Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 20-29 |
Original: Seite(n): 3, Zeilen: 16-15 |
|
---|---|---|
In einem „transatlantischen Vergleich“ bewegt sich der Verfassungsvertragsentwurf irgendwo zwischen den 1776/77 formulierten Articles of Confederation und der ein Jahrzehnt später verabschiedeten Bundesverfassung der Vereinigten Staaten. So hat die Europäische Union keine Steuerkompetenzen, ebenso wenig wie damals der Kontinentalkongress nach den Artikeln der Konföderation. Die Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik hingegen reichen weit über das hinaus, was die Amerikaner in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts und wohl auch nach Ratifizierung der Verfassung der Vereinigten Staaten für möglich hielten. So behielten die amerikanischen Bundesstaaten nach den Artikeln der Konföderation die volle Souveränität über die [polizeilichen Aufgaben in ihrem Staat.] |
Aus Sicht der Amerikaner bewegt sich der Verfassungsentwurf irgendwo zwischen den 1776/77 formulierten Artikeln der Konföderation und der ein Jahrzehnt später verabschiedeten Bundesverfassung der Vereinigten Staaten. So hat die EU keine Steuerkompetenzen, ebenso wenig wie damals der Kontinentalkongress nach den Artikeln der Konföderation. Die Kompetenzen der EU im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik hingegen reichen weit über das hinaus, was die Amerikaner in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts und wohl auch nach Ratifizierung der Verfassung der Vereinigten Staaten für möglich hielten. So behielten die amerikanischen Bundesstaaten nach den Artikeln der Konföderation die volle Souveränität über die polizeilichen Aufgaben in ihrem Staat. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein blieb die Postzustellung die einzige Zuständigkeit des Bundes, von der die Amerikaner normalerweise direkt etwas mitbekamen. |
|
4.229
Seiten