von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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[Nach der Entscheidung des Europäischen Rats vom Dezember 2002 sollen im Falle der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen im Dezember 2004] auf der Grundlage des dann aktuellsten Fortschrittsberichts und einer Empfehlung der Europäischen Kommission Beitrittsverhandlungen mit der Türkei "ohne Verzug" eröffnet werden. |
[Bisher nicht veröffentlicht.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 12, Zeilen: 05-37 |
Original: Seite(n): 5, Zeilen: 08-37 |
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Auf der Grundlage eines Vorschlages der Europäischen Kommission vom 26. März 2003 nahm der Europäische Rat am 19. Mai 2003 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft mit kurzfristigen und mittelfristigen Handlungsprioritäten für die Bereiche Politik und Wirtschaft sowie für die Übernahme des EU-Rechts an. Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft wurde eine finanzielle Heranführungsstrategie für die Türkei in folgender Höhe beschlossen: 250 Mio. Euro (2004), 300 Mio. Euro (2005), 500 Mio. Euro (2006). Damit sollte nach dem Vorschlag der Kommission die Türkei bei ihren Bemühungen um Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes unterstützt werden. Außerdem solle die Verbesserung der Funktionsweise der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden. Folgende Maßnahmen und Pläne zur Verbesserung der Zusammenarbeit in anderen Bereichen wurden als Bestandteile der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft aufgeführt: ? politischer Dialog: ? wirtschaftlicher Dialog: ? Durchsicht der Rechtsvorschriften: |
Die Europäische Kommission legte am 26.03.2003 einen Vorschlag für den Rat für eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft mit kurzfristigen und mittelfristigen Handlungsprioritäten für die Bereiche Politik und Wirtschaft sowie für die Übernahme des EU-Rechts (31 Beitrittsverhandlungskapitel) vor. Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft wurde eine finanzielle Heranführungsstrategie für die Türkei in folgender Höhe vorgeschlagen: 250 Mio. Euro (2004), 300 Mio. Euro (2005), 500 Mio. Euro (2006). Die Kommission schlug vor, damit die Türkei bei ihren Bemühungen um Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes zu unterstützen. Außerdem solle die Verbesserung der Funktionsweise der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.
Ab 2003 wird der verstärkte politische Dialog zwischen der EU und der Türkei über politische Reformen, Menschenrechte, die Zypernfrage und die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten, der bisher im Rahmen des Assoziierungsabkommens sowie der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki stattfand und die Rolle der Türkei als Partner der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik betraf, durch regelmäßige eingehende Gespräche mit den türkischen Behörden über die Reformen und die Fortschritte bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen ergänzt. Der verstärkte wirtschaftliche Dialog zwischen der EU und der Türkei über makroökonomische Leistungen, Stabilität und Wirtschaftsreformen wird intensiv fortgesetzt. Der im Rahmen der Unterausschüsse des Assoziationsabkommens begonnene Prozess der Durchsicht der Rechtsvorschriften wird durch verbesserte Programme der TAIEX-Seminare und durch Sitzungen der Fachausschüsse oder Workshops über spezifische Themen ergänzt. |
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