Untersuchte Arbeit: Seite(n): 338, Zeilen: 03-07 |
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Die Trennung zwischen innerstaatlicher Rechtsordnung und „autonomer“ Gemeinschaftsrechtsordnung wird damit zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Ausdruck eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung. [981] |
4. Die bislang allgemein anerkannte Trennung zwischen der innerstaatlichen Rechtsordnung und der „autonomen“ Gemeinschaftsrechtsordnung wird damit zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Emanationen eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung. |
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