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Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU - eine "privilegierte Partnerschaft"

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 21, Zeilen: 1-20
Original:
Seite(n): 8-9, Zeilen: S.8, 22-33 - S.9, 1-10

[Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernis-]sen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor.

keine Zugeständnisse:
? Liberalisierung von Dienstleistungen, v.a. im Baugewerbe für Bau und Ausbau (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004);
? Liberalisierung von Dienstleistungen in der Reinigungsbranche für Gebäudereinigung und Innendekorateure (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004).

Freier Kapitalverkehr

derzeitige Regelung:
Die Türkei hat seit 1998 ihre Regelungen für den Kapitalverkehr teilweise an das EU-Recht angeglichen. Zuletzt wurde im Juni 2003 ein neues Gesetz zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen verabschiedet.

mögliche Zugeständnisse:
? Als kurzfristige Priorität schlägt die Europäische Kommission eine Aufhebung aller Beschränkungen im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen in allen Sektoren der türkischen Wirtschaft vor.
? Als mittelfristige Priorität schlägt die Europäische Kommission eine Aufhebung aller Beschränkungen vor, die den Erwerb von Grundstücken durch EU-Bürger oder juristische Personen in der Türkei betreffen.

• Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernissen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor[FN 1].

Keine Zugeständnisse:

• Liberalisierung von Dienstleistungen v.a. im Baugewerbe für Bau und Ausbau (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004).

• Liberalisierung von Dienstleistungen in der Reinigungsbranche für Gebäudereinigung und Innendekorateure (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004).

Freier Kapitalverkehr:

Derzeitige Regelung:
• Die Türkei hat seit 1998 ihre Regelungen für den Kapitalverkehr teilweise an das EU-Recht angeglichen.

Mögliche Zugeständnisse:
• Als kurzfristige Priorität schlägt die Europäische Kommission eine Aufhebung aller Beschränkungen im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen in allen Sektoren der türkischen Wirtschaft vor[FN 1].
•Als mittelfristige Priorität schlägt die Europäische Kommission eine Aufhebung aller Beschränkungen, die den Erwerb von Grundstücken durch EU-Bürger oder juristische Personen in der Türkei betreffen, vor.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nassauer Ferber (2003): Überlegungen zu einer Privilegierten Partnerschaft der EU mit der Türkei gemäß dem Auftrag des Europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU am 13. Februar 2003
Link
Nassauer Ferber 2003
Anmerkung
Fast ohne Unterschiede. Bei KTG gibt es einen Satz mehr ("Zuletzt wurde im Juni 2003 ein neues Gesetz zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen verabschiedet."), der im Papier von Nassauer und Ferber vom März 2003 nicht auftauchen konnte. (Sichtung: Cassiopeia30)
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 21, Zeilen: 21-37
Original:
Seite(n): 10, Zeilen: 20-35

3.2.2 Mögliche Politikfelder für eine vollständige Übernahme des EU-Besitzstandes

In den folgenden Politikfeldern ist die Übernahme des EU-Rechts entweder auf Basis der Zollunion und der Europäischen Beitrittsstrategie 2000 für die Türkei schon weit vorangeschritten.

Oder die teilweise bzw. weit gehende Übernahme ist als kurzfristige oder mittelfristige Priorität ab 2003 im Vorschlag der Europäischen Kommission für die Beitrittsstrategie 2003 vorgesehen. Eine weiter gehende Übernahme des EU-Besitzstandes erscheint in diesen Politikfeldern auf den ersten Blick unproblematisch:

- Wettbewerb,
- Steuern, v.a. Mehrwert- und Verbrauchssteuern,
- Statistik,
- Beschäftigung und Soziales,
- Energie,
- Industriepolitik und KMU (Klein- und Mittelunternehmen),
- Forschung und technologische Entwicklung (Die Türkei nimmt bereits jetzt am 6. Forschungsrahmenprogramm teil),

1.3. Politikfelder, bei denen eine vollständige Übernahme des EU-Besitzstandes unproblematisch erscheint:

In den folgenden Politikfeldern ist die Übernahme des EU-Rechts entweder auf Basis der Zollunion und der Europäischen Beitrittsstrategie 2000 für die Türkei schon weit vorangeschritten. Oder die teilweise bzw. weitgehende Übernahme ist als kurzfristige oder mittelfristige Priorität ab 2003 im Vorschlag der Europäischen Kommission für die Beitrittsstrategie 2003 vorgesehen[FN 1]. Eine weitergehende Übernahme des EU-Besitzstandes erscheint in diesen Politikfeldern auf den ersten Blick unproblematisch:

• Wettbewerb
• Steuern, v.a. Mehrwert- und Verbrauchssteuern
• Statistik
• Beschäftigung und Soziales
• Energie
• Industriepolitik und KMU
• Forschung und technologische Entwicklung (Die Türkei nimmt bereits jetzt am 6. Forschungsrahmenprogramm teil.)

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nassauer Ferber (2003): Überlegungen zu einer Privilegierten Partnerschaft der EU mit der Türkei gemäß dem Auftrag des Europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU am 13. Februar 2003
Link
Nassauer Ferber 2003
Anmerkung
Fast identische Übernahme ohne Quellenverweis. (Sichtung: Cassiopeia30)


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