von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 36, Zeilen: 1-11 |
Original: Seite(n): 329, Zeilen: 14-32 |
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[Die naturrechtliche Lehre von den unveräußerlichen] Menschenrechten und die Rechtsentwicklungen in England bildeten den geistigen Unterbau, um die bedeutendsten Freiheiten als allgemeine Bürger- oder Menschenrechte in einem Grundrechtskatalog zu konzentrieren und als positives Gesetz zu verkünden.[Fn 53] Es mag der damaligen Mentalität der Siedler, ihrem ausgeprägten Unabhängigkeitssinn und deren gewachsenem Streben nach Glaubensfreiheit zuzuschreiben sein, dass sich eine beispiellose Offenheit für zeitgenössische Staatsphilosophie beobachten ließ, die schließlich in deren konkreter Umsetzung mündete. Laut O. Vossler sieht der Amerikaner „im Mayflower Compact, in den Covenants von Connecticut [...] wirklich durch Vertrag Staaten entstehen, ihm ist in allen diesen Punkten das Naturrecht gar nicht Theorie und Literatur, sondern fassbare, sichtbare, lebendige Wirklichkeit.“[Fn54] |
Durch die Rechtsentwicklung in England und durch die naturrechtliche Lehre von den unveräußerlichen Menschenrechten (§ 33 I) waren die geistigen Grundlagen bereitet, um die wichtigsten Freiheiten als allgemeine Menschen- oder Bürgerrechte in einem Grundrechtskatalog zusammenzufassen und als positives Gesetz zu proklamieren. [...] Viele Siedler waren von ausgeprägtem Unabhängigkeitssinn, zum großen Teil Nachfahren jener Puritaner, die um ihrer Glaubensfreiheit willen sich in Nordamerika eine neue Heimat gesucht hatten. [...] Nirgends sonst wurde die zeitgenössische Staatsphilosophie aus der luftigen Sphäre der Spekulation in die politische Wirklichkeit hereingenommen. Der Amerikaner sieht „im Mayflower Compact, in den Covenants von Connecticut – wirklich durch Vertrag Staaten entstehen, ihm ist in allen diesen Punkten das Naturrecht gar nicht Theorie und Literatur, sondern faßbare, sichtbare lebendige Wirklichkeit“ (Vossler in: Schnur 1964, 180f.). |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 036, Zeilen: 106-111 |
Original: Seite(n): 329, Zeilen: 32-38 |
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[Fn 53] Bereits das Massachusetts Body of Liberties von 1641 enthielt ein detailliertes Bekenntnis zu Individualrechten. In den General Fundamentals von New Plymouth aus dem Jahre 1671 wurde die Gleichheit vor dem Gesetz und in der Rechtsprechung, die Achtung von Leib, Leben, Freiheit, gutem Namen und Besitztum sowie die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfrreiheit [sic!] für unverletzlich erklärt, vgl. dazu R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 13.Aufl. 1999, S. 329; J. Hatschek, Allgemeines Staatsrecht, Bd. II, 1909, S. 133 f. |
Die Massachusetts Body of Liberties von 1641 enthielt bereits eine detaillierte Erklärung von Individualrechten. Später wurden in den "General Fundamentals" von (New) Plymouth aus dem Jahre 1671 die Gleichheit vor dem Gesetz und in der Rechtsprechung, die Achtung von Leib, Leben, Freiheit, gutem Namen und Besitztum, und die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit für unverletzlich erklärt (Art. III ff., J. Hatschek II, S. 133 f.). |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
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