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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 59, Zeilen: 3-17
Original:
Seite(n): 4, Zeilen: 1-12

b) Verfassungsentwürfe nach 1945[129]

aa) Hertensteiner Programm (1946)

Zahlreiche dieser und ähnlicher Vorstellungen fanden einen ersten gemeinsamen Niederschlag nach dem Kriege im historischen Treffen von Persönlichkeiten des Widerstandes und europäischer Föderalisten vom 14.-21. September 1946 in Bern und am Vierwaldstätter See.[130] Dabei einigten sich Vertreter aus zwölf europäischen Ländern[131] und den USA auf den Zusammenschluss aller europäischen Einigungsbewegungen in einer „Aktion Europa-Union".[132] Das Aktionsprogramm hatte zwölf Punkte, die sich zuvorderst mit dem Schutz der Menschenrechte befassten und eine klare Ablehnung der faschistischen Ideologien und des nationalen Protektionismus signalisierten. Sämtliche in diesem Dokument geforderten Punkte (u. a. föderativer Charakter der Union, keine neue Weltmacht, gemeinschaftliches Gericht zur Streitschlichtung, Anerkennung von Grund- und Freiheitsrechten, Wahrung der nationalen Eigenarten) fanden sich später in den Gemeinschaftsverträgen bzw. im Unionsvertrag wieder.[133]


3. Verfassungsentwürfe nach 1945

3.1. Hertensteiner Programm (Europäische Föderalisten), September 1946

Vertreter aus zwölf europäischen Ländern5 und den USA einigten sich auf einer Konferenz vom 14.-21. September 1946 in Bern und Hertenstein auf den Zusammenschluss aller europäischen Einigungsbewegungen in einer „Aktion Europa-Union“.6 Das Aktionsprogramm hatte zwölf Punkte, die sich zuvorderst mit dem Schutz der Menschenrechte befassten und eine klare Ablehnung der faschistischen Ideologien und des nationalen Protektionismus signalisierten. Sämtliche in diesem Dokument geforderten Punkte (u. a. föderativer Charakter der Union, keine neue Weltmacht, gemeinschaftliches Gericht zur Streitschlichtung, Anerkennung von Grund- und Freiheitsrechten, Wahrung der nationalen Eigenarten) fanden sich später in den Gemeinschaftsverträgen bzw. im Unionsvertrag wieder. (Abdruck bei Schäfer 2001 II.14)


Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Hellriegel/Thoma 2005
Link
Hellriegel/Thoma 2005
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 059, Zeilen: 101-104
Original:
Seite(n): 7, Zeilen:

127 Der Entwurf fiel durchaus „schweizerisch" aus: er garantierte Gemeindeautonomie, sah neben den Wahlen auch Abstimmungen zu Sachfragen vor und ging selbstverständlich von einer föderalistischen Bundesstruktur aus. Zeittypisch erachtete man allerdings mehr "Staat" für nötig, als manche das heute wünschen (vgl. IV. Lipgens (1968). Text 22).

Der Entwurf fiel, was wenig erstaunt, sehr schweizerisch aus: Er garantierte Gemeindeautonomie, sah neben den Wahlen auch Abstimmungen zu Sachfragen vor und ging selbstverständlich von einer föderalistischen Bundesstruktur aus. Zeittypisch erachtete man allerdings mehr „Staat“ für nötig, als manche das heute wünschen. (2) (Fußnote 2: Lipgens Text Nr. 22.)

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Kreis 2003
Link
Kreis 2003
Anmerkung
Link führt zu einer Liste. Nummer 66 anklicken.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 059, Zeilen: 112-115
Original:
Seite(n): 3, Zeilen: 101-103

131 Belgien. England. Frankreich. Griechenland. Holland. Italien. Liechtenstein. Polen. Österreich. Schweiz. Spanien. Ungarn.

132 Am 17. 12. 1946 erfolgte dann der Zusammenschluss zur "Union Europeenne des Federalistes".

5 Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Liechtenstein, Polen, Österreich, Schweiz, Spanien, Ungarn.

6 Am 17. 12. 1946 erfolgte dann der Zusammenschluss zur „Union Européenne des Fédéralistes“.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hellriegel/Thoma 2005
Link
Hellriegel/Thoma 2005
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) 1 zu 1 übernommen.

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