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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 092, Zeilen: 01-10
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 07-16

[Während manche nach der Notwendigkeit dieser Charta fragten,] zumal doch die Grundrechte in der Union und ihren Mitgliedstaaten umfassend gewährleistet wären, stärkte für die Gegenansicht die Charta den Schutz der Grundrechte, weil sie die gemeinsamen Grundrechte für alle Unionsbürger in einer gemeinsamen Sprache klar und verständlich formuliert und damit Vertrauen in die gemeinsame Rechtsordnung begründet hätte. Für Andere stellte die Charta und vor allem das neue Konventsverfahren, in dem sie entstanden war, ein Modell für künftige Vertragsänderungen dar. Sie erhofften sich eine grundlegende Reform der Union unter breiter Mitwirkung der Parlamente und der Öffentlichkeit. Einige sahen in der Charta sogar den ersten Schritt zu einer föderativen Verfassung der Union.

Manche fragen, warum diese Charta notwendig ist, zumal doch die Grundrechte in der Union und ihren Mitgliedstaaten umfassend gewährleistet sind. Für die Gegenmeinung stärkt die Charta den Schutz der Grundrechte, weil sie die gemeinsamen Grundrechte für alle Unionsbürger in einer gemeinsamen Sprache klar und verständlich formuliert und damit Vertrauen in die gemeinsame Rechtsordnung begründet. Für manche ist die Charta und vor allem das neue Konventsverfahren, in dem sie entstanden ist, ein Modell für künftige Vertragsänderungen. Sie erhoffen sich eine grundlegende Reform der Union unter breiter Mitwirkung der Parlamente und der Öffentlichkeit. Einige sehen in der Charta sogar den ersten Schritt zu einer föderativen Verfassung der Union.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
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Dix 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 92, Zeilen: 11-16
Original:
Seite(n): 17, Zeilen: 34-38

Die Debatte über die gemeinsame Wertebasis der Europäischen Union erreichte im ersten Halbjahr 2000 unter dem Vorzeichen der Wahl der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich ihren (unrühmlichen) Höhepunkt. Im Zusammenhang mit den juristischen Problemen, auf welche die Sanktionen der Europäischen Union gegen Österreich stießen, forderten viele Politiker geeignetem Mechanismen, bei möglichen Verstößen gegen Grundrechte auch schon vorbeugend tätig zu werden.

Die Debatte über die gemeinsame Wertebasis der EU erreichte im ersten Halbjahr 2000 unter dem Vorzeichen der Wahl der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich ihren Höhepunkt. Im Zusammenhang mit den juristischen Problemen, auf welche die Sanktionen der EU gegen Österreich stießen, forderten viele Politiker geeignetere Mechanismen, bei möglichen Verstößen gegen Grundrechte auch schon vorbeugend tätig zu werden.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 92, Zeilen: 17-30
Original:
Seite(n): 17-18, Zeilen: 38 (S.17) - 11 (S.18)

Vor diesem Hintergrund verlagerte sich die Diskussion auf den Gehalt und die Verbindlichkeit der Grundrechtscharta. Hier zeichneten sich zwei Positionen ab: Die Minimalisten plädierten für die Unverbindlichkeit der Charta (dies forderten vor allem die Briten und Skandinavier), die Beschränkung auf klassische Abwehrrechte und gegen die Aufnahme sozialer Anspruchsrechte. Die konservativen Parteien und Wirtschaftsverbände fürchteten, dass die Aufnahme dieser Rechte zu einer Kompetenzausweitung der Europäischen Union führen könnte. [226] Für den maximalistischen Ansatz, weicher neben einem umfassenderen Katalog vor allem die Verbindlichkeit und Einklagbarkeit der Rechte als ersten Schritt zu einer Verfassung einforderte, setzten sich Sozialdemokraten und die Grünen, das Europäische Parlament und die Kommission ein. Auf dem Gipfel von Feira am 19. und 20. Juni 2000 entschloss der Europäische Rat sich dann aber — gegen den Willen von Deutschland und Frankreich — unter dem Einfluss der „Minimalisten" für die Unverbindlichkeit der Charta.

Vor diesem Hintergrund verlagerte sich die Diskussion auf den Gehalt und die Verbindlichkeit der Grundrechtscharta. Hier zeichneten sich zwei Positionen ab. Die Minimalisten plädierten für die Unverbindlichkeit der Charta (dies forderten vor allem die Briten und Skandinavier), die Beschränkung auf klassische Abwehrrechte und gegen die Aufnahme sozialer Anspruchsrechte. Die konservativen Parteien und Wirtschaftsverbände fürchteten, dass die Aufnahme dieser Rechte zu einer Kompetenzausweitung der EU führen könnte. [79] Für den maximalistischen Ansatz, welcher neben einem umfassenderen Katalog vor allem die Verbindlichkeit und Einklagbarkeit der Rechte als ersten Schritt zu einer Verfassung forderte, setzten sich Sozialdemokraten und die Grünen, das EP und die Kommission ein. Auf dem Gipfel von Feira am 19. und 20. Juni 2000 entschloss der Europäische Rat sich dann aber – gegen den Willen von Deutschland und Frankreich – unter dem Einfluss der „Minimalisten“ für die Unverbindlichkeit der Charta.

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KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 092, Zeilen: 31-32
Original:
Seite(n): 18, Zeilen: 12-13

In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissionspräsidenten J. Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs [Gründungsstaaten in der Integration schneller voranschreiten zu lassen, die durch einen „Vertrag im Vertrag" - nicht einer Verfassung - eine „Föderation der Nationalstaaten" bilden sollten." [Fn 7]]

In Frankreich wurde zeitgleich der Vorschlag des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors vom 19. Januar 2000 diskutiert, eine Kerngruppe der sechs

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KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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z.B. wer das P. gefunden hat, weitere Informationen

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 092, Zeilen: 101-103
Original:
Seite(n): 634, Zeilen:

[Fussnote 225:

Einen Überblick bieten N. Bernsdorff / M. Borowsky, Die Charta der Grundrechte, 2002; I. Pernice, Eine Grundrechte-Charta für die Europäische Union, in: DVBl. 2000,] S. 847 ff.; P.J. Tettinger, Die Charta der Grundrechte der EU, in: NJW 2001, S. 1010 ff. Siehe auch J. Meyer, Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2. Aufl. 2005; P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 634 ff.

Fussnote 62:

Aus der Lit. zur Grundrechtecharta: J. Meyer (Hrsg.), Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2003 (2. Aufl. 2005); N. Bernsdorff/M. Borowsky, Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2002; [...] I. Pernice, Eine Grundrechte-Charta für die Europäische Union, DVBl. 2000, S. 847 ff.; P.J. Tettinger, Die Charta der Grundrechte der EU, NJW 2001, S. 1010 ff.


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VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
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Häberle 2006
Anmerkung
Beginnt Seite 91. Häberle wird erwähnt, aber nicht, dass die anderen Nachweise direkt daraus übernommen sind.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 92, Zeilen: 103-107
Original:
Seite(n): 41, Zeilen: 29-34

Vgl. auch W. Dix, Eine europäische Charta der Grundrechte, in: Vertretung der Europäischen Kommission, Berlin (Hrsg.), Europäische Gespräche, Berlin Heft 2/ 1999, S. 90 ff.; ders., Grundrechtecharta und Konvent – auf neuen Wegen zur Reform der EU?, in: Integration 1/2001, S. 34 ff.

[1] Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. S. auch Wolfgang Dix, Eine europäische Charta der Grundrechte, in: Europäische Gespräche, hg. von der Vertretung der Europäischen Kommission, Berlin, Heft 2/ 1999, S. 90-96.

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Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
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Dix 2001
Anmerkung
Der Text gehört zur Fußnote 225, sie wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert und befindet sich an der gleichen Stelle. Grundrechtecharta und Konvent ist das Original der vorherigen Seiten.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 092, Zeilen: 108-110
Original:
Seite(n): 18, Zeilen: 101-103

[226] Vgl. J. Meyer, Will Europa sein Modell opfern? Die EU-Grundrechtecharta belebt die alte Debatte über die Notwendigkeit sozialer Rechte neu, in: Frankfurter Rundschau vom 28. 4. 2000.

[79] Vgl. u.a.: Frankfurter Rundschau, 6. April 2000: „Streit um soziale Grundrechte“, sowie Jürgen Meyer in der FR vom 28. 4. 2000: „Will Europa sein Modell opfern? Die EU-Grundrechtecharta belebt die alte Debatte über die Notwendigkeit sozialer Rechte neu“

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Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

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