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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 32, Zeilen: 01-14
Original:
Seite(n): 43, Zeilen: 21-35

Der Bundesregierung wurde die Befugnis erteilt, Einfuhrzölle und Steuern zu erheben, eine Flotte und ein Heer zu unterhalten, die Milizen der Staaten zu beaufsichtigen (und nötigenfalls militärisch einzusetzen) sowie den Handel zwischen den Staaten und dem Ausland zu regulieren. Den Gipfel der Machtfülle bildete die berühmte Bestimmung, die es dem Kongress ermöglichte, alle Gesetze zu beschließen, die notwendig und angemessen ("necessary and proper") seien, um die in der Verfassung enthaltenen Kompetenzen wahrzunehmen (Art. I § 8 par. 18 der Verfassung). Eine weitere Beschränkung der Einzelstaaten bildete das Verbot der Münzprägung und Papiergeldausgabe. Allerdings wurde damit erst ein gemeinsamer Binnenmarkt mit einer gemeinsamen Währungs-, Wirtschafts- und Außenhandelspolitik ermöglicht. Kompensation für den Verlust der einzelstaatlichen Souveränität sollte der Senat bieten, über den die Staaten Einfluss auf die Gesetzgebung, den Abschluss von Verträgen und die Ernennung hoher Amtsinhaber nehmen konnten.

Darüber hinaus war die Bundesregierung nun befugt, Einfuhrzölle und Steuern zu erheben, den Handel zwischen den Staaten und dem Ausland zu regulieren, eine Flotte und ein Heer zu unterhalten sowie die Milizen der Staaten zu beaufsichtigen und nötigenfalls militärisch einzusetzen. Diese Machtfülle wurde durch eine dehnbare Bestimmung abgerundet, die besagte, daß der Kongress alle Gesetze beschließen dürfe, die notwendig und angemessen (necessary and proper) seien, um die in der Verfassung enthaltenen Kompetenzen wahrzunehmen.

Die Einzelstaaten mussten obendrein eine Reihe von Beschränkungen hinnehmen, an erster Stelle das Verbot der Papiergeldausgabe und der Münzprägung. Damit war das Fundament gelegt, auf dem ein einheitlicher Binnenmarkt mit einer gemeinsamen Wirtschafts-, Währungs und Außenhandelspolitik errichtet werden konnte. Für den Verlust ihrer Souveränität wurden die Einzelstaaten mit dem Senat entschädigt, über den sie Einfluss auf die Gesetzgebung, den Abschluss von Verträgen und die Ernennung aller wichtigen Amtsinhaber [...] nehmen konnten.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Heideking 1990
Link
Heideking 1990
Anmerkung

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 32, Zeilen: 15-18
Original:
Seite(n): 281, Zeilen: 18-22

Nicht mehrheitsfähig waren Anregungen, ein Organ („Council of Revision“) zu schaffen, das Gesetze der Einzelstaaten und/ oder des Kongresses auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen würde. Auch die Zuweisung dieser Funktion an den in der Verfassung vorgesehenen Obersten Gerichtshof fand keine Zustimmung.

Vorschläge für ein Organ, das Gesetze der Einzelstaaten und/oder des Kongresses auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen würde - ein Council of Revision - waren nicht mehrheitsfähig. Auch die Zuweisung dieser Funktion an den in der Verfassung vorgesehenen Obersten Gerichtshof [...] fand keine Zustimmung.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Shell 1990
Link
Shell 1990
Anmerkung

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 32, Zeilen: 19-29
Original:
Seite(n): 281, Zeilen: 1-11

Essentiell für die Zustimmung der Südstaaten zur Verfassung war die Anerkennung der Institution der Sklaverei. Diese Akzeptanz wurde letztlich konkludent in drei Klauseln deutlich. Nach Art. I §2 par. 3 der Verfassung sollten bei der Berechnung der Bevölkerungszahl im Hinblick auf die Zuteilung von Sitzen im Repräsentantenhaus „other persons“ (womit Sklaven gemeint waren) als Drei- Fünftel-Personen gewertet werden. Weiterhin musste gemäß Art. IV § 2 par. 3 der Verfassung ein flüchtiger Sklave von den Behörden des Staates, in den er geflüchtet war, an seinen Herrn ausgeliefert werden. Zudem durfte der Import von Sklaven vom Kongress bis zum Jahre 1808 nicht verboten, jedoch ein Steuer von nicht mehr als 10 Dollar auf jeden importierten Sklaven erhoben werden (Art. I § 9 par. 1 der Verfassung).

Die Anerkennung der Institution der Sklaverei war für die Südstaaten eine absolute Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Verfassung. Diese Akzeptanz fand, ohne explizit genannt zu werden, in drei Klauseln ihren Niederschlag. Bei der Berechnung der Bevölkerungszahl zum Zwecke Zuteilung von Sitzen im Repräsentantenhaus sollten other persons - gemeint waren Sklaven - als Drei- Fünftel-Personen gezählt werden (Artikel I/2.3). Ein flüchtiger Sklave (person held to service and labor) muß von den Behörden des Staates, in den er geflüchtet ist, an seinen Herren ausgeliefert werden (Artikel IV/2.3). Der Import von Sklaven durfte vom Kongress bis zum Jahre 1808 nicht verboten, doch eine Steuer von nicht mehr als 10 Dollar durfte auf jeden importierten Sklaven erhoben werden (Artikel I/9.1).

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Shell 1990
Link
Shell 1990
Anmerkung
Leichte sprachliche Überarbeitung.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 32, Zeilen: 101-103
Original:
Seite(n): 280, Zeilen: 41-43

[Dem Kongress wurde lediglich das Recht eingeräumt, die von den Einzelstaaten geregelten „Zeiten, Orte und] Art“ der Wahlen zu ändern (Art. I §4 par. 1 der Verfassung). Vgl. auch K. L. Shell, Die Verfassung von 1787, in: W. P. Adams u. a. (Hrsg.), Die Vereinigten Staaten von Amerika, Bd. 1, 1990, S. 277 ff., 280 f.]

Dem Kongreß wurde nur das Recht zugestanden, die von den Einzelstaaten geregelten „Zeiten, Orte und Art“ der Wahlen zu ändern (Artikel I/4.1).

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Shell 1990
Link
Shell 1990
Anmerkung

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Neutral)

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