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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 337, Zeilen: 1-3
Original:
Seite(n): 13, Zeilen:

[Die mitgliedstaatliche Rechtsordnung und die Gemeinschaftsrechtsordnung stehen ebenso wie die mitgliedstaatliche und die gemeinschaftsrechtliche Gerichtsbarkeit „nicht unvermittelt und isoliert nebeneinander“, sondern sind „in vielfältiger Weise aufeinander bezogen, miteinander] verschränkt und wechselseitigen Einwirkungen geöffnet“ [Fn 978]. Damit ist der Auftrag der Gewaltenzuordnung, Gewaltenbalancierung und Gewaltenkooperation definiert. [Fn 979]

Die mitgliedstaatliche Rechtsordnung und die Gemeinschaftsrechtsordnung stehen ebenso wie die mitgliedstaatliche und die gemeinschaftsrechtliche Gerichtsbarkeit "nicht unvermittelt und isoliert nebeneinander", sondern sind "in vielfältiger Weise aufeinander bezogen, miteinander verschränkt und wechselseitigen Einwirkungen geöffnet" [Fn 35]. Damit ist der Auftrag der Gewaltenzuordnung, Gewaltenbalancierung und Gewaltenkooperation definiert.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Kirchhof 1998
Link
Kirchhof 1998
Anmerkung
Fußnote vorhanden, aber nicht als über mehrere Seiten gehendes wörtliches Zitat gekennzeichnet. Zugehörige Fussnoten auch kopiert.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)