Seite(n): 35-36, Zeilen: 41-42;01-11

Freilich wurden zu diesem Zeitpunkt – trotz gelegentlich aufflammender Tendenzen Unionskompetenzen zu renationalisieren – der Union bereits zahlreiche „souveräne“ Hoheitsrechte übertragen, weshalb ihre Organe allein schon deshalb zu einem gewissen Grade handlungsfähig, demokratisch und rechtsstaatlich „verfasst“ sein müssen [229]. Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich verpflichtet, diesen „Acquis“ zu erhalten und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Demzufolge hat bislang noch jede Vertragsänderung die gemeinschaftlichen Elemente der Union weiterentwickelt. Als Korrektiv und Grenze dieser Entwicklung wurden zugleich die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Grundsatz der Subsidiarität zu fundamentalen Prinzipien der Union erhoben. Dabei gab es immer schon die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vertiefung der Union, zwischen „Integrationisten“ und „Souveränisten“, die jedoch zumeist pragmatisch überbrückt werden konnten.

[...] oder sogar bestehende Unionskompetenzen renationalisieren.

Dem ist entgegenzuhalten, dass der Union bereits zahlreiche „souveräne“ Hoheitsrechte übertragen wurden und ihre Organe allein schon deshalb handlungsfähig, demokratisch und rechtsstaatlich „verfasst“ sein müssen. [2] Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich verpflichtet, diesen Acquis zu erhalten und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Deshalb hat bislang noch jede Vertragsänderung die gemeinschaftlichen Elemente der Union weiterentwickelt. Als Korrektiv und Grenze dieser Entwicklung wurden zugleich die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Grundsatz der Subsidiarität zu fundamentalen Prinzipien der Union erhoben. Dabei gab es immer schon die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vertiefung der Union, zwischen „Integrationisten“ und „Souveränisten“, die jedoch zumeist pragmatisch überbrückt werden konnten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
Link
Dix 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 093, Zeilen: 101-107
Original:
Seite(n): 18, Zeilen: 17-18 + 104-109

[227] Vgl. nur das Interview mit J. Delors in Le Monde vom 19. 1. 2000.

[228] Vgl. J.-L. Arnaud, Die Franzosen und Europa: Der Stand der Debatte in Frankreich bei Eröffnung der französischen Ratspräsidentschaft. Studien und Forschung Nr. 10, Notre Europe, Groupement d’Études et de Recherches, Paris, Juli 2000, S. 3. Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag im Jahre 2000 in Essen deutlich machte, vgl. Essener Erklärung, Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000.

[80] Vgl. Interview mit Jacques Delors in Le Monde, 19. Januar 2000, abgedruckt in: Internationale Politik, Nr. 8, 55. Jg., August 2000.

[81] Vgl. Arnaud, Jean-Louis: Die Franzosen und Europa: „Der Stand der Debatte in Frankreich bei Eröffnung der französischen Ratspräsidentschaft“. Studien und Forschung Nr. 10, Notre Europe, Groupement d’Études et de Recherches, Paris, Juli 2000, S. 3.

Die CDU hielt an ihrem Konzept des Verfassungsvertrages fest, was sie auf ihrem Parteitag in Essen wieder deutlich machte. [82: Vgl. Essener Erklärung. Beschluss des 13. CDU- Parteitages, April 2000, a.a.O.]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Die Fußnoten wurden mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befinden sich an der gleichen Stelle.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 093, Zeilen: 108-109
Original:
Seite(n): 41, Zeilen: 35-39

[229] Vgl. I. Pernice, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: VVDStRL 60 (2001), S. 148 ff.

[2] Vgl. insbesondere Ingolf Pernice, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, 60 (2001), (im Erscheinen).

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
Link
Dix 2001
Anmerkung
Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle.
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