von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 49, Zeilen: 21-28 |
Original: Seite(n): 431, Zeilen: 21-32 |
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Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eine präsidialdemokratische Republik mit bundesstaatlicher Verfassung. Sie verzichtet auf die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der vom Volk gewählten gesetzgebenden Körperschaft, den ehernen Prinzipien Gewaltenteilung und gegenseitige Gewaltenhemmung stärkere Geltung zu verleihen. Die Furcht vor einer allzu starken Machtkonzentration ebnete den Weg zu einer Bundesverfassung, deren Handhabe gegen jegliche einseitige Machtposition ein vielverzweigtes System der Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung, sowie föderativer Gewaltenbalance erfordert. |
Die Präsidialdemokratie der USA verzichtet auf die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der vom Volk gewählten gesetzgebenden Körperschaft, um dadurch das Prinzip der Gewaltenteilung und gegenseitigen Gewaltenhemmung um so stärker zur Geltung zu bringen. Als im Jahr 1787 eine Versammlung von 55 Delegierten nach Philadelphia berufen wurde, um der nordamerikanischen Konföderation eine neue Bundesverfassung zu geben, stand die Furcht vor einer allzu starken Machtkonzentration Pate. Das Rezept gegen eine solche Machtzusammenballung, sei es auch in der Hand einer gewählten Versammlung, sah man in einem vielverzweigten System der Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung, eingeschlossen die föderative Gewaltenbalance (Federalist, Nrn. 47 f., 51). |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 049, Zeilen: 33-34 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: |
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Unter der Alleinherrschaft eines von einer demokratischen Mehrheit gewählten Parlaments und einer von einem demokratischen Parlament abhängigen Regierung [hielten die Väter der Verfassung die Rechte der Minderheiten für ständig bedroht und daher nicht nur die religiösen Freiheitsrechte der religiösen Sekten, sondern auch die Eigentumsrechte der (eine dünne Oberschicht bildenden) ökonomischen Elite für gefährdet.] |
Unter der Alleinherrschaft eines von einer demokratischen Mehrheit gewählten Parlaments und einer von einem demokratischen Parlament abhängigen Regierung [hielten die Väter der Verfassung die Rechte der Minderheiten für ständig bedroht und daher nicht nur die religiösen Freiheitsrechte der religiösen Sekten, sondern auch die Eigentumsrechte der (eine dünne Oberschicht bildenden) ökonomischen Elite für gefährdet.] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Schlecht) |
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(Sichtungsergebnis: Gut)Zweitsichter: Schuju
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