Untersuchte Arbeit: Seite(n): 285, Zeilen: 9-15 |
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Nachdem nahezu jeder gesellschaftliche Konflikt als Freiheits- und Gleichheitsproblem formuliert werden kann, darf die Frage aufgeworfen werden, ob Verfassungsgerichte in jedem dieser Konflikte das letzte Wort haben sollen, selbst wenn die Verfassung nur ein vages Prinzip von Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung vorgibt über das die Verfassungsrichter genauso unterschiedliche Ansichten vertreten wie Bürger und Politiker? Die herrschende gleichwohl heftig bekämpfte Meinung [Fn 828] in den USA bejaht diese Frage. Das Spannungsfeld [zum Prinzip demokratischer Selbstbestimmung ist aber unübersehbar, ruft man sich drei Stufen verfassungsgerichtlicher Kompetenzen in Erinnerung: (1) die Sicherung verfassungstextlich spezifizierter Grundrechte gegen legislative Eingriffe, (2) die Sicherung, vielleicht sogar Optimierung der Fairneß des demokratischen Prozesses, und (3) die inhaltliche Kontrolle aller Ergebnisse des politischen Prozesses über die Berufung auch auf allgemeine Freiheits- und Gleichheitspostulate. [Fn 829]] |
Da fast jeder gesellschaftliche Konflikt als Freiheits- und Gleichheitsproblem formuliert werden kann, stellt sich die Frage: Sollen Verfassungsgerichte in jedem dieser Konflikte das letzte Wort haben, auch wenn die Verfassung nur ein vages Prinzip von Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung vorgibt, über das die Verfassungsrichter genauso unterschiedliche Ansichten vertreten wie Bürger und Politiker? Die überwiegende, aber heftig bekämpfte Meinung in den USA bejaht diese Frage, ebenso wie die ziemlich einhellige Auffassung in Deutschland. Die Spannung [zum Prinzip demokratischer Selbstbestimmung ist aber unübersehbar, wenn man sich drei Stufen verfassungsgerichtlicher Kompetenzen vor Augen hält: (1) die Sicherung verfassungstextlich spezifizierter Grundrechte gegen legislative Eingriffe, (2) die Sicherung, vielleicht sogar Optimierung der Fairneß des demokratischen Prozesses, und (3) die inhaltliche Kontrolle aller Ergebnisse des politischen Prozesses über die Berufung auch auf allgemeine Freiheits- und Gleichheitspostulate.] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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