von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 21, Zeilen: 1-20 |
Original: Seite(n): 8-9, Zeilen: S.8, 22-33 - S.9, 1-10 |
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[Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernis-]sen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor. keine Zugeständnisse:
Freier Kapitalverkehr derzeitige Regelung:
mögliche Zugeständnisse:
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• Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernissen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor[FN 1]. Keine Zugeständnisse: • Liberalisierung von Dienstleistungen v.a. im Baugewerbe für Bau und Ausbau (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004). • Liberalisierung von Dienstleistungen in der Reinigungsbranche für Gebäudereinigung und Innendekorateure (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004). Freier Kapitalverkehr: Derzeitige Regelung:
Mögliche Zugeständnisse:
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 21, Zeilen: 21-37 |
Original: Seite(n): 10, Zeilen: 20-35 |
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3.2.2 Mögliche Politikfelder für eine vollständige Übernahme des EU-Besitzstandes In den folgenden Politikfeldern ist die Übernahme des EU-Rechts entweder auf Basis der Zollunion und der Europäischen Beitrittsstrategie 2000 für die Türkei schon weit vorangeschritten. Oder die teilweise bzw. weit gehende Übernahme ist als kurzfristige oder mittelfristige Priorität ab 2003 im Vorschlag der Europäischen Kommission für die Beitrittsstrategie 2003 vorgesehen. Eine weiter gehende Übernahme des EU-Besitzstandes erscheint in diesen Politikfeldern auf den ersten Blick unproblematisch: - Wettbewerb,
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1.3. Politikfelder, bei denen eine vollständige Übernahme des EU-Besitzstandes unproblematisch erscheint: In den folgenden Politikfeldern ist die Übernahme des EU-Rechts entweder auf Basis der Zollunion und der Europäischen Beitrittsstrategie 2000 für die Türkei schon weit vorangeschritten. Oder die teilweise bzw. weitgehende Übernahme ist als kurzfristige oder mittelfristige Priorität ab 2003 im Vorschlag der Europäischen Kommission für die Beitrittsstrategie 2003 vorgesehen[FN 1]. Eine weitergehende Übernahme des EU-Besitzstandes erscheint in diesen Politikfeldern auf den ersten Blick unproblematisch: • Wettbewerb
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Erstsichter: Cassiopeia30
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch KayH, Zeitstempel: 20111217162514