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Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 11-37

[Folgende gemeinsame Organe könnten eingerichtet bzw. ausgebaut werden:

- ein Gemeinsamer Ausschuss EU/Türkei,

- ein Rat EU/Türkei und]

- ein Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss EU/Türkei.

Für die laufende Verwaltung der Privilegierten Partnerschaft mit der Türkei kann der Gemeinsame Ausschuss EU/Türkei verantwortlich sein. Er dient dem Meinungsaustausch, der einvernehmlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Aufnahme gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften in die Privilegierte Partnerschaft und der Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften. Der Gemeinsame Ausschuss EU/Türkei setzt sich aus Vertretern der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Botschafter der Türkei zusammen. Der Gemeinsame Ausschuss kann Unterausschüsse (z.B. Zollunion) bilden, denen Sachverständigen- und Arbeitsgruppen zur Seite stehen. Der Ausschuss träfe sich ca. einmal pro Monat.

Für Streitfälle bezüglich der korrekten Umsetzung der Rechtsvorschriften vereinbaren die EU und die Türkei die Einsetzung eines Schiedsgerichts.

Der Rat EU/Türkei, der sich aus den Außenministern zusammensetzt, gibt die politischen Impulse und legt die allgemeinen Leitlinien fest. Der Rat tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen.

Der Gemeinsame Parlamentarische Ausschuss EU/Türkei setzt sich aus Mitgliedern des türkischen Parlaments und des Europäischen Parlaments zusammen. Der Ausschuss trägt durch Dialog und Beratung zum besseren Verständnis bei und gibt Stellungnahmen und Entschlüsse ab. Zukünftig könnten der Präsident des Rates EU/Türkei, des Gemeinsamen Ausschusses EU/Türkei, Vertreter der Kommission und der türkischen Behörden verpflichtet werden, regelmäßig im Ausschuss zu berichten und sich der Diskussion mit den Parlamentariern zu stellen.

Die Türkei könnte außerdem beratend an der Entscheidungsvorbereitung in den Kommissionskomitees und den speziellen Binnenmarktagenturen der Kommission teilnehmen.

Folgende gemeinsame Organe könnten eingerichtet bzw. ausgebaut werden: ein Gemeinsamer Ausschuss EU/Türkei, ein Rat EU/Türkei und ein Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss EU/Türkei.

Für die laufende Verwaltung der Privilegierten Partnerschaft mit der Türkei kann der Gemeinsame Ausschuss EU/Türkei verantwortlich sein. Er dient dem Meinungsaustausch, der einvernehmlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Aufnahme gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften in die Privilegierte Partnerschaft und der Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften. Der Gemeinsame Ausschuss EU/Türkei setzt sich aus Vertretern der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Botschafter der Türkei zusammen. Der Gemeinsame Ausschuss kann Unterausschüsse (z.B. Zollunion) bilden, denen Sachverständigen- und Arbeitsgruppen zur Seite stehen. Der Ausschuss trifft sich ca. einmal pro Monat.

Für Streitfälle bezüglich der korrekten Umsetzung der Rechtsvorschriften vereinbaren die EU und die Türkei die Einsetzung eines Schiedsgerichts.

Der Rat EU/Türkei, der sich aus den Außenministern zusammensetzt, gibt die politischen Impulse und legt die allgemeinen Leitlinien fest. Der Rat tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen.

Der Gemeinsame Parlamentarische Ausschuss EU/Türkei setzt sich aus Mitgliedern des türkischen Parlaments und des Europäischen Parlaments zusammen. Der Ausschuss trägt durch Dialog und Beratung zum besseren Verständnis bei und gibt Stellungnahmen und Entschlüsse ab. Zukünftig könnten der Präsident des Rates EU/Türkei, des Gemeinsamen Ausschusses EU/Türkei, Vertreter der Kommission und der türkischen Behörden verpflichtet werden, regelmäßig im Ausschuss zu berichten und sich der Diskussion mit den Parlamentariern zu stellen.

Die Türkei könnte außerdem beratend an der Entscheidungsvorbereitung in den Kommissionskomitees und den speziellen Binnenmarktagenturen der Kommission teilnehmen.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nassauer Ferber (2003): Überlegungen zu einer Privilegierten Partnerschaft der EU mit der Türkei gemäß dem Auftrag des Europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU am 13. Februar 2003
Link
Nassauer Ferber 2003
Anmerkung
Eins zu eins übernommen, nur drei Spiegelstriche wurden eingefügt. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. (Sichtung: Cassiopeia30)