Untersuchte Arbeit: Seite(n): 288, Zeilen: 05-09 |
Original: Seite(n): 111, Zeilen: 08-11 |
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Soweit ersichtlich taucht an dieser Stelle der Begriff „self-restraint" im Zusammenhang mit der Verfassungsgerichtsbarkeit erstmalig auf. Im Wesentlichen geht es bei der Beantwortung der Frage, ob nun eine „political question" vorliege stets um die selben Problemkreise: Handelt es sich um eine Rechtsfrage, was ist also justiziabel, und was eine „political question"? |
Soweit ersichtlich, taucht der Begriff „self-restraint" hier erstmalig in der Literatur auf. Im Kern ging es immer darum: „Was ist eine Rechtsfrage, was ist also justitiabel, und was ist eine political question? [...]"[11] [Fn. 11] Stern, NWVBl 1994, 244. |
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