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[Fn 803] Laut W. Brugger wird „judicial review“ - gerichtliche Überprüfung - in den Vereinigten Staaten üblicherweise im Sinn der (verfassungs-)gerichtlichen Kontrolle staatlicher Akte anhand der Verfassung verstanden, vgl. ders., Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten, 1987, S. 1 Fn. 2. |
[Fn 25] In den USA wird die gerichtliche Überprüfung von Akten staatlicher Gewalten anhand der Verfassung als judicial review bezeichnet. Winfried Brugger, Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika, Tübingen 1987, S. 1. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Schlecht) |
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