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<plb_layout val_1="308" val_2="21-25" val_3="Die Rechtsprechung des EuGH erwies sich letztlich als &quot;more powerful than intended&quot;. (891) Aufgrund seiner &quot;expansiven&quot; Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Für viele (gleichwohl nicht unumstritten) ist der EuGH ein &quot;Motor der europäischen Integration&quot; (U. Everling), der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. (892) Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus." val_4="13" val_5="2-6" val_6="[...] an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich schlicht als „more poweful than intended“ erwies. Aufgrund seiner ausgreifenden Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Zweifellos ist der EuGH ein Motor der europäischen Integration, der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus." val_7="KomplettPlagiat" val_8="nein" val_9="Schieren, Stefan 2002: Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch kultureller Vielfalt, in: Arbeitspapiere - Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, Nr. 53." val_10="http://www.mzes.uni-mannheim.de/publications/wp/wp-53.pdf" val_11="Die fn. 891 und 892 verweisen nicht auf Schieren, sondern sind ihrerseits dort abgeschrieben." val_0="[[Kategorie:KomplettPlagiat]]&#13;&#10;[[Kategorie:Schieren 2002]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite_308]]" val_cswikitext="[[Kategorie:KomplettPlagiat]]&#13;&#10;[[Kategorie:Schieren 2002]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite_308]]" layout_id="23080" cswikitext="[[Kategorie:KomplettPlagiat]]&#13;&#10;[[Kategorie:Schieren 2002]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite_308]]"></plb_layout>
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Version vom 6. März 2011, 11:28 Uhr

<plb_layout val_1="308" val_2="21-25" val_3="Die Rechtsprechung des EuGH erwies sich letztlich als "more powerful than intended". (891) Aufgrund seiner "expansiven" Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Für viele (gleichwohl nicht unumstritten) ist der EuGH ein "Motor der europäischen Integration" (U. Everling), der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. (892) Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ [als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus.]" val_4="13" val_5="2-6" val_6="[...] an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich schlicht als „more poweful than intended“ erwies. Aufgrund seiner ausgreifenden Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Zweifellos ist der EuGH ein Motor der europäischen Integration, der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus." val_7="Verschleierung" val_8="nein" val_9="Schieren, Stefan 2002: Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch kultureller Vielfalt, in: Arbeitspapiere - Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, Nr. 53." val_10="http://www.mzes.uni-mannheim.de/publications/wp/wp-53.pdf" val_11="Die fn. 891 und 892 verweisen nicht auf Schieren, sondern sind ihrerseits dort abgeschrieben." val_0="&#13; &#13; " val_cswikitext="&#13; &#13; " layout_id="23080" cswikitext="&#13; &#13; "></plb_layout>