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[Wie bereits dargestellt ermöglichte es Marbury v. Madison dem Supreme Court, Gesetze und Verwaltungsakte von gliedstaatlichen Parlamenten, Kongress und Regierungen anhand konkreter Rechtstreitigkeiten zu überprüfen und gegegebenen-]falls für verfassungswidrig zu erklären. Hiervon machte der oberste Gerichtshof anfangs über lange Jahr [sic] nur in begrenztem Ausmaße Gebrauch, um die Befugnisse von Bundesregierung und Gliedstaaten gegeneinander abzugrenzen und um das Privateigentum vor unangemessenen Eingriffen der Einzelstaaten als auch des Bundes zu schützen. |
[...] dem Supreme Court ermöglichte, Gesetze und Verwaltungsakte von Staatenparlamenten, Kongreß und Regierungen anhand konkreter Rechtsstreitigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären und damit aufzuheben. Lange Zeit machte das Oberste Gericht hiervon nur in begrenztem Maße Gebrauch, um die Befugnisse von Bundesregierung und Einzelstaaten gegeneinander abzugrenzen und um das Privateigentum vor unangemessenen Eingriffen sowohl der Staaten als auch des Bundes zu schützen. |
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