Untersuchte Arbeit: Seite(n): 295, Zeilen: 10-19 |
Original: Seite(n): 21,22, Zeilen: 50–51, 01-7 |
|
---|---|---|
Auch die Selbstorganisation als die Fähigkeit einer Institution, interne Strukturen herauszubilden, um ihre Ziele zu verwirklichen und mit ihrer Umwelt umzugehen, gehört in den Reigen typischer, zumindest wünschenswerter Merkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit. Hier ist auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Verfassungsgerichte zu achten sowie auf die Art und Weise, wie das Selbstverständnis der Gerichte in eine eher streitentscheidende (richtende) oder streitvermittelnde (integrierende) Tätigkeit und/ oder aktivistische bzw. zurückhaltende Spruchpraxis umgesetzt wird. [Fn 856] Daneben ist die Fähigkeit der Institution hervorzuheben, ihr eigenes Arbeitsaufkommen selbst zu steuern und Prozeduren zu entwickeln sowie Aufgaben schnell und effizient zu lösen.[Fn 857] |
Complexity – die Fähigkeit einer Institution, interne Strukturen herauszubilden, um ihre Ziele zu verwirklichen und mit ihrer Umwelt umzugehen. Hier ist auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Verfassungsgerichte zu achten sowie auf die Art und Weise, wie das Selbstverständnis der Gerichte in eine eher streitentscheidende (richtende) oder streitvermittelnde (integrierende) Tätigkeit und/oder aktivistische bzw. zurückhaltende Spruchpraxis umgesetzt wird. Dies hängt eng zusammen mit der Coherence – der Fähigkeit der Institution, ihr eigenes Arbeitsaufkommen selbst zu steuern und Prozeduren zu entwickeln, Aufgaben schnell und effizient zu lösen. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
4.229
Seiten