von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 20, Zeilen: 1-31, 101-104 |
Original: Seite(n): 7-8, Zeilen: S7: 22-37, S8:1-26 |
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[Das 1998 vereinbarte Bilaterale Abkommen zur weiteren Libe-]ralisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurde bis zum Fortschrittsbericht 2002 noch nicht vollständig umgesetzt. weitere mögliche Zugeständnisse: Schaffung einer Zollunion für landwirt-schaftliche Produkte aus Anhang II des EG- Vertrags (Yoghurt, Margarine, Kartoffeln, Schokolade...), die bisher von der Zollunion ausgenommen sind. Freizügigkeit derzeitige Regelung: Der Harmonisierungsgrad der Türkei in Bezug auf das EU-Recht in diesem Bereich ist grundsätzlich eingeschränkt. Türkische Staatsbürger benötigen ein Visum, auch wenn sie sich unter drei Monaten in der EU aufhalten (Verordnung 539/2001). Allerdings sind Langzeitvisa bis zu fünf Jahren möglich. Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen wird bereits eine visafreie Einreise gewährt (einzige Ausnahme: Portugal). Teilnehmer an EU-Programmen können angeblich bereits jetzt erleichtert einreisen. mögliche Zugeständnisse: erleichterte Visa für Anwohner des Grenzgebiets mit regelmäßigem Grenzübertritt und evtl. Ausdehnung von visumfreien Regelungen. Für den Bereich Freizügigkeit sieht der Vorschlag der Kommission zur Beitrittsstrategie 2003 [FN 10] lediglich die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikation als mittelfristige Priorität vor. keine Zugeständnisse: vollständige Freizügigkeit für Arbeitnehmer (siehe Übergangsfristen bei Erweiterung 2004). Freier Dienstleistungsverkehr derzeitige Regelung: Der türkische Sektor der nichtfinanziellen Dienstleistungen ist nur unter erheblichen Einschränkungen für ausländische Wirtschaftsbeteiligte geöffnet. Der Sektor der Finanzdienstleistungen ist dagegen weitgehend geöffnet. mögliche Zugeständnisse: Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 den Beginn der Durchsicht der Rechtsvorschriften und die Aufhebung von Hindernis-[sen für die Bestimmungen des EG-Vertrags im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung von Dienstleistungen als kurzfristige Priorität für die Türkei vor.] [FN 10] Vgl. Mitteilung der Kommission an den Rat zur Stärkung der Beitrittsstrategie für die Türkei. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, KOM (03) 144 end. vom 26.3.2003. Siehe auch oben unter 2. (historische Betrachtung). |
Weitere mögliche Zugeständnisse:
Freizügigkeit: Derzeitige Regelung:
[Seite 8] Mögliche Zugeständnisse: [...]
Für den Bereich Freizügigkeit schlägt die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag zur Beitrittsstrategie 2003 lediglich die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikation als mittelfristige Priorität vor [FN 1]. Keine Zugeständnisse in folgendem Bereich:
Freier Dienstleistungsverkehr Derzeitige Regelung:
Mögliche Zugeständnisse:
[FN 1] Mitteilung der Kommission an den Rat zur Stärkung der Beitrittsstrategie für die Türkei. Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, KOM (03) 144 end. vom 26.03.2003. |
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