von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 10, Zeilen: 07-10; 121-125 |
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Der Europäische Rat bekräftigte, dass die Türkei auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien von 1993, die auch für die beitrittswilligen Mittel- und Osteuropäischen (MOE-) Länder galten, "Mitglied der Union werden soll".[5] [5] Die Kopenhagener Kriterien umfassen: eine institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten, eine funktionsfähige, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhaltende Marktwirtschaft sowie die Übernahme des Acquis Communautaire. |
[Bisher nicht veröffentlicht.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 10, Zeilen: 16-19 |
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Die EU forderte die Türkei darin auf, die Rechte von Minderheiten besser zu achten und zu schützen, das Justizwesen zu reformieren, den Rechtsschutz zu verbessern sowie die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte aller Bürger zu garantieren. |
[Bisher nicht veröffentlicht.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 10, Zeilen: 101-105 |
Original: Seite(n): 3, Zeilen: 40-44 |
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[FN 3:] Gemäß der Aufforderung des Europäischen Rates von Cardiff (15./16. Juni 1998) genehmigte die Kommission am 21. Oktober 1998 eine Mitteilung über eine finanzielle Unterstützung der Umsetzung der Europäischen Strategie in Höhe von 15 Mio. ECU für 1999-2001 für die Vertiefung der Zollunion und 135 Mio. ECU für 1999-2001 zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Türkei. |
Entsprechend der Aufforderung des Europäischen Rates von Cardiff genehmigte die Kommission am 21.10.1998 eine Mitteilung über eine finanzielle Unterstützung der Umsetzung der Europäischen Strategie in Höhe von 15 Mio. ECU für 1999-2001 für die Vertiefung der Zollunion und 135 Mio. ECU für 1999-2001 zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Türkei. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 10, Zeilen: 105-114 |
Original: Seite(n): 4, Zeilen: 9-17 |
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In der Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei vom 17.12.2001 wurde die Heranführungshilfe auf eine durchschnittliche Höhe von 177 Mio. EUR pro Jahr festgelegt. Zuvor wurde die Türkei über das MEDA-Programm sowie über zwei Verordnungen zur Förderung der Zollunion und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unterstützt. Bis zur Anerkennung des Kandidatenstatus 1999 erhielt die Türkei wie die anderen Mittelmeerstaaten nur finanzielle Unterstützung für Strukturreformen. Seitdem wurde daneben schwerpunktmäßig der Aufbau von Institutionen, Investitionen und die stärkere Beteiligung der Türkei an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft unterstützt. |
In der Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei vom 17.12.2001 wurde die Heranführungshilfe auf eine durchschnittliche Höhe von 177 Mio. EUR pro Jahr festgelegt. Zuvor wurde die Türkei über das MEDA-Programm sowie über zwei Verordnungen zur Förderung der Zollunion und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unterstützt. Bis zur Anerkennung des Kandidatenstatus 1999 erhielt die Türkei wie die anderen Mittelmeerstaaten nur finanzielle Unterstützung für Strukturreformen. Seitdem wurde daneben schwerpunktmäßig der Aufbau von Institutionen, Investitionen und die stärkere Beteiligung der Türkei an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft unterstützt. |
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