von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 47, Zeilen: 1-4 |
Original: Seite(n): 277, Zeilen: 7-10 |
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[Die amerikanische Verfassung [...] kann in ihrer ursprünglichen Gestalt als Resultat einiger wesentlicher Einflussfaktoren betrachtet werden: als Erwiderung der vorhersehbaren Schwächen des amerikanischen Staatenbundes unter den Articles of Confederation; als An-]passung von Institutionen und politischen Prinzipien, die den Amerikanern aus ihrer kolonialen Vergangenheit und den Verfassungen der neuestens unabhängigen Einzelstaaten vertraut waren[97] und als Kompromiss zwischen widerstreitenden Interessen und politischen Ideen. |
[In ihrer ursprünglichen Gestalt kann die amerikanische Verfassung als Resultat dreier Faktorenbündel betrachtet werden: als Reaktion auf die perzipierten Schwächen des amerikanischen Staatenbundes unter den Articles of Confederation; als An]passung von Institutionen und politischen Prinzipien, die den Amerikanern aus ihrer kolonialen Vergangenheit und den Verfassungen der neuestens unabhängigen Einzelstaaten vertraut waren; und als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen und politischen Konzeptionen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 47, Zeilen: 19-22 |
Original: Seite(n): 487, Zeilen: 11-16 |
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Gleichwohl war die Gesellschaft der Vereinigten Staaten bereits seit langem an die selbstverständliche Praxis einer bestimmten Art von Staatlichkeit und Konsensherstellung gewöhnt. Kein anderes postkoloniales Staatswesen sollte über diese Grundlage einer politisch geschulten Zivilgesellschaft verfügen.[FN 98] |
Der politische Erfolg der neuen USA beruhte vor allem darauf, daß ihre Gesellschaft seit langem an die selbstverständliche Praxis einer bestimmten Art von Staatlichkeit und Konsensherstellung gewöhnt war. Kein anderes postkoloniales Staatswesen sollte über diese Grundlage einer politisch geschulten Zivilgesellschaft verfügen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 047, Zeilen: 23-31 |
Original: Seite(n): 432, Zeilen: 6-20 |
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Insgesamt ist die Perzeption vom „Kompromiss als politischer Lebensform“ [Fn 99] ein Ankerpunkt des amerikanischen Verfassungsverständnisses. Individuelle Interessen sollen auf der Basis persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit organisiert und auf den unterschiedlichen Ebenen des Bundesstaates zur Durchsetzung ihrer Ziele in ein Konkurrenzverhältnis gebracht werden. Aufgrund einer ausgeprägten „Partikularisierung“ der Politik ergibt es sich nicht selten, dass die Kompromisse kein ausbalanciertes Resultat berücksichtigenswerter Interessen sind, sondern unter erheblichem – zuweilen unverhältnismäßigem – Einfluss partikulärer Kräfte erwachsen oder scheitern. [Fn 99] Vgl. zu dieser Bezeichnung R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 13. Aufl. 1999, S. 233 ff. m.w.N. |
Ein wesentlicher Punkt des nordamerikanischen Verfassungsverständnisses ist die Vorstellung vom Kompromiß als politischer Lebensform (§ 26 II). Auf der Grundlage persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit sollen die individuellen Interessen sich organisieren und auf den verschiedenen Ebenen des Bundesstaates um die Durchsetzung ihrer Ziele konkurrieren. [...] Diese starke "Partikularisierung" der Politik führt aber nicht selten dazu, daß die Kompromisse kein ausgewogenes Resultat der berücksichtigungswerten Interessen sind, sondern unter einem unverhältnismäßig großen Einfluß partikulärer Kräfte zustandekommen oder scheitern. |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 047, Zeilen: 103-107 |
Original: Seite(n): 487 (3. Aufl.), Zeilen: 16-18 (3. Aufl.) |
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98 Derartige Erfahrungen fehlten entweder weitgehend wie in Lateinamerika und später in Afrika oder sie waren nur wenige Jahrzehnte alt wie etwa in Indien 1947. Siehe die Ansätze zu einer vergleichenden Verfassungsgeschichte auch bezüglich des Staates in der außereuropäischen Welt in W. Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt: eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, 1999, S. 480 ff. |
Derartige Erfahrungen fehlten entweder weitgehend wie in Lateinamerika und später in Afika oder sie waren nur wenig Jahrzehnte alt wie etwa in Indien 1947. |
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