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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 292, Zeilen: 121-124
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Seite(n): 639, Zeilen:

[847] Auch wenn der soziale Rückhalt hinreichen sollte, absichtliche Verfassungsverstöße zu verhindern, kann er doch nicht divergierende Auffassungen über konkrete verfassungs­rechtliche Anforderungen ausschließen, vgl. auch D. Grimm. Verfassung, in: Staatslexikon, hrsg. v. d. Görres-Gesellschaft, 7. Aufl., Bd. 5, 1989 und 1995. S. 634 ff., 639.

Ohne V.[erfassung]sgerichtsbarkeit ist die V.[erfassung] allein auf ihren sozialen Rückhalt verwiesen. Selbst wenn dieser hinreichen sollte, absichtliche V.[erfassung]sverstöße zu verhindern, kann er doch nicht divergierende Auffassungen über konkrete verfassungs­rechtliche Anforderungen ausschließen.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Grimm 1989
Link
Grimm 1989
Anmerkung

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)