von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 02-08 |
Original: Seite(n): 07, Zeilen: 01-10 |
|
---|---|---|
Die nachfolgende Bundesverfassung erfuhr eine nachhaltige Prägung durch die Neuerungen in den Einzelverfassungen, die neben der umfassenden Betonung der Gewaltenteilung von einer Stärkung der gesetzgebenden Körperschaften als Mittelpunkt der Staatsgewalt über die eingeschränkteren Rechte der gewählten Gouverneure als Inhaber der ausführenden Gewalt bis zu einer gesteigerten religiösen Toleranz und einer Intensivierung der demokratischen Grundsätze der Volkssouveränität reichten. |
Von den bisherigen Charters unterschieden sich die durch die beschränkteren Rechte der von den Versammlungen gewählten Gouverneure als den Inhabern der ausführenden Gewalt, die stärkere Betonung der gesetzgebenden Körperschaften als des Mittelpunkts der Staatsgewalt, die größere religiöse Toleranz und den Nachdruck, den sie auf die demokratischen Grundsätze der Volkssouveränität legten. Besonders auffallend ist die Bedeutung, die der Gewaltentrennung zugemessen wurde. [...] Auf die nachmalige Bundesverfassung übten die Einzelstaatsverfassungen nachhaltigen Einfluß aus. |
|
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 11-13 |
Original: Seite(n): 07, Zeilen: 13-17 |
|
---|---|---|
Das Ergebnis der Kontinentalkongresse waren die 1777 beschlossenen und 1781 ratifizierten Articles of Confederation, die erste Verfassung der Vereinigten Staaten. |
Das Ergebnis waren die Konföderationsartikel (Articles of Confederation), die erste Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (1777), die nach ihrer sich lange hinzögernden Ratifikation durch die Staaten 1781 in Kraft traten. |
|
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 13-16 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: 17-19 |
|
---|---|---|
Diese Konföderationsartikel etablierten einen Staatenbund, den K. Loewenstein „als historisch übliche und wohl auch zweckmäßige Übergangsstufe [...] von gesonderten Einzelstaaten zum echten Bundesstaat“ [18] qualifizierte. |
Sie stellten sich als die historisch übliche und wohl auch zweckmäßige Übergangsstufe des Staatenbunds von gesonderten Einzelstaaten zum echten Bundesstaat dar. |
|
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 27-31 |
Original: Seite(n): 04, Zeilen: 17-22 |
|
---|---|---|
Knüpfte man die amerikanische Verfassungsgeschichte an das Vorhandensein eines Textes, der zumindest einige der heute allgemein angelegten verfassungstheoretischen Kriterien erfüllt, so ließen sich bereits die 1638 in Hartford erlassenen Fundamental Orders of Connecticut heranziehen, um das frühe Aufkeimen konstitutioneller Strukturen abzubilden. [20] |
Verschiedentlich wurden diese Einrichtungen sogar in der Form einer geschriebenen Verfassung festgelegt. Die bedeutendste unter ihnen, die Fundamental Orders of Connecticut, erlassen in Hartford im Jahre 1638, kann wohl als die erste geschriebene Verfassung gelten und geht zeitlich dem mutterländischen Instrument of Government von Cromwell (1654) vor. |
|
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 108-109 |
Original: Seite(n): 04, Zeilen: 21-22 |
|
---|---|---|
[20] Sie gehen damit sogar dem englichen „Instrument of Government“ von O. Cromwell aus dem Jahr 1653 vor. |
[...] und geht zeitlich dem mutterländischen Instrument of Government von Cromwell (1654) vor. |
|
Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: Goalgetter
(Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110313135346