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Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU - eine "privilegierte Partnerschaft"

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 9, Zeilen: 4-6; 101-106
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 12-23

Am 15. Juli 1996 genehmigte der Ministerrat "Allgemeine Angelegenheiten" die Verordnung über das MEDA-Finanzprogramm zugunsten von zwölf Mittelmeerländern inkl. der Türkei. [FN 2]

[FN 2] Insbesondere aufgrund der Menschenrechtssituation in der Türkei forderte das Europäische Parlament am 19. September 1996 die Kommission in einer Entschließung auf, "unverzüglich alle für die Türkei vorgesehenen MEDA-Mittel zu blockieren, mit Ausnahme derjenigen, die die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft betreffen". Dennoch wurden die Mittelbindungen für MEDA-Projekte zugunsten der Türkei Ende 1997 auf 103 Mio. ECU und für den Zeitraum 1998-99 auf 272 Mio. ECU festgelegt.


Am 15. Juli 1996 genehmigte der Rat Allgemeine Angelegenheiten die Verordnung über das MEDA-Programm zugunsten der zwölf Mittelmeerländer und damit auch der Türkei.

Am 19. September 1996 forderte das Parlament die Kommission in einer Entschließung auf, "unverzüglich alle für die Türkei vorgesehenen MEDA-Mittel zu blockieren, mit Ausnahme derjenigen, die die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft betreffen". Diese Entschließung war insbesondere durch die Menschenrechtssituation in der Türkei begründet. [...] Trotz dieses Verfahrens erreichten die Mittelbindungen der Kommission Ende 1997 103 Mio. ECU. Für den Zeitraum 1998-99 wurden 272 Mio. ECU programmiert.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
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EUKOM 1998 (711)
Anmerkung
Nicht nur die Fakten werden übernommen, sondern auch die meisten Formulierungen. Ein Teil des Textes wird dabei in eine Fußnote ausgelagert. (gesichtet: Cassiopeia30)
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 9, Zeilen: 7-17
Original:
Seite(n): 7, 8, Zeilen: S7: 24-30, 36-37, S8: 4-12

Auf der Tagung des Assoziationsrates EG-Türkei am 29. April 1997 beschloss die EU, dass die Türkei für einen Beitritt in Betracht komme. An die Europäische Kommission erging die Aufforderung, eine Mitteilung über die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei im Rahmen der Zollunion auszuarbeiten. Diese wurde am 15. Juli 1997 vorgelegt und enthielt Maßnahmen zur Festigung der Zollunion, ihrer Ausdehnung auf neue Bereiche (Dienstleistungen und Landwirtschaft) und zur Intensivierung der Zusammenarbeit in zahlreichen Sektoren (Umweltschutz, Energie, Telekommunikation usw.) sowie in bestimmten Bereichen der zweiten und dritten Säule. Ferner erstellte die Europäische Kommission einen Vorentwurf eines Programms zur Unterstützung der türkischen Behörden zur Stärkung der Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaats.

Im Anschluß an die informelle Tagung des Rates der Außenminister in Apeldoorn (16. März 1997) bestätigte die Europäische Union auf der Tagung des Assoziationsrates EG-Türkei am 29. April 1997, daß die Türkei für einen Beitritt in Betracht kommt. Bei dieser Gelegenheit erklärte die Europäische Union ferner, daß der Beitritt der Türkei nach den gleichen Kriterien wie im Falle der übrigen Beitrittskandidaten bewertet würde, und forderte die Kommission auf, eine Mitteilung über die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei im Rahmen der Zollunion auszuarbeiten.

[...]

Die Agenda 2000 vom 15. Juli 1997 enthält eine Evaluierung der wirtschaftlichen und politischen Situation in der Türkei. [...]

[Seite 8, Zeilen 4-12]

In dieser Mitteilung werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, unter anderem zur Festigung der Zollunion, zu ihrer Ausdehnung auf neue Bereiche (Dienstleistungen und Landwirtschaft) und zur Intensivierung der Zusammenarbeit in zahlreichen Sektoren (Umweltschutz, Energie, Telekommunikation usw.) und auch in bestimmten Bereichen der zweiten und dritten Säule. Die Kommission schlägt ferner vor, die Türkei in ihren Bemühungen um die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu unterstützen. In diesem Kontext erstellte die Kommission den Vorentwurf eines Programms, in dem eine Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden und den Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen wird, um die Bemühungen der türkischen Behörden zur Stärkung der Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaats zu unterstützen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Link
EUKOM 1998 (711)
Anmerkung
Nicht nur die Fakten stammen aus der Quelle, sondern auch die meisten der Formulierungen. Der Text in der Quelle wird etwas gekürzt. (gesichtet: Cassiopeia30)
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 9, Zeilen: 18-31
Original:
Seite(n): 8, Zeilen: 14-33

Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung bestätigten die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997, dass "die Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union in Betracht komme". Sie beschlossen zugleich für die Türkei eine länderspezifische Strategie zur Vorbereitung auf einen EU-Beitritt und zur Annäherung an die EU, die sich "auf die Nutzung des Potenzials des Assoziationsabkommens, die Vertiefung der Zollunion, die Entwicklung der finanziellen Zusammenarbeit, die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Übernahme des Besitzstandes der Gemeinschaft sowie eine fallweise zu beschließende Beteiligung an bestimmten Programmen und Einrichtungen" konzentrieren sollte. Zudem wurde die Türkei wie die anderen Beitrittsländer zur Teilnahme an der Europa-Konferenz aufgefordert. Die Türkei war jedoch der Auffassung, dass sie gegenüber den anderen Beitrittsstaaten benachteiligt worden sei. Deshalb kündigte die Türkei ihre Nichtteilnahme an der Konferenz an und wollte die Beziehungen zur EU auf die bestehenden Texte (Assoziationsabkommen, Zusatzprotokoll, Zollunion) beschränken.

Der Europäische Rat bestätigte auf seiner Tagung in Luxemburg auf höchster Ebene, daß "die Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union in Betracht kommt". Die Staats- und Regierungschefs beschlossen ferner, eine Strategie zur Vorbereitung der Türkei auf den Beitritt und zur Annäherung an die Europäische Union in allen Bereichen festzulegen. "Diese Strategie sollte sich konzentrieren auf die Nutzung des Potentials des Assoziationsabkommens, die Vertiefung der Zollunion, die Entwicklung der finanziellen Zusammenarbeit, die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Übernahme des Besitzstands der Gemeinschaft sowie eine fallweise zu beschließende Beteiligung an bestimmten Programmen und Einrichtungen...".

[...]

Der Europäische Rat erklärte ferner, die Türkei werde zur Teilnahme an der Europa-Konferenz auf der gleichen Grundlage wie die anderen Beitrittsländer aufgefordert.

Die Türkei reagierte negativ auf die Ergebnisse des Europäischen Rates, denn sie war der Auffassung, daß sie gegenüber den anderen Beitrittskandidaten diskriminiert worden war. Ankara erklärte, es werde nicht an der Konferenz teilnehmen und den politischen Dialog mit der Union aussetzen. [...] Die Beziehungen EU-Türkei sollten sich künftig auf die bestehenden Texte stützen (Assoziationsabkommen, Zusatzprotokoll und Zollunion).

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Link
EUKOM_1998_711
Anmerkung
Eine Überarbeitung fand statt, aber es gibt viele wörtliche Übereinstimmungen und die Struktur ist identisch. (gesichtet: Cassiopeia30)
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Erstsichter: Cassiopeia30 (Sichtungsergebnis: Gut)
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