GuttenPlag Wiki
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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 295, Zeilen: 01-09
Original:
Seite(n): 21, Zeilen: 22–31

Als weiterer Aspekt ist die grundsätzliche Anpassungsfähigkeit von Verfassungsgerichten hervorzuheben, womit die Möglichkeit von Institutionen gemeint ist, sich an Veränderungen ihres Kontextes, Adressatenkreises und institutionellen Umfeldes anzupassen und diesen (aktiv oder lediglich durch vorbildhaftes Wirken) zu beeinflussen. Ein vergleichender Blick zeigt allerdings, dass die Verfassungsgerichte im Umgang mit den Kompetenzkatalogen der jeweiligen Verfassungen einen eher restriktiven, gelegentlich dem Bild der Stagnation nicht fernen Kurs verfolgen, der im deutschsprachigen Raum in der sog. „Versteinerungstheorie“ gipfelt.

Adaptability – die Fähigkeit von Institutionen, sich an Veränderungen ihres Kontextes anzupassen und diesen zu beeinflussen. Hier müßte spezielles Augenmerk darauf gelenkt werden, inwieweit die bundesstaatsrechtliche Dogmatik durch die Judikatur der Verfassungsgerichte den Erfordernissen des staatlichen Wandels und der damit einhergehenden Veränderung von Kompetezallokationen angepaßt wird und dies durch die finale Entscheidungsautorität der Gerichte wiederum auf den politischen Prozess durchschlägt. Hier zeigt der vergleichende Blick, daß die Verfassungsgerichte im Umgang mit den Kompetenzkatalogen der jeweiligen Verfassungen einen eher restriktiven Kurs bevorzugen, der beim VfGH in der sog. „Versteinerungstheorie“ gipfelt.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Lhotta 2001
Link
Lhotta 2001
Anmerkung
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:InBox-S._294-296.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)