Untersuchte Arbeit: Seite(n): 310, Zeilen: 1-15 |
Original: Seite(n): 14f., Zeilen: [14]17-23, [15]1-6 |
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[Nahezu zeitgleich legte die britische Regierung ihr Memorandum zur sogenannten „korrigierenden Kodifikation“ europäischen] Rechts vor. Das Vereinigte Königreich strebte an, Urteile des EuGH durch die heimische Gesetzgebung zu korrigieren, wenn sie zu weitreichend erschienen. [897] Der EuGH zog das Misstrauen der Mitgliedstaaten vor allem deswegen auf sich , weil er nicht als Hüter der nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung konstruierten Kompetenzordnung der Gemeinschaft erschien, nicht als „neutraler Richter“, sondern als das „Integrationsorgan der Europäischen Union“. [898] Die Zusicherung des Gerichtshofs, er sei sein eigener Wächter [899], fand in der Rechtsprechung keine Bestätigung. Selbst J.H.H. Weiler, beileibe kein Kritiker der europäischen Integration [...], merkte kritisch an: „Der Gerichtshof nimmt seine Rolle als Schutzmann in Europa nicht wahr. Er sagt nicht nein zur Union, wenn sie ihre Kompetenzen überschreitet.“ [900] Nicht zuletzt durch diese Kritik in seiner Selbstgewissheit erschüttert, urteilte der EuGH am 5. Oktober 2000 erstmals, dass die Gemeinschaft jenseits ihrer Ermächtigung agiert habe. [901] |
Nahezu zeitgleich legte die britische Regierung ihr Memorandum zur sogenannten „korrigierenden Kodifikation“ europäischen Rechts vor. Das Vereinigte Königreich strebte an, Urteile des EuGH durch die heimische Gesetzgebung zu korrigieren, wenn sie zu weitreichend erschienen. [84] Der EuGH zog das Misstrauen der Mitgliedstaaten vor allem deswegen auf sich [85], weil er nicht als Hüter der nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung konstruierten Kompetenzordnung der Gemeinschaft erschien, nicht als „neutraler Richter“, sondern als das „Integrationsorgan der Europäischen Union“. [86] Die Zusicherung des Gerichtshofs, er sei sein eigener Wächter [87], fand in der Rechtsprechung keine Bestätigung. Selbst Joseph Weiler, sicher kein Kritiker der europäischen Integration, merkte kritisch an: „Der Gerichtshof nimmt seine Rolle als Schutzmann in Europa nicht wahr. Er sagt nicht nein zur Union, wenn sie ihre Kompetenzen überschreitet.“ [88] Nicht zuletzt durch diese Kritik in seiner Selbstgewissheit erschüttert [89] urteilte der EuGH am 5. Oktober 2000 erstmals, dass die Gemeinschaft jenseits ihrer Ermächtigung agiert habe. [90] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
4.229
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