| Untersuchte Arbeit: Seite(n): 318, Zeilen: 13-22 |
Original: Seite(n): 6, Zeilen: 1-8 |
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a) Konzeptionen der Repräsentation – die Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten Einer der umstrittensten Punkte sowohl bei den Beratungen über die amerikanische Verfassung wie auch während und nach "Nizza" war die Frage nach der Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten in den jeweiligen Organen auf Unionsebene. Wie bereits dargestellt wird die amerikanische Lösung noch heute nicht ohne Pathos der "Great Compromise"[Fn 923] genannt und bedeutet eine "aurea mediocritas" zwischen gleicher Repräsentation kleiner und großer Staaten – wie im "New Jersey Plan" gefordert – und der rein proportionalen Repräsentation der Staaten abhängig von der Bevölkerung, wie es der "Virginia-Plan" vorsah. |
2. Repräsentation – die Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten Es fällt auf, daß einer der umstrittensten Punkte sowohl bei den Beratungen über die amerikanische Verfassung wie auch kürzlich in Nizza die Frage nach der Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten in den jeweiligen Organen auf Unionsebene war. Die amerikanische Lösung wird noch heute der "Great Compromise" genannt und stellt einen Mittelweg zwischen gleicher Repräsentation kleiner und großer Staaten – wie im "New Jersey Plan" gefordert – und der rein proportionalen Repräsentation der Staaten abhängig von der Bevölkerung – wie es der "Virginia-Plan" vorsah – dar. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
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