Untersuchte Arbeit: Seite(n): 286, Zeilen: 13-19 |
Original: Seite(n): 216, Zeilen: 29-35 |
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Allgemein und freilich simplifiziert beruht der Legitimitätsanspruch der Gerichte auf ihrer Fähigkeit, Kontroversen solchermaßen in rechtliche Argumente zu übersetzen, dass sie entscheidbar sind, ohne dem Verlierer noch eine Chance der Unterstützung für die Fortsetzung des Streits zu geben. [830] Lässt ein Urteil mehrere Varianten der Auslegung zu, gerät das Gericht konsequenterweise selbst in den Streit. Nicht nur in den Vereinigten Staaten lösen Entscheidungen zunehmend symbolische Kreuzzüge aus, anstatt politische Diskussionen beizulegen. |
Allgemein beruht der Legitimitätsanspruch der Gerichte auf ihrer Fähigkeit, Kontroversen solchermaßen in rechtliche Argumente zu übersetzen, daß sie entscheidbar sind, ohne dem Verlierer noch eine Chance der Unterstützung für die Fortsetzung des Streits zu geben. [13] Läßt ein Urteil mehrere Varianten der Auslegung zu, gerät das Gericht selbst in den Streit. Dies ist dem BVerfG immer wieder passiert. Zunehmend lösen Entscheidungen symbolische Kreuzzüge aus, anstatt politische Diskussionen beizulegen. |
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