Untersuchte Arbeit: Seite(n): 320, Zeilen: 107-109 |
Original: Seite(n): 38, Zeilen: 33-35 |
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Seither gilt der durch eine Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahre 1869 ausdrücklich bestätigte Grundsatz, dass kein Einzelstaat das Recht hat, aus der Union auszutreten. |
Seither gilt der durch eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichts aus dem Jahre 1869 ausdrücklich bestätigte Grundsatz, daß kein Einzelstaat das Recht hat, aus der Union auszutreten. |
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