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Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU - eine "privilegierte Partnerschaft"

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 20, Zeilen: 1-31, 101-104
Original:
Seite(n): 7-8, Zeilen: S7: 22-37, S8:1-26

[Das 1998 vereinbarte Bilaterale Abkommen zur weiteren Libe-]ralisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurde bis zum Fortschrittsbericht 2002 noch nicht vollständig umgesetzt.

weitere mögliche Zugeständnisse:

Schaffung einer Zollunion für landwirt-schaftliche Produkte aus Anhang II des EG- Vertrags (Yoghurt, Margarine, Kartoffeln, Schokolade...), die bisher von der Zollunion ausgenommen sind.

Freizügigkeit

derzeitige Regelung:

Der Harmonisierungsgrad der Türkei in Bezug auf das EU-Recht in diesem Bereich ist grundsätzlich eingeschränkt. Türkische Staatsbürger benötigen ein Visum, auch wenn sie sich unter drei Monaten in der EU aufhalten (Verordnung 539/2001). Allerdings sind Langzeitvisa bis zu fünf Jahren möglich. Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen wird bereits eine visafreie Einreise gewährt (einzige Ausnahme: Portugal). Teilnehmer an EU-Programmen können angeblich bereits jetzt erleichtert einreisen.

mögliche Zugeständnisse:

erleichterte Visa für Anwohner des Grenzgebiets mit regelmäßigem Grenzübertritt und evtl. Ausdehnung von visumfreien Regelungen.

Für den Bereich Freizügigkeit sieht der Vorschlag der Kommission zur Beitrittsstrategie 2003 [FN 10] lediglich die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikation als mittelfristige Priorität vor.

keine Zugeständnisse:

vollständige Freizügigkeit für Arbeitnehmer (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004).

Freier Dienstleistungsverkehr

derzeitige Regelung:

Der türkische Sektor der nichtfinanziellen Dienstleistungen ist nur unter erheblichen Einschränkungen für ausländische Wirtschaftsbeteiligte geöffnet. Der Sektor der Finanzdienstleistungen ist dagegen weitgehend geöffnet.

mögliche Zugeständnisse:

Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernis-[sen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor.]

[FN 10] Vgl. Mitteilung der Kommission an den Rat zur Stärkung der Beitrittsstrategie für die Türkei. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, KOM (03) 144 end. vom 26.3.2003. Siehe auch oben unter 2. (historische Betrachtung).

  • Das 1998 vereinbarte Bilaterale Abkommen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurde bis zum Fortschrittsbericht 2002 noch nicht vollständig umgesetzt.

Weitere mögliche Zugeständnisse:

  • Schaffung einer Zollunion für landwirtschaftliche Produkte aus Anhang II des EG-Vertrags (Yoghurt, Margarine, Kartoffeln, Schokolade …), die bisher von der Zollunion ausgenommen sind.

Freizügigkeit:

Derzeitige Regelung:

  • Der Harmonisierungsgrad der Türkei in Bezug auf das EU-Recht in diesem Bereich hält sich stark in Grenzen.
  • Türkische Staatsbürger benötigen ein Visum, auch wenn sie sich unter 3 Monaten in der EU aufhalten (Verordnung 539/2001).
  • [...]

[Seite 8]

Mögliche Zugeständnisse:

[...]

  • Langzeitvisa
  • Erleichterte Visa für Anwohner des Grenzgebiets mit regelmäßigem Grenzübertritt
  • Erleichterte Einreise für Bürger, die an EU-Programmen teilnehmen
  • Visafreie Einreise für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
  • Evt. Ausdehnung von visumfreien Regelungen

Für den Bereich Freizügigkeit schlägt die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 lediglich die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikation als mittelfristige Priorität vor [FN 1].

Keine Zugeständnisse in folgendem Bereich:

  • Vollständige Freizügigkeit für Arbeitnehmer (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004).

Freier Dienstleistungsverkehr

Derzeitige Regelung:

  • Der türkische Sektor der nichtfinanziellen Dienstleistungen ist nur unter erheblichen Einschränkungen für ausländische Wirtschaftsbeteiligte geöffnet.
  • Der Sektor der Finanzdienstleistungen ist dagegen weitgehend geöffnet.

Mögliche Zugeständnisse:

  • Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernissen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor [FN 1].

[FN 1] Mitteilung der Kommission an den Rat zur Stärkung der Beitrittsstrategie für die Türkei. Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, KOM (03) 144 end. vom 26.03.2003.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nassauer Ferber (2003): Überlegungen zu einer Privilegierten Partnerschaft der EU mit der Türkei gemäß dem Auftrag des Europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU am 13. Februar 2003
Link
Nassauer Ferber 2003
Anmerkung
Im Wesentlichen eine wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis. Es sind nur ein paar Punkte (wohl zum Zwecke der Aktualisierung) im Absatz "Freizügigkeit" aus der Rubrik "mögliche Zugeständnisse" in die Rubrik "Derzeitige Regelung" gerutscht. (Sichtung: Cassiopeia30)
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