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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 286, Zeilen: 101-103
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 84-88

[Dennoch sind es nur wenige Stimmen in der Literatur, die eine Anwendung der Doktrin für möglich halten, ja] sogar dessen Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht schon als vorhanden ansehen (so R. Dolzer, Verfassungskonkretisierung durch das Bundesverfassungsgericht und durch politische Verfassungsorgane, 1982, S. 29 ff. am Bsp. von EuGRZ 1983, 57 (70)).

Dennoch sind es nur wenige Stimmen in der Literatur, die eine Anwendung der Doktrin für möglich halten, ja sogar dessen Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht schon als vorhanden ansehen.[Fn 45]

[Fn 45] Dolzer, Verfassungskonkretisierung durch das Bundesverfassungsgericht und durch politische Verfassungsorgane, Heidelberg 1982, S. 29 ff. am Bsp. von EuGRZ 1983, 57 (70).

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Sokatscheva 2000
Link
Sokatscheva 2000
Anmerkung
Auch hier wurde ein Fehler mitkopiert: „Doktrin, [...] dessen [...]“

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral)