| Untersuchte Arbeit: Seite(n): 317, Zeilen: 104-105 |
Original: Seite(n): 14, Zeilen: 04-06 |
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[919] Dies ist ihm in Deutschland durch Art. 20 Abs. 3 GG generell und durch Art. 1 Abs. 3 GG nochmals besonders für die Grundrechte aufgegeben. |
Dies ist ihm in Deutschland durch Art. 20 Abs. 3 GG generell und durch Art. 1 Abs. 3 GG nochmals besonders für die Grundrechte vorgegeben. |
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