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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 338, Zeilen: 03-07
Original:
Seite(n): 24, Zeilen:

Die Trennung zwischen innerstaatlicher Rechtsordnung und „autonomer“ Gemeinschaftsrechtsordnung wird damit zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Ausdruck eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung. [981]

4. Die bislang allgemein anerkannte Trennung zwischen der innerstaatlichen Rechtsordnung und der „autonomen“ Gemeinschaftsrechtsordnung wird damit zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Emanationen eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Haratsch 2000
Link
Haratsch 2000
Anmerkung
Plagiat wird in Fußnote 981 fortgesetzt.