von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 078, Zeilen: 5-31 |
Original: Seite(n): 10ff, Zeilen: |
|
---|---|---|
Mit dem Zerfall des Ostblocks und der Öffnung der Grenzen in Europa stellten sich neue Anforderungen an die Zwölfergemeinschaft. [...] Der nun gültige Vertragstext ruht auf drei „Säulen“, die hier nur kursorisch wiedergegeben werden sollen: Die erste Säule umfasst den alten EGV und entwickelt ihn weiter. Statt von „Wirtschaftsgemeinschaft“ sollte nunmehr von einer „Europäischen Union“ die Rede sein. Zu den alten Bereichen Zollunion, Binnenmarkt, Agrarmarkt und Handelspolitik traten neue Felder der Integration: eine Währungsunion, Verbraucher- und Umweltschutz, Gesundheitswesen, Bildung und Sozialpolitik, wobei die Zuständigkeiten der Europäischen Union in den einzelnen Politikbereichen sehr unterschiedlich ausgestaltet waren. Dazu wurde eine „Unionsbürgerschaft“ eingeführt. Neu aufgenommen wurden die Verpflichtungen zu größerer Bürgernähe, zur Bildung eines Regionalausschusses sowie zur beschränkten Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments. Die zweite Säule bezieht sich auf die Außen- und Sicherheitspolitik. Auch hier lagen bereits Erfahrungen aus der Zusammenarbeit im Rahmen der „Europäischen Politischen Zusammenarbeit“ (EPZ) vor. Der Vertragstext spricht zurückhaltend davon, in Zukunft eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu erarbeiten und zu entwickeln. Dabei sollten auch die vorhandenen Strukturen der Westeuropäischen Union (WEU) genutzt werden. Entscheidungen sollten einstimmig getroffen werden. Die dritte Säule sieht eine Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik vor, nennt Stichworte wie Asyl- und Einwanderungsfragen, Kampf gegen Drogen und Kriminalität und empfiehlt engere polizeiliche Zusammenarbeit. Dabei bleibt der Einfluss bei den Mitgliedstaaten. Die Regierungen erklärten sich aber dazu bereit, sich gegenseitig abzusprechen und gemeinsame Regelungen zu suchen. |
Folglich stellten sich mit dem Zerfall des Ostblocks und der Öffnung der Grenzen in Europa stellten sich neue Anforderungen die Zwölfergemeinschaft. Der Vertragstext ruht auf drei „Säulen“: Die erste Säule umfasst den alten EWG-Vertrag und entwickelt ihn weiter. Statt von Wirtschaftsgemeinschaft ist nun von einer Europäischen Union die Rede. Zu den alten Bereichen Zollunion, Binnenmarkt, Agrarmarkt und Handelspolitik treten neue Felder der Integration: Währungsunion, wie der Verbraucher- und Umweltschutz, das Gesundheitswesen, die Bildung und Sozialpolitik. [...] Die Zuständigkeiten der Europäischen Union sind dabei in den sehr unterschiedlich geregelt. [...] Dazu wird neben der jeweiligen Staatsangehörigkeit eine Unionsbürgerschaft eingeführt. [...] Neu aufgenommen werden Verpflichtungen zur einer beschränkten Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments. [...] Die zweite Säule bezieht sich auf die Außen- und Sicherheitspolitik. Auch hier lagen bereits Erfahrungen aus der Zusammenarbeit im Rahmen der „EPZ" vor. Der Vertragstext spricht zurückhaltend davon, in Zukunft eine „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" zu erarbeiten und zu entwickeln, die später auch zu gemeinsamer Verteidigungspolitik führen soll. Dabei sollten die vorhandenen Strukturen der Westeuropäischen Union (WEU) genutzt werden. [...] Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Die dritte Säule sieht eine Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik vor.Dieses Tätigkeitsfeld umfasst die Bereiche Asyl- und Einwanderungspolitik, Kontrolle der Außengrenzen, Zollwesen, Bekämpfung des Terrorismus, des Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen internationaler Kriminalität. Außerdem wird eine engere justitielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen beschlossen. Dabei bleibt der Einfluss bei den Mitgliedstaaten. Die Regierungen erklären sich aber dazu bereit, sich gegenseitig abzusprechen und gemeinsame Regelungen zu suchen. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 078, Zeilen: 102-111 |
Original: Seite(n): 353, Zeilen: |
|
---|---|---|
Fussnote 184: Vgl. aus dem Schrifttum P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 353 ff. Siehe bereits E. Grabitz, Europäisches Bürgerrecht zwischen Marktbürgerschaft und Staatsbürgerschaft, 1970; S. Magiera, Die Europäische Gemeinschaft auf dem Weg zu einem Europa der Bürger?, in: DÖV 1987, S. 221 ff.; später ders., Der Rechtsstatus der Unionsbürger, in: K. Dicke u. a. (Hrsg.), Weltinnenrecht, Liber amicorum Jost Delbrück, 2005, S. 429 ff.; vgl. auch M. Degen, Die Unionsbürgerschaft nach dem Vertrag über die Europäische Union, in: DÖV 1993, S. 749 ff.; A. Randelzhofer, Marktbürgerschaft – Unionsbürgerschaft – Staatsbürgerschaft, in: A. Randelzhofer / R. Scholz / D. Wilke (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Eberhard Grabitz, 1995, S. 581 ff.; N. Kotalakidis, Von der nationalen Staatsangehörigkeit zur Unionsbürgerschaft, 2000. |
Fussnote 265: Aus der Lit.: E. Grabitz, Europäisches Bürgerrecht zwischen Marktbürgerschaft und Staatsbürgerschaft, 1970; N. Kotalakidis, Von der nationalen Staatsangehörigkeit zur Unionsbürgerschaft, 2000; [...] M. Degen, Die Unionsbürgerschaft nach dem Vertrag über die Europäische Union, DÖV 1993, S. 749 ff.; A. Randelzhofer, Maktbürgerschaft [sic!] – Unionsbürgerschaft – Staatsbürgerschaft, GS Grabitz, 1995, S. 581 ff.; [...] S. Magiera, Die Europäische Gemeinschaft auf dem Weg zu einem Europa der Bürger, DÖV 1987, S. 221 ff.; [...] S. Magiera, Der Rechtsstatus der Unionsbürger, FS Delbrück, 2005, S. 429 ff.;
|
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: Annerr
(Sichtungsergebnis: Gut) Zweitsichter: MoonofA
(Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:MoonofA, Zeitstempel: 20110310144115