von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 65, Zeilen: 1-3 |
Original: Seite(n): 6, Zeilen: |
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Der EGKS-Vertrag kann als erste „Vertragsverfassung" bezeichnet werden, die konkrete und wirksame Schritte in Richtung einer gemeinsamen politischen Union einleitete. Er lief am 23. Juli 2002 aus. |
Der EGKS-Vertrag kann als erste „Vertragsverfassung“ bezeichnet werden, die konkrete und wirksame Schritte in Richtung einer gemeinsamen politischen Union einleitete. Er lief am 23. Juli 2002 aus. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 65, Zeilen: 6-25 |
Original: Seite(n): 12, Zeilen: |
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Kontrastierend zur "pragmatischen Integrationsmethode" ist die Verfassungsidee Teil eines permanenten Diskussionsprozesses über Reform und Gestaltung der europäischen Einigung gewesen und rückte immer dann auf die Tagesordnung wenn die Integration in eine neue Phase trat oder in eine Krise geriet [144]. Der erste politisch bedeutsame Entwurf für eine konstitutionelle Neugründung Europas entstand im Nachkriegseuropa 1953 im Zusammenhang mit den Plänen zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG). Dieser Ansatz ist auch in klarer Abgrenzung zu den Verfassungsentwürfen der benannten Gruppen der Europabewegung während und direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, deren Pläne meist die Umwandlung Europas in einen föderalen Bundesstaat mit eigener Haushaltskompetenz, gemeinsamer Armee und weitreichenden legislativen und exekutiven Kompetenzen implizierten [145]. Während sich 1950 die Erkenntnis durchgesetzt hatte, dass "Europa sich nicht mit einem Schlage" herstellen lassen könne, sondern mit der EGKS nur eine "erste Etappe der europäischen Föderation" [146] auf wirtschaftlichem Gebiet zu verwirklichen war gewann die Gründung einer umfassenden politischen Gemeinschaft während des Koreakriegs und der damit verbundenen deutschen Wiederbewaffnung erneut an Bedeutung. Analog zum Modell des Schuman-Plans schlug Frankreich eine frühzeitige Einbindung Deutschlands in ein supranational organisiertes europäisches Sicherheitssystem vor. |
Als Gegenpol zur pragmatischen Integrationsmethode ist die Verfassungsidee Teil eines permanenten Diskussionsprozesses über Reform und Gestaltung der europäischen Einigung gewesen und rückte immer dann auf die Tagesordnung, wenn die Integration in eine neue Phase trat oder in eine Krise geriet.[54] Der erste politisch bedeutsame Entwurf für eine konstitutionelle Neugründung Europas entstand 1953 im Zusammenhang mit den Plänen zur EVG und EPG. Zwar hatten Gruppen der Europabewegung schon während und nach dem Zweiten Weltkrieg Verfassungsentwürfe ausgearbeitet. Diese Pläne sahen meist die Umwandlung Europas in einen föderalen Bundesstaat mit eigener Haushaltskompetenz, gemeinsamer Armee und weitreichenden legislativen und exekutiven Kompetenzen vor.[55] Während sich 1950 aber die Erkenntnis durchsetzte, dass „Europa sich nicht mit einem Schlage“ herstellen lassen könne, sondern mit der EGKS nur eine „erste Etappe der europäischen Föderation“ [56] auf wirtschaftlichem Gebiet zu verwirklichen war, gewann die Gründung einer umfassenden politischen Gemeinschaft während des Koreakriegs und der damit verbundenen deutschen Wiederbewaffnung erneut an Bedeutung. Analog zum Modell des Schuman-Plans schlug Frankreich eine frühzeitige Einbindung Deutschlands in ein supranational organisiertes europäisches Sicherheitssystem vor. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 65, Zeilen: 26-33 |
Original: Seite(n): 3, Zeilen: |
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Letztlich beschlossen die sechs Außenminister der Montanunion auf Anregung von J. Monnet (Präsident der Hohen Behörde der Montanunion) und P.-H. Spaak (Vorsitzender der europäischen Beratenden Versammlung des Europarates) eine aus den parlamentarischen Mitgliedern der EGKS und einigen Mitgliedern der Beratenden Versammlung des Europarates zusammengesetzte „ad hoc“-Versammlung zu beauftragen, einen Vertragsentwurf für eine Europäische Politische Gemeinschaft zu erarbeiten. Diese „verstärkte“ Versammlung der EGKS bildete einen Verfassungsausschuss, der einen Vertragsentwurf [147] ausar-[beitete.] |
Am 10.9.1952 beschließen die sechs Außenminister der Montanunion auf Anregung von Jean Monnet (Präsident der Hohen Behörde der Montanunion) und von Paul Henri Spaak (als Vorsitzender der europäischen Beratenden Versammlung des Europarates), einer „ad - hoc - Versammlung“ (aus den parlamentarischen Vertretern der EGKS, verstärkt durch einige Mitglieder aus der Versammlung des Europarates, insgesamt 87 Mitglieder) den Auftrag zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu erteilen. [...] Aus dieser Versammlung wurde ein Verfassungsausschuss gebildet (geleitet von Heinrich von Brentano), zu dessen ausgearbeiteter Vertragsentwurf, der am 20. Dezember 1952 vorgelegt wurde (vgl. Pkt. II.23.a), am 10.1.1953 von der ad - hoc Versammlung in einer Resolution Stellung genommen und am 17. Januar der endgültige Vertragsentwurf gebilligt wurde [...]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 65, Zeilen: 101-106 |
Original: Seite(n): 12, Zeilen: Fußnoten 54-56 |
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144 Vgl. W. Weidenfeld, Wie Europa verfaßt sein soll. Materialien zur Politischen Union, 1991, S. 76. 145 Hierzu die Dokumente in W. Lipgens, 45 Jahre Ringen um eine europäische Verfassung, Bonn 1986. 146 „Erklärung zur Montanunion“, 9. Mai 1950, in: W. Lipgens: 45 Jahre Ringen um eine europäische Verfassung, Bonn 1986, Dok. 67, S. 293 f. |
54 Weidenfeld: Wie Europa verfaßt..., 1991, a.a.O., S. 76. 55 Vgl. hierzu die Dokumente in Lipgens, Walter: 45 Jahre Ringen um eine europäische Verfassung, Bonn, 1986. 56 „Erklärung zur Montanunion“, 9. Mai 1950, in: Lipgens: 45 Jahre..., 1986, a.a.O., Dok. 67, S. 293f. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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